12.03.2019 - 3 Winterdienst aus einer Hand

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Ratsherr Corsten bedankt sich für den ausführlichen Bericht, bemängelt jedoch, dass die Verwaltung es sich mit der Aussage über zu hohe Personalkosten zu einfach mache.

Das größte Problem des Winterdienstes sei, dass die Zuständigkeit in verschiedenen Händen liege. Dies führe zu Schwierigkeiten und Unmut. Der Aachener Stadtbetrieb solle den gesamtstädtischen Winterdienst durchführen, das Gebäude- sowie das Immobilienmanagement verpflichtet werden, den Auftrag an den Aachener Stadtbetrieb abzugeben, so dass dieser die Organisation des Winterdienstes komplett in der Hand halte.

Im zweiten Schritt seien dann die wirtschaftlichen und finanziellen Fragen zu klären. Über die Aufgaben der eigenen Mitarbeiter außerhalb des Winterdienstes könne später nachgedacht werden.

Er bitte um Erstellung einer Vorlage, in der auch darüber berichtet wird, wie zukünftig mit der steigenden Anzahl und Qualität der Radwege umgegangen werde, wie z.B. mit dem Radschnellweg, Radvorrangrouten oder dem Vennbahnweg. Wichtig sei dann auch die Klärung der Frage, wer Kostenträger sei.

Dies solle wenn möglich in der nächsten, spätestens der übernächsten Sitzung beraten werden.

 

Ratsfrau Parting bittet darum, bis zur endgültigen Entscheidung externe Vergaben in den anderen Bereichen des Stadtbetriebes wie geplant zu beraten und notwendige Ausschreibungen nach Möglichkeit nur für ein Jahr vorzunehmen.

Grundsätzlich sei sie der Meinung, die Aufgaben sollten, wenn finanzierbar, vorwiegend mit eigenem Personal erfüllt werden. Ergänzend bittet sie um einen Hinweis, ob der Winterdienst an Bushaltestellen vom jeweiligen angrenzenden Eigentümer sicherzustellen sei.

 

Der sachkundige Bürger Szagunn fragt, ob die Verwaltung Kenntnis von den Arbeitsbedingungen der Beschäftigten der beauftragten Fremdfirmen habe. Ihm sei es ebenfalls lieber, die Aufgaben mit städtischen und über das gesamte Jahr beschäftigten Mitarbeitern zu erledigen.

 

Der sachkundige Bürger Klopstein bemängelt, dass in der Vorlage nicht auf eventuelle Synergieeffekte eingegangen werde.

 

Der Ausschussvorsitzende Servos bekräftigt, dass sämtliche Vorlagen zu den Vergaben noch einmal unter dem Gesichtspunkt der Synergien zusammengefasst werden müssen.

 

Der sachkundige Bürger Schmitt-Reiber bemängelt die Berechnungen in der Vorlage zu der Anzahl der benötigten Stellen im Vergleich zu den Kosten der Ausschreibungen durch das Gebäude- sowie das Immobilienmanagement. Von den vergebenen 220.000 Euro blieben nach Abzug der Mehrwertsteuer und des Aufwandes für Material und Maschinen noch ca. 110.000 Euro übrig.

Je nach Stundenlohn entspreche dies ca. 1800 Stunden, die beauftragt worden seien. Die Zahl von 20 bis 40 neu einzustellenden Mitarbeitern sei daher viel zu hoch gegriffen.

 

Der Betriebsleiter, Herr Thalau, erläutert zusammenfassend, dass die Vorlage zur Organisation des Winterdienstes aus einer Hand in einem ersten Schritt nur grob umrissen werden konnte und einer vertieften sowie zeitlich aufwendigeren Betrachtung bedürfe. Eine Erweiterung der Winterdienstaufgaben erfordere eine Analyse und Neuorganisation der bestehenden Räum- und Streupläne, um sicherlich vorhandene Synergien seriös beziffern zu können.

Bezüglich der Arbeitsbedingungen bei den Fremdfirmen weist er darauf hin, dass die Ausschreibungen konkrete Standards wie beispielsweise der Zahlung des Mindestlohns vorgeben, er aber ansonsten keinen konkreten Einblick in das betriebliche Binnenverhältnis der Auftragnehmer habe.

Ergänzend weist Herr Thalau darauf hin, dass im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht die Straßen bis 07.00 Uhr morgens geräumt sein müssen, so dass bis zu diesem Zeitpunkt ein hoher Personaleinsatz erforderlich sei, um die Aufgaben zeitgerecht zu erfüllen . Da die Stadt keine Saisonarbeitsverträge schließt, sind die für den Wintereinsatz benötigten Mitarbeiter auch im Sommer zu beschäftigten, ein Umstand, der bei einem privaten Anbieter nicht zwingend gegeben ist. Zudem stellt sich die Frage der Vergütung der Mitarbeiter. Eine reine Winterdiensttätigkeit erfordert im Gegensatz zur gärtnerischen Tätigkeit weniger Qualifikation, wenn diese im Sommer zur Ablösung von Fremdvergaben benötigt werde. Dies alles müsse bei der Bewertung des Winterdienstes aus einer Hand berücksichtigt werden.

 

Der Beigeordnete Dr. Kremer führt ergänzend an, dass das Signal aus dem Ausschuss in Richtung Eigenleistung gehe. Es sei daher zu prüfen, wie der Betrieb insgesamt dahin komme, was sinnvoll und wirtschaftlich gehen könne und wieviel zusätzliches Geld dann in die Hand zu nehmen sei.

Eine Gewinnung von Mitarbeitern über das Teilhabechancengesetz sieht Herr Thalau kritisch. Hier sehe er die Zielsetzung zunächst darin, langzeitarbeitslose Menschen perspektivisch wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Eine Aufgabe wie der Winterdienst unterliege der Verkehrssicherungspflicht, wo der durchgängige Personaleinsatz ab 04:00 Uhr morgens im Einsatzfall zu garantieren sei.

 

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Beschluss:

Der Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung einstimmig, ein Konzept zur Organisation des gesamten Winterdienstes der Stadt Aachen aus einer Hand zu erstellen. Dabei soll der Winterdienst für relevante Radwegeverbindungen (u.a. Vennbahnweg, Radschnellwege und Radvorrangrouten) geplant und in das Konzept integriert werden.

Der Verzicht bzw. die Reduktion der externen Vergaben wird in Synergie zur Grünpflege und anderen saisonalen Tätigkeiten beim Aachener Stadtbetrieb sowie bei anderen Aufgaben in der Verwaltung in der nächsten Sitzung des Betriebsausschusses vorgestellt.


 

 

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