06.12.2018 - 3 Anlage zum Gleichstellungsplan der Stadtverwalt...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Beratung

Frau Begaß skizziert den Mitgliedern des Ausschusses im Rahmen einer Präsentation auszugsweise die Inhalte der Anlage zum Gleichstellungsplan, die weiteren erfolgten Umsetzungen zur Neuregelung der Teilzeit und das Evaluationsergebnis zur mobilen Arbeit.

Ein ausgewogenes Verhältnis von Frauen und Männern unter den Mitarbeitenden im Unternehmen und dessen Organisationseinheiten herzustellen, sei eine wesentliche Zielvorgabe des Landesgleichstellungsgesetzes. Aus diesem Grund seien sowohl für die Dienststellen mit zu geringen Frauenanteilen als auch für die Dienststellen mit zu geringen Männeranteilen entsprechende Zielgrößen festgelegt worden, um innerhalb der nächsten fünf Jahre zur Entwicklung ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis zu erreichen. Die erarbeiteten Maßnahmen ließen sich in allgemeine Maßnahmen der Personalgewinnung sowie gender- und berufsspezifische Schwerpunkte in der Personalgewinnung clustern. Die Aufteilung der Maßnahmen in die Cluster sei dabei nicht statisch zu verstehen, da Maßnahmen ineinander greifen und verzahnt seien. Internationalität, Einstiegsperspektive, Schulnoten als Auswahlkriterium, Identifikationsfiguren, Kooperation mit Hochschulen und Wettbewerbe seien hier bespielhaft erwähnte Maßnahmenfelder. Auch die erfolgten Umsetzungen zur Neuregelung der Teilzeit (geregelte Befristung der Teilzeit / Synchronisation von Teilzeit / Aggregation von Reststunden / Ausschreibung von Reststunden) stellten ein wichtiges Maßnahmenfeld dar, welches in Dienststellen mit einem stark unausgewogenen Geschlechterverhältnis zur Schaffung eines ausgewogenen Verhältnisses von Männern und Frauen beitragen könne. In diesem Gesamtkontext könne auch das Evaluationsergebnis zur mobilen Arbeit betrachtet werden. Es belege aussagekräftig die positive Entwicklung der Nutzung mobiler Arbeit seit ihrer Einführung. Im Rahmen der Erprobungsphase sei allein im Zeitraum Ende April bis Ende Oktober diesen Jahres ein Anstieg der Anzahl der Nutzenden von 41 % verzeichnet worden. Die Auswertung habe weiterhin ergeben, dass die Möglichkeit zur Flexibilisierung der Arbeitszeit zu 70 % von weiblichen Mitarbeitenden -wovon 51 % einer Teilzeitbeschäftigung und 49 % einer Vollzeitbeschäftigung nachgingen- genutzt werde. Bei den die mobile Arbeit nutzenden männlichen Mitarbeitenden liege der Anteil der Teilzeitbeschäftigten bei 15 % und der Vollzeitbeschäftigten bei 85 %. Das überwiegende Zeitfenster, in welchem mobile Arbeit genutzt werde, liege im Gleitzeitrahmen und erfolge zu 48 % untertägig und entsprechend zu 52 % ganztätig. Auf die Veröffentlichung der städtischen Dienstvereinbarung zur mobilen Arbeit habe es eine große Resonanz von über 80 Anfragen aus anderen Kommunen bzw. Kreisen gegeben.

 

Im Anschluss an die Präsentation bedankt sich Frau Eschweiler bei der Verwaltung. Sie glaube daran, dass die Vielzahl der beschriebenen Maßnahmen -auch im Besonderen mit Blick auf die Schaffung eines ausgewogenen Geschlechterverhältnisses- zu einem nachhaltigen Erfolg führe. Sie hoffe, dass dieses Themenfeld weiterhin eine so positive Entwicklung erfahre. Zudem erfreue es sie sehr, dass die Nutzung der mobilen Arbeit, welche sie für ein gutes Instrument zur Verbesserung der Arbeitsflexibilisierung halte, in stetig steigender Anzahl angenommen werde.

Frau Moselage spricht Frau Begaß ebenfalls ihren Dank aus. Es gebe eine Vielfalt an Einzelmaßnahmen. Den Einlassungen zur genderspezifischen Ansprache in Stellenausschreibungen könne sie jedoch so nicht beipflichten. Aus eigenen Erfahrungen glaube sie nicht, dass die bisher gewählten Formulierungen in Stellenausschreibungen Frauen von einer Bewerbung abgehalten hätten.

Herr Servos bedankt sich ebenfalls. Es müsse getan werden, was getan werden müsse, um grundsätzlich die Zahl der Bewerbungen zu erhöhen und insbesondere ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis herbeizuführen. Auch die Inhalte dieser Präsentation zeigten, dass die Stadt Aachen durchaus auf dem Weg sei, eine sehr attraktive Arbeitgeberin zu werden.

Herr Lübben führt aus, dass die Bestrebungen der Verwaltung  zur Schaffung eines ausgewogenen Geschlechterverhältnisses weit über das Thema hinausgingen, und er spreche ihr hierfür seinen Dank aus. Die Verwaltung sei auf einem guten Weg. Er wünsche sich die gleiche Vorgehensweise auch im Rahmen der Digitalisierung.

Herr Buhr merkt an, dass sich die entsprechenden Zahlen in der StädteRegion besser darstellten. Die Stadt Aachen sei jedoch auch auf einem guten Weg.

 

Die Präsentation wird der Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

Der Personal- und Verwaltungsausschuss beschließt einstimmig.

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Beschluss:

Der Personal- und Verwaltungsausschuss nimmt die Anlage zum Gleichstellungplan zur Kenntnis und empfiehlt auf Vorschlag des Oberbürgermeisters dem Hauptausschuss, dem Rat der Stadt Aachen zu empfehlen, die Anlage des Gleichstellungplans zu beschließen.

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Dokument nicht im Bestand.
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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

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