27.11.2019 - 5 2. Änderungssatzung zur Satzung über die Straße...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

 Herr Lennartz, Aachener Stadtbetrieb erläutert anhand einer Präsentation die 2. Änderungssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Aachen (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) vom 12.12.2018.

Folgende Änderungen für den Stadtbezirk Aachen-Eilendorf wurden vorgestellt:

 

Severinusplatz

Im Rahmen der kontinuierlichen Überprüfung der den im Straßenverzeichnis aufgeführten Straßen zugeordneten Reinigungsklassen wurde festgestellt, dass beim Severinusplatz der Verschmutzungsgrad und das daraus abzuleitende Reinigungsbedürfnis nicht mehr der derzeit festgelegten Reinigungshäufigkeit entsprechen. Es erfolgt ein Wechsel von Reinigungsklasse S 9 in Reinigungsklasse U 6.

 

Bei der Kapelle

Neuaufnahme in das Verzeichnis der Straßen, deren Reinigung und Winterwartung gemäß § 2 Abs. 1 der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung den jeweiligen Grundstückseigentümern obliegen (Negativkatalog). Herr Lennartz erläutert die zukünftige Pflicht der Anwohnenden bis zur Fahrbahnmitte zu reinigen und Winterwartung vorzunehmen.

 

Die Bezirksbürgermeisterin dankt der Verwaltung für den Vortrag und moniert insbesondere im Bereich des Severinusplatzes die neuen Reinigungsvorgaben. Dort wäre ein zentraler Punkt in Eilendorf und die besondere Lage des angrenzenden Seniorenzentrums und des Wochenmarktes sowie die Querung vieler Passantinnen und Passanten mache eine komplette Schneeräumung ihrer Meinung nach erforderlich.

Herr Lennartz entgegnet, dass zukünftig Plätze nicht vollflächig (im Winter) geräumt werden können, wie überall in Aachen auch und zeigt dies anhand eines Schaubildes. Er habe die Mitarbeitenden des Bauhofes entsprechend eingewiesen.

Der Bezirksamtsleiter weist auf die bestehende Problematik in der Räumungspflicht der unmittelbar angrenzenden Bewohnenden des Severinusplatzes hin.

Herr Lennartz sieht die Anwohnenden in der Pflicht, auch auf einem Platz vor ihren Häusern einen entsprechenden Winterdienst sicherzustellen.

Die Bezirksbürgermeisterin weist im Anschluss noch auf den Antrag der Bürgergruppe Fahrradfreundliches Brand hin, die beklagen, dass der Vennbahnweg in der geänderten Satzung weiterhin im Negativkatalog aufgeführt werde. Sie wünscht sich ebenfalls eine Verbesserung der Winterwartung auf dem Vennbahnweg, da der Radverkehr weiter gestärkt werden solle.

Herr Lennartz teilt mit, dass der Vennbahnweg seit 2013 in der Dringlichkeitsstufe III geräumt werde. Bei Schnee und Eis erlische die Pflicht zur Nutzung des Radweges. Eine Steigerung der Dringlichkeitsstufe sei aus Sicht der Verwaltung nicht gegeben, da mit den derzeit bestehenden Verkehrsteilnehmerbewegungen pro Stunde keine höhere Priorisierung notwendig werde. Zudem sei der Vennbahnweg mit 17,3 km mit den gegebenen Kapazitäten nicht vollumfänglich zu räumen.

Die Bezirksbürgermeisterin regt an, aber wenigstens, die Dringlichkeitsstufe im Bereich der Zieglerstraße bis zur Halfenstraße, die sehr stark frequentiert sei, in die Dringlichkeitsstufe II zu heben.

Herr Lennartz will dies gemeinsam mit den zuständigen Kollegen prüfen.

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf nimmt die Ausführungen der Verwaltung einstimmig zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Aachen, die vorgelegte 2. Änderungssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Aachen zu beschließen.

 


 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/public/to020?TOLFDNR=96111&selfaction=print