05.12.2019 - 7.1 Stellenplan 2020 und Entwicklung der Personal- ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Herr Dr. Kremer stellt den Mitgliedern des Ausschusses kurz die Inhalte der Vorlage im Rahmen einer  Präsentation vor. Er betrachtet nochmals rückblickend den Entstehungs- bzw. Verfahrensverlauf des Stellenplans 2020 und erläutert die Veränderungen zum Stellenplanentwurf 2020, welche heute dem Ausschuss in Form einer 2. Lesung vorlägen. Seit der Aufstellung des Stellenplanentwurfes 2020 seien im Bereich der Allgemeinen Verwaltung weitere 23,0 Stellen einzurichten. Von den insgesamt 23,0 neuen Stellen entfielen 4,5 auf Pflichtaufgaben. 18,5 Stellen sollten zur Wahrnehmung von „freiwilligen“ Aufgaben eingerichtet werden. Demgegenüber stehe eine Einsparung von 11,0 Stellen. Summarisch betrachtet ergäben sich für den Stellenplan 2020 gegenüber dem eingebrachten Stellenplanentwurf 2020 somit 12,0 zusätzliche Mehrstellen. Die in Ansatz gebrachten Kosten für die 23,0 neuen Stellen und sonstigen Bedarfe, insbesondere für die Verlängerung von kw-Vermerken beliefen sich in 2020 insgesamt auf 1.796.800 €. Hiervon bezögen sich 646.800 € auf Projektstellen, welche nicht dem Personalkostenverbund anzurechnen seien. Von den Gesamtkosten entfielen somit 1.150.000 € auf Stellen, welche aus dem Personalkostenverbund finanziert würden. Unter Anrechnung von Stelleneinsparungen und aufgrund von erwarteten Personalkostenerstattungen für den Zensus und Fördermitteln im Rahmen der Projekte „Digitale Modellregion“ verbleibe ein ungedeckter Mittelbedarf in Höhe von 280.100 €. Mit heutigem Stand ergäben sich gegenüber dem Stellenplan 2019 somit 84,0 neue Stelleneinrichtungen. Die Kosten für diese Stellen und sonstigen Bedarfe beliefen sich auf 6.545.700 € im Haushalt 2020. Hiervon entfielen 2.476.700 € auf Projektstellen, die nicht über den Personalkostenverbund anzurechnen seien. Dem ermittelten Mehraufwand für den Personalkostenverbund stehe in einer Vielzahl von Fällen eine Refinanzierung aufgrund von Gebühreneinnahmen, Personalkostenerstattungen und Fördermitteln für die Projekte der „Digitalen Modellregion“ sowie Mehrerträgen in Höhe von 643.000 € gegenüber. Es verbleibe ein ungedeckter Betrag in Höhe von 1.736.000 €. Mit Verweis auf die umfassende Berichterstattung in der Sitzung des Personal- und Verwaltungsausschusses am 10.10.2019 über die Entwicklung der Personal- und Versorgungsaufwendungen 2020 des Personalkostenverbundes belaufe sich das Gesamtvolumen des Personalkostenverbundes im Haushaltsplanentwurf 2020 nunmehr auf 249.250.000 €. Hiervon entfielen 205.528.400 € auf Personalaufwendungen und 43.721.600 € auf Versorgungsaufwendungen.

Unter Einbeziehung der ersten Veränderungsnachweisung erhöhten sich die Aufwendungen für Personal- und Versorgungsaufwendungen auf insgesamt 250.253.800 € für das Jahr 2020. Darin enthalten seien die Mehraufwendungen für die zwölf Ausbildungsstellen Notfallsanitäter im FB 37 und für die zwei Stellen Schulsozialarbeit im FB 45, welche in der heutigen Sitzung des Personal- und Verwaltungsausschusses beraten würden. Darüber hinaus seien bereits die finanziellen Mittel für die einzurichtenden Stellen zur Planung und Umsetzung des Radentscheides (FB 36 und FB 61), die am 16.01.2020 in diesem Ausschuss behandelt werden sollten, vorsorglich berücksichtigt. Abschließend gebe er einen Ausblick auf die weiteren Stelleneinrichtungen, welche sowohl -wie bereits erwähnt- noch einer Beratung in der heutigen Sitzung als auch in der nächsten Sitzung des Personal- und Verwaltungsausschusses zugeführt würden.

