22.05.2019 - 5 Sachstand zu den Gesprächen der Verwaltung mit ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Frau Bezirksbürgermeisterin Köhne begrüßt Herrn Mohnen, Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen, und Frau Kaiser, Straßen NRW.

Herr Mohnen bedankt sich bei Frau Kaiser für die Bereitschaft, die nach den bisherigen Beratungen und Informationen durch den Fachbereich noch offenen Fragen der Bezirksvertretung aus Sicht von Straßen NRW zu beantworten.

Herr Bezirksvertreter Werner wiederholt seine Forderung aus den vorherigen Beratungen, eine Sperrung der Brücke für den Schwerlastverkehr zu prüfen, mit dem Ziel, den Ersatzbau der Brücke weiter hinauszuzögern.

Frau Kaiser erläutert zunächst allgemein die möglichen Ursachen bei Brückenschäden und die Verfahrensweise bei Brückenprüfungen die je nach Bauwerksgruppe und Zustand alle 3-6 Jahre erfolgen. Bei der Horbacher Brücke habe man eine schlechte Bausubstanz mit vielen Schäden vorgefunden, die zu einem kurzfristigen Handlungsbedarf führen. Bei einer weiteren Verschlechterung der Zustandsnote sei man zur sofortigen Sperrung der Brücke gezwungen. Problematisch sei, dass Straßen NRW aufgrund eines Wasserschadens im Archiv keine Bestandsunterlagen über das Bauwerk habe. Somit habe man keine gezielten Erkenntnisse, was das Bauwerk noch leisten kann und wie man es möglicherweise verstärken kann. Eine Rekonstruktion sei nicht zielführend. Daher versuche man, den Zustand durch kürzere Prüfzeiträume solange wie möglich zu halten und plane parallel den Ersatzneubau. Durch die notwendigen Abstimmungen mit der Bahn hinsichtlich der Sperrzeiten benötige man einige Jahre Vorlauf.

Die Brücke sei bereits für den genehmigungspflichtigen Schwerlastverkehr gesperrt. Eine darüber hinaus gehende Sperrung sei aufgrund der fehlenden Berechnungsgrundlagen nicht möglich. Ob sie zielführend sei, könne man aus dem gleichen Grund nicht bewerten.

Im Hinblick auf den Zeitplan geht Frau Kaiser von einer Fertigstellung der Detailplanung im nächsten Quartal aus. Anschließend könnten die Sperrzeiten bei der Bahn angemeldet werden. Sofern man nicht andere Sperrzeiten mit nutzen könne, sei mit einer Zuweisung in ca. 3 Jahren zu rechnen. Der Abbruch des Bauwerkes werde ca. 10 Tage dauern.

Die Mitglieder der Bezirksvertretung bedanken sich bei Frau Kaiser für die Informationen und Beantwortung der Fragen.

Herr Bezirksvertreter Brantin weist auf die Dimension und die daraus resultierenden Probleme einer möglichen Sperrung der Brücke und damit verbunden einer Trennung von Richterich in 2 Hälften und auf die von Herrn Bezirksvertreter Dautzenberg in den vorherigen Beratungen angesprochene Problematik bei Rettungseinsätzen hin.

Auf Nachfragen von Herrn Bezirksvertreter Brantin bekräftigt Frau Kaiser, dass eine Erforschung der Brückensubstanz nicht zielführend sei. Der Einsatz von Röntgenstrahlen/Ultraschall sei nicht möglich, Bohrungen angesichts des Zustand bedenklich und auch nicht zu 100 % aussagekräftig.

Das Einbringen zusätzlicher Stützen sei wegen des Platzbedarfs der Bahn nicht möglich und eine Aufbetonierung/Verstärkung scheide ebenso wie ein Teilabriss wegen der fehlenden Berechnungsmöglichkeiten aus.

Herr Bezirksvertreter Pontzen vermisst Ansätze zur Problemlösung und Alternativvorschläge, die dem Ortsteil helfen. Es müsse eine technische Lösung geben. Der Bezirk werde mit dieser unmöglichen Situation alleine gelassen.

Herr Bezirksvertreter Kuckelkorn findet das dargestellte Szenario beängstigend angesichts der

Gefahr einer sofortigen Sperrung. Dem schließt sich Frau Bezirksbürgermeisterin Köhne an.

Lt. Frau Kaiser habe Straßen NRW auch die Errichtung einer Behelfsbrücke geprüft. Hierzu fehle aber an beiden Seiten aufgrund der Grundstücksverhältnisse Platz für die notwendigen Widerlager.

Auf Nachfrage von Herrn Bezirksvertreter Kuckelkorn, ob Gespräche mit den Grundstückseigentümern geführt wurden, erläutert Frau Kaiser, dass Straßen NRW dies nicht getan habe, da an den entsprechenden Stellen Gebäude stehen.

