27.03.2019 - 4 Neuaufstellung des Flächennutzungsplans Aachen*...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Herr Bezirksbürgermeister Tillmanns begrüßt Frau Rohde vom Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen, Herrn Wiezorek vom Fachbereich Umwelt und Herrn Noky vom Büro BKR.

Die Beratung soll mit einer allgemeinen Einführung in das Thema beginnen. Im Anschluss werden die einzelnen Prüfflächen behandelt und darüber abgestimmt. Auf die Vorlage wird verwiesen.

 

Frau Rohde betont unter Hinweis auf ihre Power-Point-Präsentation, dass die Aufstellung eines Flächennutzungsplans eine besondere Angelegenheit sei, die ein Planer meist nur einmal im Berufsleben begleiten dürfe. Seit dem Vorentwurf sei zunächst eine Entscheidung über die einzelnen Varianten getroffen worden. Die Nutzungsalternativen seien in Hinblick auf Grün- oder Wohnbauflächen unter Berücksichtigung des Klimaanpassungskonzepts der Stadt Aachen überprüft worden. Zu Gewerbeflächen- und Wohnbauflächenbedarf seien viele Fragen gestellt worden, insgesamt ca. 800 Eingaben von Bürgern und Trägern öffentlicher Belange seien eingebracht worden. Zum Entwurf des Flächennutzungsplans gehören u.a. der Teil A (städtebauliche Begründung nebst Anlagen), Teil B (Umweltbericht nebst Anlagen) sowie Teil C (Abwägung aus der frühzeitigen Beteiligung).

Hinsichtlich der Eignung und Umweltverträglichkeit seien überwiegend unbebaute Flächen an insgesamt 111 Standorten überprüft worden. Die meisten Flächen seien aus umwelttechnischer Sicht problematisch. Zunächst seien die eingegangenen Schriftstücke mit einer entsprechenden Nummer katalogisiert, nach räumlichen und allgemeinen Aspekten sortiert und so in die Abwägung einbezogen worden. Alle Eingaben würden unter Mitteilung der Schriftstück-Nummer beantwortet.

Diese Verfahrensweise vermeide Wiederholungen, gewährleiste eine einheitliche Antwort auf die jeweils gleiche Eingabe, reduziere den Gesamtumfang des Abwägungsberichts erheblich und ermögliche die Filterung nach Themen und Räumen. 

 

Herr Bernd Noky stellt als Vertreter des Büros BKR anhand einer Power-Point-Präsentation den Entwurf des FNP Aachen*2030 vor. Er weist darauf hin, dass die Denkweise der Planung aus dem gesamtstädtischen Blick heraus zu sehen sei, wobei die Umsetzung für den Bezirk berücksichtigt werde. Zunächst sei aus der gesamtstädtischen Betrachtung heraus die Bevölkerungsprognose zu betrachten, deren Beginn sich auf das Jahr 2013 beziehe. Die Einwohnerzahl Aachens betrage aktuell ca. 255.967 Einwohner und werde bis zum Jahre 2035 auf ca. 264.500 anwachsen. Eine Zunahme von 8.533 Einwohnern ergebe rechnerisch 4.816 zusätzliche Haushalte. Der Wohnbauflächenbedarf werde demnach mit 199 ha prognostiziert. Unter Berücksichtigung der unbebauten Potenzialflächen, der Baulücken, der Flexibilitätsreserve und der Bebauungsplanreserven verbleibe ein Wohnbauflächenbedarf von 177,5 ha brutto. Die Neudarstellung im FNP Aachen*2030 berücksichtige gesamtstädtisch 100,0 ha, so dass ein nicht gedeckter Bedarf von 77,5 ha verbleibe. Der Gewerbeflächenbedarf 2035 setze sich aus der Bedarfsberechnung (Gewerbe- und Industrieflächenbedarfsprognose) und der Trendfortschreibung (Regionales Gewerbeflächenmonitoring) zusammen und betrage 238,0 h bzw. 207,40 ha. Als Mittelwert ergebe sich ein Gewerbeflächenbedarf von 222,7 ha. Hiervon abzuziehen seien die unbebauten Potenzialflächen im Bestand von 84,6 ha, so dass sich bei Neudarstellung des FNP Aachen*2030 mit weiteren 61,7 ha ein ungedeckter Bedarf bzw. unter Berücksichtigung des Flächenpotentials in den neu dargestellten gemischten Bauflächen von 61,7 ha ergebe.

