06.09.2018 - 4 Städteregionsweites Gewerbeflächenkonzept als F...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Für die CDU-Fraktion nimmt Herr Adenauer Bezug auf die bereits erfolgte Beratung zu dieser Thematik und dankt der Verwaltung für die Überarbeitung der Beratungsunterlagen, so dass man heute dem Beschlussvorschlag grundsätzlich zustimmen könne. Zwar seien die Bedarfe in Teilen noch unklar, mit dem Verfahren zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes befinde man sich jedoch auf einem guten Weg. Der städteregionsweite Ansatz dürfe dabei nicht vernachlässigt werden, es sei daher nun  notwendig, die Rahmenbedingungen genauer zu fassen und einen konkreter ausformulierten Kriterienkatalog vorzulegen.

 

Für die Fraktion der Grünen erklärt Herr Rau, dass man den Ausführungen der Verwaltung zustimmen könne. Diese Zustimmung umfasse jedoch ausdrücklich nicht die als Anlage beigefügte Mustervorlage sowie die dieser Mustervorlage zugrunde liegenden Daten der AGIT, da diese nach Auffassung seiner Fraktion grundsätzliche Fehler enthielten. So seien die aus dem Strukturwandel abgeleiteten Bedarfe nicht nachvollziehbar, private nicht bebaute Flächen nicht betrachtet und die Unterscheidung zwischen Gewerbegebieten und Industriegebieten nicht richtig erfolgt, um nur einige der Unstimmigkeiten zu nennen. Die Mustervorlage habe aktuell nicht die erforderliche Qualität, um als Grundlage für eine gemeinsame Stellungnahme zu dienen. 

 

Für die SPD-Fraktion vertritt auch Herr Plum die Auffassung, dass die Bewertung der AGIT in einigen Punkten, wie beispielsweise den hohen Studentenzahlen in Aachen, falsch sei, etliche Zahlen seien zudem nicht nachvollziehbar. Hier gehe ein Lob an die Verwaltung, die dies in ihren Ausführungen deutlich, aber in angemessener Art und Weise zum Ausdruck gebracht habe. Man könne daher der Verwaltungsvorlage ohne die beigefügte Mustervorlage und dem Beschlussvorschlag zustimmen, erwarte jedoch, dass nun zügig an die Konkretisierung gehe und spätestens Anfang 2019 ein entsprechender Kriterienkatalog vorgelegt werde.

 

Herr Baal stellt abschließend fest, dass die im Prozess Aachen*2030 betrachteten und im Entwurf des neuen Flächennutzungsplans dargestellten Flächenpotentiale der Abwägung im Verfahren unterlägen. Diese Abwägung könne auch dazu führen, dass einzelne Flächen letztlich unbebaut blieben.

 

Der Ausschuss fasst unter Einbeziehung der in der Diskussion vorgebrachten Aspekte den folgenden

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Beschluss:

Der Planungsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltungsvorlage (ohne Anlagen) zustimmend zur Kenntnis. Er beauftragt die Verwaltung in enger Abstimmung mit der StädteRegion Aachen die organisatorischen, rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen für die Entwicklung interkommunaler Gewerbegebiete - unter den in der Vorlage genannten Maßgaben - zu konkretisieren und einen Umsetzungsvorschlag zu erarbeiten.

Die Verwaltung wird beauftragt, spätestens in der ersten Sitzung 2019 einen entsprechenden Kriterienkatalog vorzulegen.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

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Anlagen zur Vorlage

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