06.05.2020 - 9 Fünftes Gesetz zur Änderung des Kommunalabgaben...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Wortmeldungen hierzu ergeben sich nicht.

 

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Beschluss:

Auf Vorschlag der Verwaltung und Empfehlung des Mobilitätsausschusses beschließt der Rat der Stadt einstimmig die Durchführung von verbindlichen Anliegerinformationen bei beitragspflichtigen Straßenbaumaßnahmen

-          i. d. R. 3 Monate vor politischer Beratung der Ausführungsplanung

-          sowie den Verzicht auf Anliegerinformationen bei Maßnahmen,

-       die lediglich eine Beitragspflicht für Beleuchtung oder Oberflächenentwässerung vorsehen oder

-       das beitragspflichtige Aufkommen unter 250.000 € insgesamt beträgt.

In diesen Fällen soll eine schriftliche Anhörung der GrundstückseigentümerInnen und der Anwohner durchgeführt werden.

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/public/to020?TOLFDNR=98711&selfaction=print