11.04.2019 - 7 Münsterstraße - Ausbau zwischen BAB 44 und Venn...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Ein Vortrag wird nicht gewünscht.

 

Auf Nachfrage der Frau Rhie erläutert Herr Müller die Diskussion in der Bezirksvertretung. Es sei vorgeschlagen worden, keine Radwegbenutzungspflicht festzusetzten, sondern die Fahrbahn auch für die Fahrradfahrer freizugeben, bei 6,50 m Fahrbahnbreite gemäß Variante 2. Hierzu sollen Schutzstreifen angelegt werden.

 

Herr Lindemann erklärt, im Interesse der Sicherheit sei seine Fraktion für eine Fahrbahnbreite von 6,50 m.

 

Frau Rhie plädiert dafür, ein Benutzungsrecht, aber keine Benutzungspflicht festzusetzen. Auf der Strecke gebe es kein allzu großes Gefälle, so dass es kein Problem sein dürfte.

 

Herr Larosch weist darauf hin, dass die Baumaßnahme eine Beitragspflicht nach dem KAG NRW auslöst; das habe bei der Erstellung der Vorlage noch nicht abschließend geprüft werden können. Vor der Ausführungsplanung werde es eine Bürgeranhörung geben.

 

Frau Breuer betont, es sei auch der Wille der Koalition, die Bürger mitzunehmen, damit es für sie nachvollziehbar ist.

 

Es ergeht der folgende

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Beschluss:

Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführung der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und fasst

auf Grundlage der vorliegenden Planung (Plan Nr. 2017/08-03 L1 und 2017/08-03 L2) der Variante 2 den Planungsbeschluss für die Erneuerung der Münsterstraße.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

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