Bei der Umsetzung im FNP-Entwurf für den Bezirk Brand hätten sich wesentliche Aspekte in der frühzeitigen Beteiligung ergeben. So habe es zum Beispiel Pro und Contra für das Gewerbegebiet Brand Nord oder Wohnflächen südlich der Trierer Straße gegeben.

 

Ratsfrau Lürken von der CDU-BF bedankt sich bei Frau Rohde und Herrn Noky für ihre Vorträge. Im Jahre 2014 sei der FNP Aachen*2030 zuletzt in der Bezirksvertretung Brand behandelt worden. In der Zwischenzeit sei viel geschehen. Sie bedanke sich bei der Verwaltung für die Sorgfalt und Mühe, mit der die zahlreichen Eingaben aus städtebaulicher und Umweltsicht geprüft worden seien. Der gesamte Entwurf sei gut aufbereitet worden, so dass man nun dazu in der Lage sei, sich mit den relevanten einzelnen Flächen auseinander zu setzen. Der Flächennutzungsplan schaffe kein unmittelbares Baurecht. Auch wenn 1/3 der Flächen für den Wohnbedarf und 1/4 der Fläche für den Gewerbebedarf fehlten, müsse sorgfältig geprüft werden, da es keine unproblematischen Flächen gebe und der Platz begrenzt sei.

 

Herr Hellmann von der SPD-BF schließt sich den Ausführungen von Ratsfrau Lürken an und bedankt sich ebenfalls bei den Vortragenden für die hervorragende Vorbereitung. Die Beratung werde durch die gesonderte Darstellung von 8 Flächen für Brand erleichtert. Bezüglich der Prognose zur Bevölkerungsentwicklung bis 2025 seien ca. 8.500 neue Bürgerinnen und Bürger zu erwarten, die 4.816 Haushalte ausmachen würden. Demgegenüber werde ein Bedarf für 10.630 Wohneinheiten festgestellt.

 

Frau Rohde bestätigt, dass die Zahlen zunächst einmal widersprüchlich erschienen. Hinter den Zahlen und der Berechnung steckten noch weitere Annahmen. So entstünden zwar neue Wohngebäude, doch demgegenüber würden andere abgerissen. Außerdem müsse der demographische Wandel berücksichtigt werden. Es gebe mehr Studierende sowie ältere Menschen und das Wohnbedürfnis verändere sich. Ferner gebe es zahlreiche Menschen in Aachen ohne eine Wohnung, insbesondere Flüchtlinge.

 

Herr Noky stellt die 8 Prüfflächen in Brand vor und bittet jeweils um einen Empfehlungsbeschluss.

 

BR-GE03   Brand Nord Variante 3 

Ratsfrau Lürken von der CDU-BF merkt an, dass es sich um eine große Fläche handele, die früher teilweise als Mülldeponie genutzt worden sei. Es seien daher bereits Überlegungen angestellt worden, dort ein Gewerbegebiet zu entwickeln. Da aus dem Umweltbericht hervorgehe, dass es sich hier um ein Kaltluftentstehungsgebiet handelt, solle der im Jahre 2014 eingebrachte südliche Bereich herausgenommen und die Fläche entsprechend verkleinert werden.

 

Einem von Ratsherrn Palm geäußerten Wunsch folgend erläutert Herr Noky die genaue Lage des Betrachtungsgebietes nordöstlich der Eilendorfer Straße in der Nähe der A 44. Auf die Frage des Ratsherrn Palm nach der Eignung für eine gewerbliche Nutzung geht Herr Wiezorek vom Fachbereich Umwelt ein. Als Lagerfläche eigene sich die ehemalige Deponie durchaus, eine Bebauung mit einer Gründung sei aber eher schwierig. Diese Situation sei allerdings im Gesamtgebiet Aachen vergleichbar mit anderen Konversionsflächen.

 

Herr Hußmann von der GRÜNEN-BF stellt fest, dass ausführlich auf die Umwelteinflüsse hingewiesen worden sei. Zwar habe Ratsfrau Lürken bereits auf die Besonderheit des Gebietes hingewiesen und den Vorschlag gemacht, die Flächenausweisung wie im Vorentwurf zu reduzieren, doch schlage er für seine Fraktion vor, lediglich den heute schon veräußerten Teil des Grundstücks für eine gewerbliche Nutzung auszuweisen.

 

Ratsfrau Lürken verweist auf die ehemalige Deponie und stellt klar, dass durch den Flächennutzungsplan kein unmittelbares Baurecht geschaffen werde. Ob dies später erfolgen könne, würden die Proben und das weitere Verfahren zeigen.

