04.12.2019 - 5 Straßenrechtliche Widmung des umgebauten Marktp...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Auf die Vorlage wird verwiesen.

 

Herr Auler von der CDU-BF schlägt vor, einen Teilbereich des Marktplatzes auch für Fahrradfahrer zu widmen und zwar als kombinierten Fuß- und Radweg. So könne eine übermäßige Nutzung der Eschenallee durch Radfahrer vermieden werden.

 

Herr Sanders erläutert, dass die Verfügung zunächst eine straßenrechtliche Widmung für den öffentlichen Verkehr sei. Straßenverkehrsrechtlich sei es trotzdem möglich, den Fußgängerbereich auch für Radfahrer freizugeben. Bei Bedarf könne die Beschilderung für den Radfahrer entsprechend ergänzt werden. Er halte es deshalb nicht für erforderlich, einzelne Teile der Fläche mit einer Freigabe für Radfahrer in die Widmungsverfügung einzufügen. Aus diesen Gründen empfiehlt er, der Beschlussvorlage der Verwaltung zu folgen.

 

Herr Auler von der CDU-BF möchte für seine Fraktion das Recht auf Mitbenutzung durch Fahrradfahrer festschreiben lassen. Er hält eine geänderte Beschlussfassung daher für erforderlich.

 

Herr Blum von der FDP ist für eine Fassung des Beschlusses in der vorgelegten Form. Bei Änderung könne jeder Bürger auf sein Recht bestehen. Jetzt nehme jeder auf jeden Rücksicht.

 

Herr Hußmann von der GRÜNEN-BF schließt sich dem Vorschlag der CDU an.

Herr Hellmann von der SPD-BF ist der Meinung, dass bei Veranstaltungen auf dem Marktplatz das Radfahren zu Konflikten führen könnte.

 

Ratsfrau Lürken von der CDU-BF merkt an, dass bei Beschilderung „Fußgängerzone“ alle Radfahrer absteigen müssen. Der Marktplatz sei aber außerhalb von Veranstaltungen ein großer Bereich, den die Radfahrer nutzen könnten.

 

Herr Sanders verweist auf den Beschlussvorschlag der Verwaltung, wonach nur die eigentliche Platzfläche auf „Fußgängerzone“ beschränkt sei. Er schlägt für den Fall einer geänderten Beschlussfassung die Ergänzung vor, dass „die Benutzung auf Fahrradfahrer und Fußgänger beschränkt werde“. Dies könne unabhängig von der Beschilderung festgelegt werden. Aktuell sei die Querverbindung zwischen Eschenallee und Marktplatz nicht beschildert, so dass der Platz in ganzer Breite befahren werden könne. Konflikte seien bislang nicht aufgetreten.

Sodann lässt Herr BBM Tillmanns über den geänderten Beschlussvorschlag abstimmen.

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Beschluss:

Auf Vorschlag der Verwaltung beschließt die Bezirksvertretung Aachen-Brand, den umgebauten Marktplatz klarstellend dem öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße zu widmen (Gemarkung Brand, Flur 7, Flurstück 959 tlw.).

Der Gemeingebrauch an der eigentlichen Platzfläche wird auf Fahrradfahrer und Fußgänger beschränkt. Ansonsten wird der Gemeingebrauch nicht beschränkt.

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Abstimmungsergebnis: Einstimmig

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/public/to020?TOLFDNR=96265&selfaction=print