14.05.2020 - 8 Aktuelle Situation a) bei den Leistungsempfänge...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Herr Deumens erkundigt sind, warum es den in der Vorlage genannten Zuständigkeitswechsel vom Landschaftsverband zu den Kommunen gegeben hat und wer diesen finanziert.

 

Herr Frankenberger erklärt, dass der Zuständigkeitswechsel auf dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) beruht; hier ein Paradigmenwechsel stattgefunden. Bislang lag der Fokus auf dem Heimplatz, jetzt auf dem einzelnen Bewohner. Für die Verwaltung bedeutet diese einen erheblichen Mehraufwand, da 350 Fälle zusätzlich Leistungen nach dem SGB XII erhalten.

 

Der Beschluss erfolgt einstimmig.

 

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Beschluss:

Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.


 

 

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Anlagen zur Vorlage