11.10.2018 - 7 Förderprogramm ´Soziale Teilhabe und Arbeitsmar...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Beratung

Vorweg fasst Frau Kreutzer das sehr komplexe Themenfeld zum Förderprogramm „„Soziale Teilhabe und Arbeitsmarktintegration“ -Teilhabechancengesetz-“ für die Mitglieder des Ausschusses in einem Kurzbericht zusammen. Der vom Bundeskabinett am 18.07.2018 beschlossene Gesetzesentwurf sei noch nicht verabschiedet; mögliche Änderungen seien daher nicht gänzlich ausgeschlossen. Inkrafttreten solle es ab 01.01.2019. Ziel des Gesetzes sei es, für arbeitsmarktferne Menschen auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse zu schaffen, um über geförderte Arbeitsstellen eine soziale Teilhabe zu erreichen. Das Programm sei somit auf eine Zielgruppe ausgerichtet, die bisher kaum Zugang zum regulären Arbeitsmarkt hätte. Die Stadt möchte als kommunaler Arbeitgeber aktiv Einfluss auf die regionale Arbeitsmarktpolitik nehmen. Der Verwaltungsvorstand habe aus diesem Grund beschlossen, bei der Stadt Aachen und in den Eigenbetrieben im Rahmen des „Teilhabechancengesetzes“ ab 01.01.2019 bis zu 50 Stellen einzurichten. Die Tätigkeiten entsprächen in der Regel nicht den regulären Stellen der Kernverwaltung oder den Eigenbetrieben, sondern seien im Bereich der Hilfstätigkeiten angesiedelt. Die Förderung von Arbeitsverhältnissen im Helferbereich sei pro Person bis zu 5 Jahre möglich und die Bezuschussung der Löhne erfolge nach gesetzlichem Mindestlohn. Die Stadtverwaltung werde jedoch nach Tariflohn zahlen. Der Fokus des Förderprogramms liege auf einer Personengruppe, die laut Gesetzentwurf mindestens 7 Jahre innerhalb der letzten 8 Jahre Leistungen nach dem SGB II erhalten habe und bisher kaum Zugang zum regulären Arbeitsmarkt habe. Die Teilnahme an dem Programm erfolge auf freiwilliger Basis. Aktuell sei ein Schreiben über den Oberbürgermeister in Erarbeitung, mit welchem die Fachbereiche und Eigenbetriebe über das Förderprogramm informiert und für die Einrichtung entsprechender Stellen sensibilisiert würden.

Frau Seufert spricht der Verwaltung ihren Dank aus. Die Umsetzung des „Teilhabechancengesetzes“ sei ein großes Anliegen ihrer Fraktion und es erfreue sie sehr, dass sowohl die Stadt als auch die Eigenbetriebe einbezogen seien. Insgesamt hoffe sie auf eine schnelle Umsetzung. Es sei daher wichtig -gegebenenfalls bei nicht so hoch haltbaren Erwartungen- umgehend anzufangen. Abschließend erkundigt sie sich, ob es ein städtisches Fallmanagement geben werde und inwieweit auch mögliche Einsatzfelder für Menschen mit körperlichen Einschränkungen vorgesehen seien. Wenn nicht, rege sie dies sehr an.

Frau Kreutzer erläutert, dass es selbstverständlich auch mögliche Einsatzfelder im vorgesehenen Helferbereich mit leichteren Tätigkeiten (beispielsweise hauswirtschaftliche Hilfen im KiTa-Bereich) gebe. Auch werde schnellstmöglich ein eigenes Fallmanagement eingerichtet. Es werde eine Kontaktperson geben, die jeweils eine themenbezogene Abstimmung innerhalb der Stadtverwaltung herbeiführen werde.

Herr Servos bedankt sich für die umfassende Darstellung der Rahmenbedingungen. Es stelle sich die Frage, was man mit der Umsetzung des „Teilhabechancengesetzes“ erreichen wolle. Die grundsätzliche Idee liege nicht nur in der Einrichtung von 50 Stellen für 5 Jahre, sondern darin, eine Chance zur Aufnahme bzw. Integration in den regulären Arbeitsmarkt zu erhalten. Hierauf bezugnehmend habe die Große Koalition einen Antrag gestellt, die Möglichkeit von regulären Stellenbesetzungen zu prüfen und somit langfristig eine dauerhafte Beschäftigungsperspektive zu erhalten. Zudem dürfe es keine Verdrängung von bestehenden Arbeitsfeldern geben - ein Balanceakt für die Verwaltung. Die abschließende Ausgestaltung der Umsetzung sei sehr wichtig, da sie langfristig den städtischen Haushalt belasten werde.

Frau Eschweiler merkt an, dass auch ihre Fraktion sich über das neue Gesetz freue. Gleichwohl gelte es, städtischerseits die Diskrepanz zwischen Tarif- und Mindestlohn auszugleichen. Zudem gehe sie davon aus, dass das Fallmanagement aus mindestens 3 Fallmanagerinnen / Fallmanagern bestehen müsse. Jedoch sollte es gerade auch vor dem Hintergrund, dass die Mitwirkung der Dienststellen benötigt werde, keine Umsetzung auf Biegen und Brechen geben. Die Verwaltung müsse mit Verantwortung und Augenmaß agieren.

Herr Dr. Kremer führt aus, dass die Stadt Aachen in der Kernverwaltung bereits heute ca. 240 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im niedrigqualifizierten Bereich beschäftige. Gesamtstädtisch liege die Zahl der Beschäftigten ohne festgestellten beruflichen Abschluss bei ca. 600. Die Verwaltung stehe auch heute schon in ständigem Bemühen um den eingangs genannten Personenkreis mit dem Jobcenter in Kontakt. Es stehe daher außer Frage, dass es sich bei der Einrichtung der bis zu 50 Stellen um zusätzliche Stellen handeln werde. Idealerweise ergebe sich aber aufgrund von demographischen Effekten sukzessive eine Überführung in reguläre Stellen, z.B. in solche, die derzeit mit Personen ohne Berufsabschluss besetzt seien.

Herr Servos erläutert ergänzend, dass zum einen nur solche Stellen geschaffen werden, die auch dauerhaft sinnvoll seien und zum anderen über die allgemeine Altersfluktuation Anschlussbeschäftigungen in regulären Arbeitsbereichen ermöglicht werden sollten.

Frau Kreutzer weist darauf hin, dass es sehr wichtig sei, die Beschäftigungsperspektiven dieser Personen durch intensive Betreuung, individuelle Beratung und wirksame Förderung bzw. Qualifizierung zu verbessern.

Frau Eschweiler erwähnt abschließend die positiven Erfahrungen, welche die Verwaltung mit den Cityservicekräften gemacht habe. Sie hoffe, dass die Menschen über das Förderprogramm zielgerichtet eingesetzt würden.

 

Der Personal und Verwaltungsausschuss beschließt einstimmig.

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Beschluss:

Der Personal- und Verwaltungsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Der Personal- und Verwaltungsausschuss beauftragt die Verwaltung, die personalrechtlichen Fragen zu klären und die finanziellen Auswirkungen zu beziffern sowie in der Sitzung am 06.12.2018 über das Ergebnis zu berichten.

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Anlagen zur Vorlage

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