Herr Bezirksvertreter Pontzen erkundigt sich nach einer Querungsmöglichkeit an anderer Stelle, z.B. im Bereich der jetzigen Unterführung. Dieser Standort kommt lt. Frau Kaiser wegen der Querungsprobleme mit der Bahn nicht infrage.

Da seitens der Stadt ein konkreter Zeitplan zur Fertigstellung der Umgehungsstraße fehle, müsse man aufgrund des Brückenzustands planen und ggfls. sofort handeln.

Herr Dautzenberg versteht nicht, warum man angesichts der fehlenden Planunterlagen den Schwerlastverkehr nicht von der Brücke nimmt und dies auch bei Sperrungen der Autobahn berücksichtigt. Frau Kaiser weist darauf hin, dass eine derartige Sperrung auch den Linienverkehr treffen könnte und eine Verkehrsanordnung fundierte Grundlagen brauche.

Herr Bezirksvertreter Werner schließt sich den Forderungen von Herrn Bezirksvertreter Dautzenberg an. Es sei für ihn keine Frage, dass man durch Wegnahme von Last die Wahrscheinlichkeit der Verlängerung der Haltbarkeit der Brücke erhöhe. Ausnahmen für Busse, Umzüge etc. könne man durch eine geeignete Beschilderung regeln.

Herr Bezirksvertreter Brantin kann ebenfalls nicht nachvollziehen, warum eine Sperrbeschilderung nicht möglich sein soll –zumal es dort mit Hinweis auf die Schäden eine Reduzierung auf Tempo 30 gibt. Er fordert nachdrücklich, die Fertigstellung der Umgehungsstraße mit dem Abriss der Brücke zu koordinieren und die Chancen für eine Verlängerung der Haltbarkeit auszuschöpfen.

Herr Bezirksvertreter Feil möchte wissen, ob man den Abriss bzw. Neubau durch Fertigbauteile beschleunigen könne. Frau Kaiser versichert, dass Straßen NRW auf eine zügige Fertigstellung geachtet habe. Lt. Bauablaufplan beträgt die Gesamtdauer bis zur Abnahme ca. 1,5 Jahre.

 

Nach einer weiteren Diskussion erklärt Frau Kaiser, dass Straßen NRW sehr bemüht sei, Lösungsmöglichkeiten zu finden und davon ausgehe, dass auf Grundlage der jetzigen Planungen die Brücke bis zum Neubau in 2022/2023 halte.

Sie bietet an, intern mit der zuständigen Abteilung bei Straßen NRW die notwendigen Voraussetzungen für eine Sperrung der Brücke für den Schwerlastverkehr abzustimmen und die Ergebnisse dem Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen, Herrn Mohnen zukommen zu lassen.

Herr Mohnen stellt dar, dass es im laufenden Prozess auf Fachbereichs- und Dezernatsebene intensive Abstimmungen mit Straßen NRW gibt auch hinsichtlich der Möglichkeiten einer Behelfsbrücke und der möglichen Sperrungen für den Schwerlastverkehr. Die Stadt Aachen sei vorliegend nicht Anordnungsbehörde für eine Verkehrsbeschilderung, sondern werde nur angehört.

 

Frau Kaiser bejaht auf Nachfrage von Herrn Bezirksvertreter Dr. Kuhrt-Lassay, dass die Sperrzeiten für die Bahn mit anderen Projekten z.B. dem Bahnhaltepunkt Richterich, abgestimmt werden. Darüber und über einen Schienenersatzverkehr o.ä. entscheidet jedoch die Bahn.

 

Herr Bezirksvertreter Dr. Kuhrt-Lassay möchte wissen, warum das Brückenbauwerk auf der A4 über die Roermonder Straße bei den Sanierungsmaßnahmen ausgespart werde. Frau Kaiser erläutert, dass man die Gesamterhaltungsmaßnahme nicht verzögern wolle. Es gebe jedoch einen Planungsauftrag für einen Ersatzneubau, da die Brücke Defizite aufweise und für den Transitverkehr andere Tragfähigkeiten notwendig seien.

Zur weiteren Nachfrage, warum im Bereich Brand Flüsterasphalt aufgetragen werden, im Bereich Richterich/Laurensberg jedoch nicht, konnte Frau Kaiser keine Aussage treffen.

 

Herr Bezirksvertreter Dautzenberg weist angesichts der drohenden Sperrung auf einen WDR-Bericht über halbjährliche Abstimmungen der Landesregierung mit der Bahn auf höchster Ebene hin. Frau Kaiser würde den Brückenneubau in Richterich in diese Kategorie einordnen.

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

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Abstimmung:

einstimmig

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Anlagen zur Vorlage

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