20.11.2018 - 9 Neufassung der Satzung über die Straßenreinigun...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Zu diesem Tagesordnungspunkt merkt der sachkundige Bürger Schmitz-Reiber an, dass der Vennbahnweg im Negativkatalog der Straßenreinigungssatzung aufgeführt sei und somit die Reinigung und der Winterdienst den Grundstückseigentümern obliegen.

Der zuständige Geschäftsbereichsleiter, Herr Lennartz antwortet hierzu, dass der Vennbahnweg bereits seit einigen Jahren im Negativkatalog aufgeführt sei.

In der Tat müssen anliegenden Grundstückseigentümer die Reinigung und den Winterdienst durchführen, dies sei aber zu einem großen Teil die Stadt Aachen selbst, weshalb dort der Aachener Stadtbetrieb tätig werde.

Ratsherr Corsten regt an, bezüglich der Zuständigkeiten der Reinigung und des Winterdienstes in den Bezirken eine Pressekampagne zu starten.

Zwar sei im Grundbesitzabgabenbescheid die Zuständigkeit erläutert, diesen lesen aber die wenigsten Eigentümer. Da diese ihre Zuständigkeit nicht kennen, führe dies zu einer Ortsverschmutzung und diese werde dann wieder dem Stadtbetrieb angelastet, obwohl dieser eben nicht zuständig sei.

Der Betriebsleiter Herr Thalau nimmt die Anregung, eine Pressekampagne zu Beginn des Jahres durchzuführen, gerne auf.

Auf Nachfrage von Ratsherrn Neumann antwortet der Geschäftsbereichsleiter Lennartz, dass der Vennbahnweg überwiegend außerhalb geschlossener Ortschaften liege und somit laut Satzung keine Reinigungsverpflichtung bestehe.

Auch sei nicht zwingend vorgegeben einmal wöchentlich zu reinigen. Vielmehr richte sich das Reinigungsintervall nach den jeweiligen Gegebenheiten und Erfordernissen.

Der sachkundige Bürger Schmitz-Reiber gibt zu bedenken, dass die Sorgfalt der Durchführung von Bezirk zu Bezirk sehr unterschiedlich sei.

Der Ausschussvorsitzende, Ratsherr Servos, merkt an, dass die Diskussion um den Radweg Vennbahntrasse nicht Teil der Diskussion über die Straßenreinigungssatzung sei, gerne könne in der nächsten Sitzung des Betriebsausschusses über den Vennbahnweg, da er als Radvorrangroute eine strategisch hohe Bedeutung besitze, in einem gesonderten Tagesordnungspunkt beraten werden.

 

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Beschluss:

Der Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb nimmt die Ausführungen der Verwaltung einstimmig zustimmend zur Kenntnis und empfehlen dem Rat der Stadt Aachen, die vorgelegte Neufassung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Aachen zu beschließen.

 

Weiterhin empfiehlt der Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb dem Rat der Stadt Aachen, die Senkung der derzeit gültigen Gebührensätze für die Straßenreinigung / Winterdienst für den Kalkulationszeitraum 2019 2021 zu beschließen.

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/public/to020?TOLFDNR=90130&selfaction=print