13.12.2018 - 16 Kupferstraße von Ludwigsallee bis Ende Bebauung...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Herr Larosch erklärt, da diese Abrechnung nur die Oberflächenentwässerung betreffe, seien keine außerordentlich hohen Straßenbeiträge zu erwarten.

Auf Landesebene gebe es Bestrebungen, die Standards für Straßenbeiträge zu überarbeiten. Die Rechtslage lasse aber derzeit nichts anderes zu, als Beiträge zu erheben. Er empfehle deshalb, den Beschluss zu fassen.

 

Bezüglich des vertagten TOP I/15 müsse er prüfen, ob die Angelegenheit nicht doch der Verjährung unterliege. In diesem Fall müsse ggfls. eine Dringlichkeitsentscheidung veranlasst werden.

 

Es ergeht der folgende

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Beschluss:

Der Mobilitätsausschuss beschließt die Abrechnung der als Haupterschließungsstraße ausgebauten Erschließungsanlage „Kupferstraße von Ludwigsallee bis Ende Bebauung“ zum Zwecke der Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NW in Verbindung mit der städtischen Ausbaubeitragssatzung (SBS).

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

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Anlagen zur Vorlage

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