05.11.2019 - 12 Kindertagesstättenbedarfsplanung: Cluster und ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Herr Paul dankt der Verwaltung für die ausführliche Vorlage. Die sozialräumliche Betrachtung der Versorgungssituation sei zwar grundsätzlich richtig und wichtig, allerdings zeige die Praxis, dass dies gelegentlich nicht der Realität entspreche. Die Auswertung von Wanderungsbewegungen erleichtere daher die Prüfungen und verdeutliche, warum gegebenenfalls unterschiedliche Bedarfe in den  Sozialräumen festgestellt werden könnten. Diese Ausführungen würden zudem die Beratungen in den Fraktionen erleichtern.

 

Herr von Thenen schließt sich Herrn Paul an. Der Beschlussvorschlag ermögliche der Verwaltung einen höheren Handlungsspielraum im Innenstadtbereich, daher unterstütze er den Beschluss. 

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Beschluss:

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.

 

Er erkennt den verstärkten Handlungsdruck und –bedarf im Innenstadtbereich an und fasst die Sozialräume 1 bis 6 zu einem „Sozialraumcluster“ zusammen, um somit übergreifende (Ausbau-) Planungen für diese Sozialräume zu unterstützen. 

 

Er beschließt weiterhin, dass die Verwaltung in den Sozialräumen 1 bis 6 – losgelöst von der derzeitigen, politisch beschlossenen Zielversorgungsquote im U3-Bereich in Höhe von 50 % – bei   Bedarf die Betreuungsplätze über entsprechende Maßnahmen ausbauen kann.

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung:

Einstimmig.

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Anlagen zur Vorlage