26.09.2018 - 8 Bebauungsplan - Werkstraße/Pascalstraße -hier: ...

Beschluss:
abgelehnt
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Beratung

 Die CDU-BF lehnt die Veränderungssperre ab, weil sie die Begründungen in diesem Zusammenhang nicht einsieht. Die ist auch schon von mehreren Fraktionen so gesehen worden. Sie kann nicht erkennen, dass die Lidl-Filiale eine große Konkurrenz für Roetgen oder andere benachbarte Gemeinden wie Raeren wäre. Es geht nicht darum, dass sich Lidl an seinem Standort vergrößern möchte, sondern dass Lidl, wie auch andere Anbieter, sich dort für den Kunden komfortabler verändern möchte. Sie sieht auch nicht die Problematik in Richtung Nahversorgungsgebiet Walheim. Sie sieht die Begründungen der Verwaltung in vielen Bereichen als nicht zutreffend und nicht gegeben an; dies auch im Hinblick auf die Gleichbehandlung mit der Konkurrenz.

 

Die SPD-BF schließt sich den Ausführungen der CDU-BF an, und zwar handelt es sich hier um ein Gewerbegebiet, welches im Vordergrund stehen muss. Im Laufe der Jahre hat sich dort dieser Einzelhandel entwickelt, denen in den letzten Jahren auch die Möglichkeit gegeben wurde, ihre Geschäfte zu modernisieren, den heutigen Kundenwünschen anzupassen und damit den Standort zu sichern. Sie ist der Auffassung, dass alle Geschäfte gleich behandelt werden müssen, weil alle drei Anbieter Netto, Aldi und Lidl eine wichtige Funktion für den Stadtbezirk haben. Sie kann auch die Auffassung der Verwaltung nicht bestätigen, dass der Standort in Oberforstbach rein autoorientiert ist. Daher sieht sie auch keine Veranlassung für den Erlass einer Veränderungssperre, zumal an dieser Stelle keine erheblichen Erweiterungen vorgesehen sind.

 

Nachdem Herr von Thenen den Beschlussvorschlag der CDU-BF verliest, macht Frau Wienen nochmals deutlich, dass die Bezirksvertretung den Zustand so bewahren möchte wie er zurzeit ist. Dies ist eigentlich auch das Ziel der Verwaltung, die Einzelhandelsbetriebe nicht zu überplanen, sondern in ihrem jetzigen Bestand sichern. Der Verwaltung liegt eine Bauvoranfrage für diese drei Flurstücke vor, die die Verwaltung nicht rechtssicher ablehnen kann, wenn es keine Veränderungssperre gibt. Es wurde ein Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan zum Schutz des Gewerbegebietes und zur Steuerung der Einzelhandelsnutzung gefasst. Dies sind aber derzeit nur Ziele, und mit diesen Zielen alleine kann die Bauvoranfrage nicht rechtssicher abgelehnt werden; hierzu wird die Veränderungssperre benötigt. Die Verwaltung benötigt durch die Veränderungssperre die Zeit, um den Bauungsplan rechtssicher zu machen.

 

Nachdem Herr von Thenen nochmal verdeutlicht, dass die Bezirksvertretung eine Modernisierung der Einzelhandelsbetriebe nicht verhindern möchte, ergeht auf Vorschlag der CDU-BF folgender

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Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Kornelimünster/Walheim empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen einstimmig, die von der Verwaltung vorgeschlagene Veränderungssperre nicht zu beschließen. Eine solche Veränderungssperre würde die allfällige Modernisierung eines vorhandenen Einzelhandelsunternehmens verhindern und somit eine Benachteiligung der Wohnbevölkerung bewirken. Eine Beeinträchtigung des beschlossenen Nahversorgungskonzeptes ist erkennbar nicht gegeben.

 

Der Planungsausschuss der Stadt Aachen wird gebeten, im Sinne des Beschlusses der Bezirksvertretung Kornelimünster/Walheim zu verfahren.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/public/to020?TOLFDNR=89257&selfaction=print