06.12.2018 - 6 Förderprogramm Soziale Teilhabe und Arbeitsmark...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Beratung

Herr Hammers stellt den Mitgliedern des Ausschusses die Inhalte der Vorlage im Rahmen einer Präsentation vor. Beginnend skizziert er kurz die bestehende Ausgangslage und den nun festgelegten Förderrahmen. Das Teilhabechancengesetz sehe zwei neue Förderinstrumente vor, deren Bezuschussung sich bei beiden Varianten auf der Grundlage des jeweils zu zahlenden tariflichen Arbeitsentgelts bemesse. Die erste Förderungsmöglichkeit nach § 16i SGB II richte sich gezielt an erwerbsfähige Personen, die seit mindestens sechs Jahren im Leistungsbezug nach dem SGB II stünden und in dieser Zeit nicht oder nur kurzfristig erwerbstätig gewesen wären. Im Rahmen einer Förderdauer von 5 Jahren betrage der Lohnkostenzuschuss in den ersten beiden Jahren 100 % zum gesetzlichen Tariflohn. Ab dem dritten Jahr reduziere sich dieser Zuschuss linear um jeweils 10 %. Die zweite Förderungsmöglichkeit basiere auf dem § 16e SGB II, welche mehr sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen von Personen mit einer Dauer der Langzeitarbeitslosigkeit (von mindestens 2 Jahren) auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ermöglichen solle und zunächst auf eine 2-jährige Förderdauer angelegt sei. Hier betrage die Lohnkostenbezuschussung im ersten Jahr 75 % und im zweiten Jahr 50 %. Die Fachbereiche und Eigenbetriebe seien bereits mit Schreiben des Herrn Oberbürgermeisters aufgefordert zu prüfen, ob reguläre Stellen für Teilnehmende zur Verfügung stünden bzw. deren Einmünden in solche Stellen nach erfolgreicher Integration und bei bestehender Eignung perspektivisch möglich sein könnte. Zudem seien sie gebeten worden, Ideen für sinnvolle Einsatzfelder zu sammeln, vorrangig im Helferbereich. Bei den im Rahmen der Abfrage bisher eingegangen Rückläufen seien aus 12 Dienststellen bereits ca. 40 verschiedene Aufgabenvorschläge unterbreitet worden, die nunmehr gemeinsam mit dem Fachbereich Personal- und Organisation zu würdigen seien. Parallel sei eine Analyse der Altersabgänge in passenden Arbeitsfeldern der Stadtverwaltung durchgeführt worden. Von den besetzten Stellen ohne (festgestellte) Qualifikation, die von Personen besetzt seien, die älter als 55 Jahre seien, ergäben sich ca. 150 Fälle möglicher Fluktuation aus Altersgründen in den nächsten 10 Jahren, bei den über 60-Jährigen seien es ca. 80 Fälle in den nächsten 5 Jahren. Diese Personen seien zu etwa 2/3 in den Eigenbetrieben tätig. Damit die schwierige Aufgabe der Umsetzung des Programms in der Stadtverwaltung und im Besonderen der Integrationsprozess optimal gelinge, setze man in Abstimmung mit dem Job-Center und im Innenverhältnis auf bereits festgelegte „Erfolgsfaktoren“ wie zum Beispiel den Job-Coaches.

 

Im Anschluss an den Vortrag spricht Frau Eschweiler der Verwaltung ihren Dank aus. Es bleibe weiterhin unstrittig, dass ihre Fraktion das Programm -auch mit Blick auf eine städtische „Vorreiterfunktion“- unterstütze. Ihrer Einschätzung nach werde sich die Stellenbesetzung jedoch schwierig gestalten. Wenn man das Programm mit Personen füllen wolle, müsse man ihnen vorab aufzeigen, welche Beschäftigungs- bzw. Karriereperspektiven bereits im Rahmen des Förderzeitraums innerhalb der Stadtverwaltung Aachen möglich seien.

Herr Servos unterstreicht die Sinnhaftigkeit des Programms, so funktioniere ein sozialer Arbeitsmarkt. Es sei demzufolge absolut wichtig, dass die Verwaltung bei der Umsetzung des Programms sehr sorgsam vorgehe. Die beabsichtigte Vorgehensweise im Rahmen der Personalakquise finde seine Zustimmung.

 

Die Präsentation wird der Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

Der Personal- und Verwaltungsausschuss beschließt einstimmig.

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Beschluss:

Der Personal- und Verwaltungsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

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