 

Bereits vor 4 Jahren sei über diese Stelle diskutiert worden, so Herr Hellmann von der SPD-BF. In der Zwischenzeit seien umfangreiche Prüfungen mit dem Ergebnis vorgenommen worden, dass es eine aus Umweltgesichtspunkten sensible Fläche sei. Seine Fraktion schließe sich daher dem Vorschlag von Ratsfrau Lürken an, den südlichen Bereich herauszunehmen.

 

Herr Hußmann von der GRÜNEN-BF bestätigt, dass noch keine Entscheidung über eine Bebauung getroffen werde; dennoch werde eine Entscheidung darüber getroffen, wie der Bereich entwickelt werde. Diese Fläche sei nicht zuletzt im Zusammenhang mit dem Ausbau der BAB-Anschlussstelle Eilendorf-Süd von Bedeutung. Seine Fraktion spreche sich daher gegen die Entstehung eines größeren Gewerbegebietes an dieser Stelle und für den Schutz des Außenbereichs aus.

 

Herr Wiezorek sieht zwar keinen akuten Handlungsbedarf, doch es biete sich eine Möglichkeit über die Entwicklung des Geländes eine Sanierung zu erhalten, ohne die Stadt Aachen in die Verantwortung zu nehmen und erhebliche Haushaltsmittel zu investieren. Auf die Nachfrage des Ratsherrn Palm hinsichtlich der Bodenbelastungen eingehend erläutert Herr Wiezorek, dass die Ausweisung als Gewerbefläche nicht unmittelbar Hochbauten zur Folge haben würde. Was gebaut werden könne, werde erst in einem späteren Verfahren geklärt. Aktuell gehe es um die Vorbereitung einer möglichen Entwicklung.

 

Ratsfrau Lürken von der CDU-BF ergänzt, dass man sich des Problems der Belastung durchaus bewusst sei. Ihrer Erfahrung nach prüfe die Umweltbehörde sorgfältig, um jegliche Gefahr auszuschließen. Es handele sich um eine Fläche, die unmittelbar neben der Autobahn und hinter einem Großhandel liegt. Der obere Bereich solle daher für Gewerbe verplant werden. Ein großer Teil des Areals, das nie von der Mülldeponie betroffen gewesen war, werde wegen der betroffenen Umweltbelange herausgenommen.

 

Ratsherrn Palm gehe es nur um eine rationale Abwägung. Seine Auffassung sei auch die Auffassung vieler Brander Bürgerinnen und Bürger.

 

Herrn Hußmann von der GÜNEN-BF bestätigt, dass es keine einfachen Flächen gebe. Es gebe aber auch nicht viele Betrachtungsflächen mit diesem hohen Schutzgut. Daher solle der Bereich so verkleinert werden, dass die rechte Grenze des bereits veräußerten Grundstückes gleichzeitig die Grenze dieses Gebietes werde.

 

Herr Hellmann von der SPD-BF verweist auf die Abwägung der Verwaltung, wonach eine Nutzung als Gewerbefläche denkbar sei. Die Verkleinerung der Fläche um ca. 1/3 sei ein nachvollziehbarer Kompromiss unter Berücksichtigung der angrenzenden Autobahn und der vorhandenen großen Betriebe.

 

Herr Bezirksbürgermeister Tillmanns erinnert daran, dass bei der zu betrachtenden Fläche das wesentliche Problem im Umweltbericht das Thema Kaltluft sei. Aber die Ausweisung einer Gewerbefläche bedeute nicht zwingend, dass dieses Schutzgut beeinträchtigt werde. Der Umweltbericht des Planverfahrens betreffe die Gesamtfläche. Die Herausnahme des südlichen Teils verbessere das Ergebnis in der abschließenden Bewertung und sei daher ein guter Kompromiss.

 

Herr Müller von der SPD-BF merkt an, dass die Kaltluftschneise berücksichtigt werde, da die Bebauung auf diesem Gebiet in der Höhe beschränkt sei.

 

Herr Hußmann von der GRÜNEN-BF bittet, über den Vorschlag seiner Fraktion gesondert abzustimmen.

 

BR-GE03   Brand Nord Variante 3 

Empfehlungsbeschluss:

Die Bezirksvertretung Brand spricht sich mehrheitlich bei 2 Gegenstimmen ohne Enthaltungen für eine Verkleinerung des Zuschnittes der Gewerbefläche um den südlichen Bereich analog der Variante des Vorentwurfes aus.

 

Der Vorschlag der GRÜNEN-BF wird mit 2 Ja- und 10 Neinstimmen mehrheitlich ohne Enthaltungen abgelehnt.