Abschließend merke er -mit Blick auf die beabsichtigte Stelleneinrichtungsvorlage zur Umsetzung des Bürgerbegehrens „Radentscheid Aachen“, welche den Mitgliedern des Ausschusses in der nächsten Sitzung des Personal- und Verwaltungsausschusses zur Beratung vorgelegt werde- an, dass auch mit Auswirkungen auf den Personalbedarf des Aachener Stadtbetriebes zu rechnen sei und dort entsprechend nachgezogen werden müsse. Die abschließende Personalbemessung erfolge in den nächsten Wochen durch das Organisationsmanagement des Fachbereiches Personal und Organisation. Die Stellen würden selbstverständlich nur nach Bedarf und Fortschritt eingerichtet.

 

Im Anschluss an die Präsentation bedankt sich Herr Servos für den Vortrag. Die Darstellung des Stellenplans 2020 und der Entwicklung der Personal- und Versorgungsaufwendungen 2020 spiegele die tolle Arbeit der Verwaltung wider. Das praktizierte Stelleneinrichtungenverfahren habe die Politik in eine gute Entscheidungslage versetzt. Es hätten politischerseits wichtige Signale -beispielsweise im Rahmen der Umsetzung des Bürgerbegehrens „Radentscheid Aachen“ und des Teilhabechancengesetzes sowie der Rekommunalisierung des Winterdienstes- gesetzt werden können, welche natürlich aus dem Stellenplan als solchem nicht hervorgingen. Auch hierfür spreche er der Verwaltung noch einmal seinen Dank aus. Im Weiteren weise er auf den vorbereiteten Entwurf des geänderten Beschlussvorschlages hin, welcher allen Mitgliedern als Tischvorlage vorliege. Die Große Koalition beantrage in der heutigen Sitzung bereits die Ergänzung des Beschlussvorschlages um:

 

       Stelleneinrichtungsantrag (1)

Einrichtung von 2,0 Stellen im Fachbereich Umwelt (FB 36) mit dem inhaltlichen Schwerpunkt „Baumpflanzungen“.

 

Herr Lübben erläutert, dass die Fraktion GRÜNE drei Ergänzungen im Rahmen einer Tischvorlage beantrage.

 

       Stelleneinrichtungsantrag (1)

Einrichtung von 2,0 Personalstellen für Projektmanagement Baumbepflanzungen im Stadtgebiet

 

Der Personal- und Verwaltungsausschuss beschließt die inhaltsgleichen Stelleneinrichtungsanträge (1) der Goßen Koalition und der Fraktion GRÜNE einstimmig.

 

       Stelleneinrichtungsantrag (2)

Einrichtung von Stellen für den Einsatz von IT-Hausmeister*innen an Aachener Schulen

 

Herr Lübben führt ergänzend aus, dass seine Fraktion einen entsprechenden Ratsantrag (Nr. 563/17) eingereicht habe. Die Verwaltung solle durch den Rat der Stadt Aachen beauftragt werden, den Einsatz von IT-Hausmeister*innen an Schulen in einem Pilotversuch zu erproben. Eine entsprechende Befassung des Schulausschusses mit dem Antrag stehe noch aus.

Herr Servos merkt an, dass der Service für die an den Schulen eingesetzte IT-Ausstattung im Rahmen einer Supportvereinbarung zwischen Land und Kommunen geregelt sei. Demnach seien die dort beschriebenen Tätigkeiten des First-Level-Supports eine Aufgabe der Schulen (Medienbeauftragte) und somit eine Landesaufgabe. Die Übernahme dieser Landesaufgaben durch städtische Mitarbeiter*innen halte er nicht für sinnvoll, zudem dadurch -mit Blick auf die Aufgabenfelder der Kommunen im Bereich des Second-Level-Supports- nur noch mehr Schnittstellen geschaffen würden. Er schlage daher vor, dass die Verwaltung die Möglichkeit überprüfe, inwieweit eine Bereitschaft der regio IT bestehe, die entsprechenden Stellen für „IT-Hausmeister*innen“ dort einzurichten.

