04.09.2019 - 7 Sicherheitsverbesserung Aachener Straße zwische...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

 Auf Nachfrage der SPD-BF zum Messverfahren antwortet Herr Havertz, dass geeichte Messgerät ist ein Kasten, der in der Innenkurve der Aachener Straße befestigt war und kilometergenaue Messdaten der aus beiden Fahrtrichtungen vorbeifahrenden Fahrzeuge liefert. Der Anteil von nur 0,4 % der Fahrzeugführer, die schneller als die erlaubten 70 km/h gefahren sind, stellt demnach einen sehr guten Wert dar.

 

Für die SPD-BF ist es aus der Kenntnis der Strecke kaum nachzuvollziehen, dass der Anteil der zu schnellen Fahrzeuge so gering ist. Dazu hat sicherlich auch der Effekt beigetragen, dass relativ kurze Zeit nach der Installation des Gerätes bereits in den Medien über die Geschwindigkeitsmessungen informiert worden ist.

 

Hierauf antwortet Herr Havertz, dass diese aus der Praxis gewonnen Eindrücke der empfundenen Fahrgeschwindigkeiten auch die Verwaltung veranlasst hat, zwei Messungen durchzuführen. Bereits im April dieses Jahres wurden Geschwindigkeitsmessungen mit diesem Gerät durchgeführt und kamen bereits damals zu einer minimalen Überschreitung der gefahrenen Geschwindigkeiten. Daraufhin wurde die zweite Messung im Juni über eine Woche lang durchgeführt und zeigte den gleichen Effekt einer ähnlichen minimalen Überschreitung der Geschwindigkeiten.

 

Frau Keller schlägt spontan vor, solche Geräte an den neuralgischen Punkten aufzustellen, wenn schon allein die bloße Anwesenheit des Gerätes dazu führt, dass die Fahrzeugführer die gebotenen Geschwindigkeiten annähernd einhalten.

 

Herr Havertz führt hierzu aus, in dem Moment in dem der Fahrzeugführer die Messanlage erkennt, ist er bereits gemessen worden. Man kann die Fahrgeschwindigkeit nach erkennen des Gerätes an dieser Stelle nicht mehr so reduzieren, dass das Fahrzeug im Messmoment unter der Toleranzgrenze ist.

 

Die CDU-BF bedankt sich für die Ausführungen und ist der Meinung, dass man auf die objektive Messtechnik vertrauen kann und nicht den subjektiven Gefühlen nachgeben sollte.

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim nimmt die Ausführungen der Verwaltung einstimmig zur Kenntnis, wonach weder von den polizeilich aufgenommenen Verkehrsunfällen noch von den gemessenen Fahrgeschwindigkeiten her die Aachener Straße zwischen Walheim und Nütheim als Gefahrenstelle oder Unfallschwerpunkt einzustufen ist. Deshalb werden keine weiteren Maßnahmen in diesem Straßenstück ergriffen.

 

Der Antrag gilt damit als behandelt.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/public/to020?TOLFDNR=94505&selfaction=print