30.01.2019 - 10 III. Änderung Bebauungsplan Nr. 800 - Grenzüber...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Herr Bezirksvertreter Dr.Kuhrt-Lassay sieht folgende Punkte in der jetzigen Planungsänderung kritisch bzw. möchte diese überdenken:

 

  1. Beschränkung der Geschosshöhe
  2. Anbindung der Radwege an Horbach und Kerkrade auch im Hinblick auf den geplanten Radschnellweg
  3. Infragestellung der Gleisanbindung

 

Herr Bezirksvertreter Kuckelkorn gibt zu Bedenken, dass eine Änderung des Beschlussvorschlags in der jetzigen Phase nicht zielführend sei. Diesem schließen sich die Herren Bezirksvertreter Pontzen, Brantin, Werner und Frau Bezirksbürgermeisterin Köhne auch für die SPD- und CDU Bezirksfraktionen an.

Eine Anbindung des Gewerbegebietes an das Radwegenetz bzw. eine Gleisanbindung könne über separate politische Anträge geprüft werden. Hier besteht Einvernehmen zwischen allen Fraktionen in der Bezirksvertretung.

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung zur Kenntnis.

Sie empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange, die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden zur öffentlichen Auslegung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen und die III. Änderung des Bebauungsplans Nr. 800 – Grenzüberschreitendes Gewerbegebiet Aachen / Heerlen - gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.

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Abstimmung:

Mehrheitlich beschlossen bei 2 Gegenstimmen

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/public/to020?TOLFDNR=91261&selfaction=print