Herr Eickholt betont abschließend, dass die Schulen wirklich Not litten. Er plädiere aus diesem Grund dafür, dass man gemeinsam nach möglichen Umsetzungsmodellen suche.

 

Der Personal- und Verwaltungsausschuss lehnt den Stelleneinrichtungsantrag (2) mit

10 Gegenstimmen bei 2 Zustimmungen und 1 Enthaltung ab.

 

       Stelleneinrichtungsantrag (3)

Einrichtung von 3,0 Personalstellen für Projektmanagement Schulreparaturprogramm / Sanierung Schulen.

 

Herr Lübben merkt an, dass er nach der Beantwortung einer Klärungsfrage durch Herrn Dr. Kremer und Herrn Brötz in Bezug auf eine mögliche inhaltliche Verzahnung zur beabsichtigen Stelleneinrichtungsvorlage zur Umsetzung von Maßnahmen mit der Wiedereinführung von G 9 in der nächsten Sitzung des Personal- und Verwaltungsausschusses, den Stelleneinrichtungsantrag (3) aufrecht erhalte. Frau Eschweiler weist an dieser Stelle auch auf eine Berichterstattung zu diesem Thema im Hauptausschuss hin. Verzögerte Reparatur- bzw. Sanierungsarbeiten im Rahmen des Schulreparaturprogramms lägen nicht im Verschulden städtischer Mitarbeitenden.

 

Der Personal- und Verwaltungsausschuss lehnt den Stelleneinrichtungsantrag (3) mit

11 Gegenstimmen bei 2 Zustimmungen ab.

 

Frau Begolli betont, dass der Blick auf die Personalentwicklung -bis auf wenige Bereiche, in welchen es brenne, erfreulich sei. Bezugnehmend auf die Stelleneinrichtungsvorlage zur Schulsozialarbeit sehe sie aufgrund falscher Prioritätensetzung den Bedarf zur Einrichtung von 2,0 zusätzlichen Stellen für Schulsozialarbeiter*innen.

Herr Dr. Kremer und Herr Servos legen gemeinsam dar, dass die Verwaltung mit der vorliegenden Stellenrichtungsvorlage bereits dem einstimmig gefassten Empfehlungsbeschluss des Kinder- und Jugendausschuss in seiner Sitzung am 05.11.2019 Folge leiste.

Frau Plum merkt ergänzend an, dass nunmehr akute Bedarfe abgedeckt worden seien und darüber hinausgehende Bedarfe im Rahmen des regulären Stelleneinrichtungsverfahrens 2020 beantragt werden könnten.

Frau Begolli teilt mit, dass sie aufgrund der vorangegangenen Ausführungen von einem Stelleneinrichtungsantrag Abstand nehme.

 

Weitere Stelleneinrichtungsanträge werden nicht gestellt.

 

Der Personal- und Verwaltungsausschuss beschließt den nachfolgend geänderten Beschluss einstimmig.

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Beschluss:

Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters empfiehlt der Personal- und Verwaltungsausschuss vorbehaltlich weiterer Beschlüsse dem Rat der Stadt, den Stellenplan für das Haushaltsjahr 2020 auf der Grundlage des Stellenplanentwurfes 2020 (s. Anlage 1), ergänzt durch den Veränderungsnachweis

29.10.2019 (s. Anlage 3 der Vorlage), mit folgender Ergänzung zu beschließen:

       Einrichtung von 2,0 Stellen im Fachbereich Umwelt (FB 36) mit dem inhaltlichen Schwerpunkt „Baumpflanzungen“.

 

Zudem nimmt der Personal- und Verwaltungsausschuss die Entwicklung der Personal- und Versorgungsaufwendungen 2020 zur Kenntnis.

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Dokument nicht im Bestand.
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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

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