11.07.2019 - 15 Bebauungsplan - Dammstraße / Michaelsbergstraße...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Herr Baal schlägt vor, den Geltungsbereich des Aufstellungsbeschlusses auf den gesamten Kurpark auszudehnen.

 

Der Ausschuss fasst den folgenden

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Beschluss:

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.  

Er beschließt gemäß § 2 Abs.1 BauGB zur Sicherung nachfolgender Ziele der Bauleitplanung

- Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung

- städtebauliche Sicherung des Kur- und Heilwesens in Burtscheid

- Erhalt und Weiterentwicklung des Kurgartens

- Berücksichtigung der umweltbezogenen Schutzgüter, insbesondere Thermalwasserquellen und lokalen Kaltluftverhältnisse 

die Aufstellung des Bebauungsplanes – Dammstraße/Michaelsbergstraße - für den Planbereich zwischen Dammstraße, Kurbrunnenstraße, Michaelsbergstraße unter Einbeziehung des gesamten Kurgartens im Stadtbezirk Aachen-Mitte zu beschließen.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

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Anlagen zur Vorlage

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