04.09.2019 - 9 Mitteilungen der Verwaltung

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

 Herr von Thenen erinnert daran, dass die SPD-BF zu Beginn der Tagesordnung den Wunsch geäußert hat, zu dem Bericht über die Maßnahmen der 1. Sitzung der Unfallkommission noch einige Anmerkungen und Fragen hat.

 

Die SPD-BF ist der Auffassung, dass der Einmündungsbereich Walheimer Straße/Monschauer Straße, entgegen der Auffassung der Verwaltung, schon als gefährlicher Punkt anzusehen ist. Wann und ob ein Ausbau der Monschauer Straße in diesem Bereich mit gleichzeitiger Signalisierung dieser Kreuzung erfolgt ist aber zeitlich nicht abzusehen. Sie bittet daher die Verwaltung um Prüfung, ob es andere Möglichkeiten gibt, diesen Kreuzungsbereich zu entschärfen. Auch wenn es sich für die Verwaltung nicht um eine Unfallhäufungsstelle handelt, ist es in diesem Bereich im Hinblick auf die gefahrenen Geschwindigkeiten schwierig und gefährlich sich in den fließenden Verkehrs einzuordnen; dies auch für Fahrradfahrer. Es ergibt sich für sie die Frage, ob man dort öfters Geschwindigkeitskontrollen durchführt oder von 70 km/h auf 50 km/h reduziert oder einfache bauliche Maßnahmen durchführt.

 

Unter Hinweis auf die Verwaltungsvorlage verweist Herr Havertz bezüglich der Signalisierung des Kreuzungsbereiches nochmals auf die Beschlüsse der Bezirksvertretung am 30.03.2011 und des Mobilitätsausschusses am 07.04.2011. Bezüglich der Maßnahmen, die man zwischenzeitlich vorgezogen durchführen kann, bietet er an, zunächst die Polizei um Prüfung zu bitten, ob dort im Rahmen der technischen Möglichkeiten Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt werden können. Die Verwaltung selbst ist bestrebt in den nächsten Monaten ein oder mehrere Stative für Geschwindigkeitsmessungen anzuschaffen. Diese Stative können etwas verdeckt am Rande der Straße aufgestellt werden und das dafür benötigte Fahrzeug kann in der Nebenstraße abgestellt werden. Derzeit kann von der Verwaltung nur aus dem Fahrzeug gemessen werden, was zur Folge hat, dass die Fahrzeugführer das Messfahrzeug rechtzeitig erkennen und dadurch werden die gefahrenen Geschwindigkeiten verfälscht. Eine Reduzierung der Geschwindigkeit auf 50 km/h ist auf einer Bundesstraße mit erheblichem Durchgangsverkehr nicht zu rechtfertigen und wird daher bei den Autofahrern keine Akzeptanz finden. Die jetzigen 70-km/h-Regelung ist geeignet, die Knotenverkehre sicher abzuwickeln. Es gibt derzeit keine Veranlassung die bestehende Situation zu verändern, weil die Verkehrssicherheit offensichtlich gewährleistet ist.

 

Herrn von Thenen und die CDU-BF, weisen auf den Beschluss Bezirksvertretung am 29.10.2014 hin, im Bereich der Verengung der Dorffer Straße aus Fahrtrichtung Stolberg  ein Piktogramm „30 km/h“ auf der Fahrbahn aufzubringen, welches bis heute nicht aufgebracht worden ist. Zwischenzeitlich sind jedoch im Abteigarten und Gangolfsweg Piktogramme aufgebracht worden. Es ergibt sich die Frage, warum der Beschluss der Bezirksvertretung bis heute nicht umgesetzt wurde.

 

Herr Havertz antwortet, die Verwaltung hat die Klauser Straße und die Dorffer Straße im ständigen Entwicklungsprozess gehabt, um nach geeigneten Lösungen zu suchen, von denen die Verwaltung sich mehr Wirkung versprochen hat, als von der Tempo-30-Regelung in der Engstelle der Dorffer Straße. Die Verwaltung vertritt die Meinung, dass die jetzige Regelung mit der Rechts-vor-Links-Regelung mit dem Frankensteg und gerade in der Engstelle bei den Fahrzeugführern für mehr Aufmerksamkeit sorgt. An der Stelle sind 30 km/h eigentlich zu viel und es ist zu befürchten, dass bei einer weiteren Bodenmarkierung die Fahrzeugführer eher

veranlasst werden zügiger zu fahren als ohne zusätzliche Markierung. Hinzu kommt noch das Engagement der Schule und der Schulpflegschaft, dass an dieser Stelle immer wieder neue Varianten gesucht werden die Verkehrssicherheit zu verbessern. In der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung wird die Verwaltung aufgrund des Antrages der CDU-BF eine entsprechende Vorlage zur Beratung stellen, in der als Piktogramm aus beiden Fahrrichtungen nicht die „30 km/h“, sondern „Fußgänger“ aufzubringen vorgeschlagen wird. Zusätzlich ist die Geschwindigkeitsüberwachung von Seiten der Verwaltung beauftragt, wenn die derzeit noch fehlende Ortseingangstafel wieder ersetzt worden ist.

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim nimmt die Mitteilungen der Verwaltung einstimmig zur Kenntnis.
 

 

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Anlagen zur Vorlage

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