28.04.2020 - 12 Stundungen aufgrund der Corona-Auswirkungen

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Zur Erläuterung der Vorlage führt Frau Grehling aus, dass Stundungsanträgen ab einer bestimmten Höhe nicht durch die Verwaltung entsprochen werden könnten, sondern es eines Gremienbeschlusses bedürfe. Aufgrund der Vielzahl gegenwärtig vorliegender beziehungsweise noch zu erwartender Stundungsanträge bei der Gewerbesteuer mit einem offenkundigen direkten Zusammenhang mit der Corona-Krise sei der Vorschlag, auch Stundungsanträge über 150.000 Euro, die sich auf Corona-Auswirkungen beziehen, der Verwaltung freizustellen. Dies erfolge im Besonderen vor dem Hintergrund der schnelleren Bearbeitungsmöglichkeit. Entsprechende Entscheidungen würden dem Finanzausschuss selbstverständlich weiterhin zur Kenntnis vorgelegt werden.

Ein zweiter wichtiger Punkt der Vorlage sei die Entscheidung über Stundungszinsen. Vorschlag der Verwaltung sei, aufbauend auf der entsprechenden Empfehlung von Städtetag und Finanzministerium des Landes, auf Stundungszinsen bei Vorliegen von Stundungsanträgen infolge der Corona-Auswirkungen zu verzichten.

 

Die Ausschussvorsitzende Frau Plum begrüßt den Vorschlag gemäß Vorlage, um Stundungsanträge schneller bearbeiten zu können und somit Liquiditätsengpässe bei den von der Corona-Krise betroffenen, in Aachen angesiedelten, Unternehmen zu vermeiden.

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Beschluss:

Der Finanzausschuss beschließt einstimmig, die Entscheidung über Stundungen wegen der Corona-Auswirkungen in Höhe von jeweils über 150.000 € der Verwaltung freizustellen. Die bewilligten Stundungen werden dem Finanzausschuss im Nachhinein in einer Auflistung zur Kenntnis gegeben.

 

Der Finanzausschuss beschließt einstimmig bei Stundungen wegen der Corona-Auswirkungen auf die Verzinsung zu verzichten.

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