06.06.2019 - 5 Citymanagement Aachen

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Herr Prof. Dr. Sicking verweist auf den im Ausschuss für Arbeit, Wirtschaft und Wissenschaft gefassten Beschluss, der als Tischvorlage verteilt worden sei.

 

Für die CDU-Fraktion erläutert Herr Adenauer, dass dieser Beschluss auf einer interfraktionellen Abstimmung beruhe. Im Kern sei man sich darüber einig, dass man vor einer Beteiligung der Öffentlichkeit oder der Bildung neuer Gremien zunächst eine planerische, räumliche Grundkonzeption aus den Inhalten der bereits vorhandenen und beschlossenen Planwerke wie dem Masterplan*2030, dem Innenstadtkonzept 2022, dem Verkehrsentwicklungsplan und dem Masterplan Green City erarbeitet und den Fachausschüssen zur Beratung vorgelegt werden müsse. Erst nach diesem Schritt könne man die Maßnahmen der Roadmap in Angriff nehmen. Einen entsprechenden Beschluss wolle man auch heute im Planungsausschuss fassen.

 

Für die Fraktion der Grünen sieht auch Herr Rau einen großen Handlungsdruck, plädiert jedoch ebenfalls dafür, sich zunächst über die Zielsetzungen einig zu werden, bevor man in Gespräche mit Akteursgruppen einsteige. Eine Aufarbeitung bestehender Konzepte sei notwendig, damit man in Verkehrs- und Stadtplanung alle Aspekte zusammenbringen könne, dann erst könne man eine Diskussion in der Stadtgesellschaft führen.

 

Herr Schultheis stimmt seinen Vorrednern zu, auch die SPD-Fraktion wolle heute entsprechend der Beschlussfassung im Ausschuss für Arbeit, Wirtschaft und Wissenschaft beschließen.

 

Der Ausschuss fasst den folgenden

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Beschluss:

Der Planungsausschuss nimmt die Roadmap zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die hier vorgeschlagenen und weitere Maßnahmen nach Beratung in den zuständigen Fachausschüssen sukzessive umzusetzen sowie den Ausschuss in den kommenden Sitzungen über den Verlauf des Verfahrens zu unterrichten.

 

Er stellt fest, dass vor einer Umsetzung der aufgeführten Bausteine und vor einer Beteiligung von Akteuren und Stadtgesellschaft sowie vor der Bildung neuer Beratungsgremien wie Arbeitskreise, „Vorstände“, „Beiräte“ und „Innenstadtkonferenzen“ eine planerische, räumliche Grundkonzeption aus den Inhalten vorhandener und beschlossener Planwerke wie dem Masterplan 2030, dem Innenstadtkonzept 2022, dem Verkehrsentwicklungsplan und dem Masterplan Green City 2017 – 2020 durch die Verwaltung zusammenzuführen und in den politischen Gremien wie dem Wirtschaftsausschuss, dem Mobilitätsausschuss und dem Planungsausschuss zeitnah zu beraten ist.

 

Die Zusammensetzung der Gremien sowie die Einbeziehung der geplanten Stadtentwicklungsgesellschaft soll im Hinblick auf Handlungsfähigkeit überprüft werden.

 

Die Realisierung von Business Improvement  Districts (Immobilien – und Standortgemeinschaften, ISG) sollte nochmals rechtlich und unter Fördergesichtspunkten geprüft werden.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

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Anlagen zur Vorlage

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