11.09.2018 - 13 Einrichtungszuschuss KiTa Kind und Kegel

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Herr Koch stellt fest, dass die Verwaltung auf Grundlage der bestehenden Regeln richtigerweise den Antrag der Elterninitiative Kind und Kegel e. V. ablehnen würde. Er appelliert jedoch an die Politik, ein positives Signal zu setzen, da die Frist zum Einreichen der Antragsunterlagen für finanzielle Mittel durch die Elterninitiative versehentlich versäumt worden sei. Zur Herrichtung der Räumlichkeiten am Branderhofer Weg sei seinerzeit viel Geld investiert worden und daher wäre es seiner Ansicht nach bedauerlich, wenn diese nun aufgrund des fehlenden Einrichtungszuschusses nicht genutzt werden könnten. Nicht zuletzt seien die Verantwortlichen der Elterninitiative ehrenamtlich tätig und würden mit ihrem Betreuungsangebot einen wichtigen Beitrag zur Versorgungssituation leisten.

 

Herr Deloie gibt zu bedenken, dass das Versäumnis der Elterninitiative möglicherweise auch dem Wechsel des Vorstandes geschuldet sei. Da die Elterninitiative zudem mehrfache Aufforderungen und Unterstützungsangebote der Verwaltung nicht wahrgenommen habe, sei die Ablehnung grundsätzlich nachvollziehbar und legitim. Um dennoch die gute Arbeit der Elterninitiative anzuerkennen, schlägt er vor, anstelle des beantragten Einrichtungszuschusses zumindest den kommunalen Zuschuss nach den bisher beschlossenen Kriterien in Höhe von 43.800 Euro zu gewähren.

Frau Frels unterstützt den Vorschlag.

 

Frau Scheidt weist darauf hin, dass die Elterninitiative auch die Fachberatung hätte kontaktieren können. Dennoch erkenne sie an, dass es sich hierbei um ein großes Projekt gehandelt habe und grundsätzlich seien die Anträge rechtmäßig. Insofern schließt sie sich dem von Herrn Deloie vorgetragenen Vorschlag an, um zumindest zur Überbrückung einen anteiligen Zuschuss zu gewähren. Für den Fall, dass noch weitere Antragssummen auftreten würden, solle der Verein um eine zeitnahe und fristgerechte Antragsstellung gebeten werden.

 

Herr Tillmanns hinterfragt kritisch, aus welchem Grund Regelungen und Fristen vorhanden seien, wenn sie nicht eingehalten werden müssten. Er fürchtet um die Gleichbehandlung der Antragstellenden. Der Sachverhalt müsse daher von Seiten der Verwaltung gemeinsam mit der Elterninitiative aufgearbeitet und dem Ausschuss zur Kenntnis vorgestellt werden, um eine derartige Situation künftig zu vermeiden. Dass die Elterninitiative ehrenamtlich geführt werde, sei für ihn jedoch in diesem Fall der ausschlaggebende Grund, dennoch den kommunalen Ausstattungszuschuss von 43.800 Euro zu gewähren. Dies bedeute aber nicht, dass ab sofort die Förderregularien außer Kraft gesetzt würden. Laut Vorlage seien die Förderanträge dennoch an das Land weitergeleitet worden. Für den Fall, dass das Land doch noch Fördermittel bereitstelle, dann entfiele eine erneute Förderung in der nun vorgeschlagenen Höhe.

 

Herr Krott befürwortet, dass sich alle Träger an die Regularien halten. Dennoch lägen in diesem Fall besondere Gründe vor, die eine abweichende Entscheidung rechtfertigen würden. Nicht zuletzt müssten auch die Kinder berücksichtigt werden, die in dieser Einrichtung betreut werden. 

 

Der Beschlussvorschlag der Vorlage wird entsprechend geändert.

 

 

 

 

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Beschluss:

Der Kinder- und Jugendausschuss

 

  1. nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und

 

  1. beschließt, einen einmaligen zweckgebundenen freiwilligen Zuschuss an die Elterninitiative Kind & Kegel e.V. auf Grundlage der üblichen Standards in Höhe von 43.800 € für die Ausstattung der neuen KiTa-Räumlichkeiten mit festen Einbauten und losem Mobiliar zu gewähren.

 

  1. Sollte der Antrag der Elterninitiative auf Landesmittel erfolgreich sein, wird der kommunale Zuschuss einbehalten.


 

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:Ablehnung:Enthaltung:

Einstimmig.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/public/to020?TOLFDNR=88844&selfaction=print