30.10.2019 - 8 Benennung von fünf Straßen im Erschließungsgebi...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

 Herr von Thenen führt aus, dass der betroffene Grundstückseigentümer zu einer Straße eine andere Benennung vorgeschlagen hat, und zwar möchte dieser anstelle des von der Verwaltung vorgeschlagenen „Zwetschgenweg“ als „Quittenweg“ benannt haben.

 

Die CDU-BF begrüßt die vorgeschlagene Benennung und den Vorschlag des Grundstückseigentümers, weil durch die Benennung nach alten Obstsorten auch eine Beziehung zur Heimat gegeben ist.

 

Die SPD-BF schlägt anstelle der Benennung „Gravensteinerstraße“ die Benennung „Zwetschgenweg“ vor, weil kaum einer eine Vorstellung davon hat, dass „Gravensteiner“ eine Apfelsorte ist.

 

Herr von Thenen weist darauf hin, dass der Begriff „Zwetschgen“ mehr eine süddeutsch geprägte Bezeichnung ist und deswegen hat sich der Grundstückseigentümer diesbezüglich eine Namensänderung gewünscht.

 

Die Grüne-BF ist der Auffassung, wenn es bezüglich der Namensgebung Gespräche mit den betroffenen Personen gegeben hat, sollte man dies positiv zur Kenntnis nehmen und von weiteren Änderungen absehen.

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim beschließt einstimmig,

 

die von der Münsterstraße abgehende Erschließungsstraße „Gravensteinerstraße“,

 

die erste hiervon nord-westlich abgehende Erschließungsstraße „Mirabellenweg“,

 

die vom Mirabellenweg wieder zur Gravensteinerstraße führende Erschließungsstraße „Münsterbirnenweg“,

 

die erste von der Gravensteinerstraße süd-östlich abgehende Erschließungsstraße „Quittenweg“ und

 

die zweite von der Gravensteinerstraße süd-östlich abgehende Erschließungsstraße „Renettenweg“

 

zu benennen

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Anlagen zur Vorlage

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