 

BR-MI-03  Krauthausen Ost

Herr Noky verweist auf die vorhandene Erschließung der Fläche und schlägt eine Ausweisung als Mischgebiet vor.

 

Herr Auler von der CDU-BF begrüßt den Vorschlag der Verwaltung. Eine Seite entlang der Krauthausener Straße sei dort bereits bebaut und entsprechende Infrastruktur sei vorhanden.

 

Herr Hellmann von der SPD-BF schließt sich ebenfalls dem Vorschlag an, da es logisch erscheine, dort zu bauen. Dies könne in der Folge sogar eine Reduzierung der Fahrgeschwindigkeit auf der Krauthausener Straße bringen.

 

Laut Ratsherrn Palm macht der Vorschlag Sinn, da sich dahinter viele Wiesenflächen Richtung Dorff erstreckten. Er schätzt, dass es sich um eine Fläche von 300 - 400 m handelt.

 

Herr Bezirksbürgermeister Tillmanns erklärt, dass er eine Schätzung der Flächengröße für schwierig halte, da es sich um keine parzellenscharfe Darstellung handelt. Die gesamte Betrachtungsfläche sei 1,18 ha groß.

 

Ratsherr Blum von der FDP enthält sich als Anwohner bei der Stimmabgabe.

 

Herr Hußmann von der GRÜNEN-BF stimmt dem Vorschlag im Namen seiner Fraktion zu.

 

BR-MI-03   Krauthausen Ost

Empfehlungsbeschluss:

Die Bezirksvertretung Brand spricht sich einstimmig bei einer Enthaltung für den Vorschlag der Verwaltung aus.

 

BR-VS-01   Krauthausen

Herr Noky verweist auf die vertretbare Nutzung als Versorgungsfläche für Elektrizität und die vorhandene Anbindung.

 

BR-VS-01  Krauthausen

Empfehlungsbeschluss:

Die Bezirksvertretung Brand spricht sich einstimmig bei einer Enthaltung für den Vorschlag der Verwaltung aus.

 

BR-WO-01  Friedhof Kolpingstraße

Ratsfrau Lürken von der CDU-BF erinnert daran, dass man die Fläche vor 5 Jahren noch anders gesehen habe, da seinerzeit noch kein Tuchmacherviertel, keine Bebauung auf dem Sportplatz Karl-Kuck-Straße und auch keine Bebauung im Bereich Heussstraße aktuell gewesen sei. Beim Ausbau im Bereich Marktplatz habe sich die Bedeutung der Parkanlage an der Eschenallee gezeigt. Der auf dem Friedhofsgelände angesprochene Bereich habe ebenfalls Park- und Erholungscharakter.

 

Herr Hellmann von der SPD-BF weist darauf hin, dass er schon vor 4 Jahren dafür gewesen sei, diese Grünfläche zu erhalten.

 

Herr Depenbrock von der GRÜNEN-FBF schließt sich dieser Auffassung an. Die Grünfläche solle erhalten bleiben.

 

Auch Ratsherr Palm ist für den Erhalt der Grünfläche. Die Eilendorfer Straße sei stark verdichtet und ein neues Wohngebiet könnte verkehrlich nicht verkraftet werden.

 

Herr Blum von der FDP äußert Verständnis für die Bedenken der Bürger, doch seien die 27 Friedhofsflächen im Gesamtgebiet Aachen zu groß und nicht mehr notwendig. Dies führe zu entsprechend hohen Friedhofsgebühren.

 

Herr Bezirksbürgermeister Tillmanns plädiert mit dem Blick auf kommende Generationen für eine Erhaltung als Grünfläche. Mit den Flächen müsse sparsam umgegangen werden, auch wenn Brand weiter wachse und sich viele junge Familien ansiedeln würden. Der Friedhofsbereich sei die „grüne Lunge“ an der Kolpingstraße.

 

Ratsfrau Lürken spricht sich für eine Beschlussfassung in Sinne einer Friedhofsfläche aus, da zum jetzigen Zeitpunkt aufgrund der fehlenden parzellenscharfen Abtrennung noch keine Ausweisung als Parkflächen angebracht sei.

 

BR-WO-01  Friedhof Kolpingstraße

Empfehlungsbeschluss:

Die Bezirksvertretung Brand spricht sich einstimmig gegen eine Wohnbaufläche und für die Ausweisung als Grünfläche mit der Zweckbestimmung Friedhof aus.

