13.05.2020 - 3 Integrationsratswahl 2020Änderung der Wahlordnu...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Frau Stühlen, Bereichsleiterin Wahlen, tritt vor den Integrationsrat und erläutert, dass es aufgrund eines Kommunikationsproblems zur verspäteten Zustellung der Gegenüberstellung/Synopse von alter und neuer Wahlordnung gekommen sei. Um eine zeitige Einreichung von Wahlvorschlägen gewährleisten zu können, sei ein heutiges Abstimmungsergebnis notwendig. Die neue Fassung weise kaum Änderungen auf. Frau Stühlen erklärt, dass es sich um einen Vorbehaltsbeschluss des Rates handle, welcher erst mit Beschluss des Integrationsrates in Kraft treten werde.

 

Herr Demmer bedankt sich bei Frau Stühlen für die Synopse zur Wahlordnung des Integrationsrates und merkt an, dass aus 37 Paragraphen der Wahlordnung nun 21 Paragraphen gemacht wurden und man sich dabei auf das Wesentliche konzentriert habe. Alles, was in übergeordneten Gesetzen bereits geregelt sei, werde nicht mehr in der Wahlordnung erneut aufgeführt. Er empfinde die neuen Überschriften als nachvollziehbar. Er bittet erneut dem Verfahren zuzustimmen, auch wenn die Reihenfolge der Beratung ungewöhnlich sei, da die Änderung der Wahlordnung auch zu mehr Klarheit bezüglich der Einreichung der Listen führen werde.

 

Frau Fröhlich kritisiert den Ihres Erachtens komplizierten Wortlaut im § 7 („Wahlberechtigtung“) und wünscht eine einfachere Erklärung, wer wahlberechtigt sei.

 

Herr Frankenberger verweist dazu auf den Tagesordnungspunkt 7 „Unterstützende Maßnahmen zur Integrationsratswahl“ und die hierzu erstellte Postkarte, welche in einfacher Sprache verfasst wurde. Dort wird in einfacher Form erklärt, wer wahlberechtigt ist. Für die Wahlordnung sei hingegen juristische Eindeutigkeit geboten.

 

Frau Epstein bittet um Aufklärung, wer darüber befindet, ob der Integrationsrat als Rat bestehen bleibe oder ein Ausschuss werde.

 

Herr Demmer erklärt zu § 7, dass sich inhaltlich zu der alten Wahlordnung nichts verändert habe, außer der Wortlaut in den Absätzen 2a und 3.

Zur Frage nach einem Ausschuss antwortet Herr Demmer, dass, wenn im Rat der Stadt Aachen ein Antrag eingegangen wäre, den Integrationsrat zu einem Ausschuss zu machen, dies dort hätte beschlossen werden können. Solch einen Antrag gab es jedoch nicht, daher bleibt alles beim bisherigen System.


Herr Özbay fragt nach dem Unterschied zwischen dem Wortlaut „Gemeinde“ und „Stadt Aachen“ in den Paragraphen 7 und 9.


Frau Lammers erläutert, dass Menschen nur wahlberechtigt und wählbar sind, die ihren Hauptwohnsitz in Aachen haben. Die Begriffe Gemeinde und Stadt sind hier synonym.

 

Frau Fröhlich erklärt, dass sie die Änderung in § 13 befürworte.

 

Anlage 1: Synopse der Wahlordnung.

 

Der Beschluss erfolgt mit einer Enthaltung und drei Gegenstimmen.

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Beschluss:

Der Integrationsrat befürwortet die Änderung der Wahlordnung des Integrationsrates..

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

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