 

BR-WO-03   Buchenheck

Herr Noky stellt fest, dass die Fläche bereits für den Wohnungsbau vorgesehen sei. Es seien nur geringe Auswirkungen auf die Umwelt zu befürchten.

 

Herr Auler von der CDU-BF merkt an, dass das Gebiet gut geeignet sei und an die Wohnbebauung anschließe.

 

Herr Hußmann von der GRÜNEN-BF enthält sich bei der Stimmabgabe wegen Wohnortnähe.

 

BR-WO-03   Buchenheck

Empfehlungsbeschluss:

Die Bezirksvertretung Brand spricht sich einstimmig bei einer Enthaltung für den Vorschlag der Verwaltung aus.

 

BR-WO-10   Pützgasse

Herr Hellmann von der SPD-BF stellt fest, dass über diese Position vor 4 Jahren noch nicht gesprochen und sie jetzt erst als Anregung aufgenommen worden sei. Seinerzeit sei keine Einigung erzielt worden, an der Niederforstbacher Straße bis zur Pützgasse zu planen, da dies eine Ausweichfläche für das Kalkwerkgelände gewesen sei. Aufgrund des hohen Flächenbedarfs für Wohnungsbau schließe sich seine Fraktion dem Verwaltungsvorschlag an.

 

Herr Hußmann von der GRÜNEN-BF schließt sich dem Vorschlag ebenfalls an.

 

Ratsfrau Lürken von der CDU-BF stellt fest, dass es sich um einen Lückenschluss an dieser Stelle handele.

 

BR-WO-10   Pützgasse

Empfehlungsbeschluss:

Die Bezirksvertretung Brand spricht sich einstimmig für den Vorschlag der Verwaltung aus.

 

BR-WO-11   Trierer Straße Variante 2

Herr Noky weist darauf hin, dass die Umweltauswirkungen durch die Verkleinerung der Fläche reduziert worden seien.

 

Herr Hellmann von der SPD-BF sieht das Problem bei der verkehrlichen Erschließung, die über die Straßen Am Rollefer Berg und Ringstraße erfolgen solle. Seinerzeit sei über eine Anbindung des Geländes an die Trierer Straße diskutiert worden. Da die Trierer Straße keine Bundes- sondern nur noch eine Landesstraße sei, solle die seinerzeit abgelehnte Anbindung nochmal geprüft werden.

 

Nach Ansicht des Herrn Auler von der CDU-BF sei dieser Bereich der Trierer Straße für die Ortseingangssituation für Brand entscheidend. Mit einer neuen Einmündung würde der Charakter des Ortseingangs verloren gehen. Aufgrund der Hanglange und der vorhandenen Entwässerungsprobleme sei die Erschließung des Grundstücks nicht einfach. Von den dargestellten Varianten sei die jetzt vorgeschlagene Lösung die beste.

 

Herr Hußmann von der GRÜNEN-BF findet den Vorschlag mit der zusätzlichen Ecke gut und bittet darum, über die Variante des Vorentwurfs abzustimmen. 

 

BR-WO-11   Trierer Straße Variante 2

Empfehlungsbeschluss:

Die Bezirksvertretung Brand spricht sich mehrheitlich bei 2 Gegenstimmen für den Vorschlag der Verwaltung aus.

 

BR-WO-12   Wilhelm-Ziemons-Straße

Ratsfrau Lürken von der CDU-BF hält den Bereich an der Schwimmhalle für gut geeignet und stimmt dem Vorschlag der Verwaltung zu.

 

Herr Depenbrock von der GRÜNEN-BF gibt zu bedenken, dass es sich bei dieser Fläche um einen gut genutzten Bolzplatz handele, der auch für die Triathlon-Veranstaltung genutzt werde. Aber in der Abwägung halte er eine Bebauung für sinnvoll.

 

BR-WO-12   Wilhelm-Ziemons-Straße

Die Bezirksvertretung Brand spricht sich einstimmig für den Vorschlag der Verwaltung aus.

 

Sodann lässt Herr Bezirksbürgermeister Tillmanns über den umfassenden Beschlussvorschlag der Verwaltung abstimmen:

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahme der Öffentlichkeit sowie der Behörden zur frühzeitigen Beteiligung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.

 

Des Weiteren empfiehlt sie dem Planungsausschuss gem. § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung gem. § Abs. 3 BauGB die öffentliche Auslegung des Flächennutzungsplanes Aachen*2030 in der vorgelegten Fassung für die Dauer von 5 Wochen zu beschließen.

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Abstimmungsergebnis: Einstimmig

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

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