24.06.2020 - 4 Neuaufstellung des Flächennutzungsplans Aachen*...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Bezirksbürgermeister begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Frau Fischer von der Verwaltung und Frau Schiffers vom Planungsbüro BKR Aachen.

Frau Fischer berichtet mündlich. Eine separate Tischvorlage hierzu liegt vor.

Im Anschluss bedankt sich Bezirksvertreter Finsterer für die Ausführungen, bemerkt jedoch, dass insbesondere hinsichtlich des Elleter Feldes nun doch, entgegen vorheriger Aussagen, vom Planungsausschuss ein von der Empfehlung der Bezirksvertretung abweichender Beschluss gefasst wurde.

Auch Bezirksvertreter Schulz bedankt sich für die Ausführungen von Frau Fischer. Er äußert, dass der Anteil neuer Gewerbeflächen Haarens in Relation zur gesamten Stadt Aachen mit rund zehn Hektar ausgesprochen gut sei. Weiter führt er aus, dass die jetzige Lösung für das Gewerbegebiet Elleter Feld ein guter Kompromiss zwischen dem Vorschlag der Verwaltung und der Empfehlung der Bezirksvertretung sei.

Bezirksvertreter Starmanns richtet ebenfalls Dank an Frau Fischer aus. Auch er äußert, dass der Beschluss des Planungsausschusses hinsichtlich des Elleter Feldes ein guter Kompromiss sei. Die CDU-Fraktion werde daher der Beschlussempfehlung folgen.

Abschließend bemerkt Bezirksbürgermeister Corsten, dass der Flächennutzungsplan kein endgültiges Baurecht schaffe. Es seien weiterhin Gestaltungsmöglichkeiten, auch für die Bezirksvertretung und auch im Hinblick auf das Gewerbegebiet Elleter Feld, gegeben. Er dankt Frau Fischer und Frau Schiffers für die Vorbereitungen und die Ausführungen. Im Folgenden fasst die Bezirksvertretung folgenden

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Beschluss: (bei einer Gegenstimme und einer Enthaltung)

Die Bezirksvertretung Haaren nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der

Offenlage und der Wiederholung der Offenlage zur Kenntnis.

Sie empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der

Öffentlichkeit sowie der Behörden, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen und den

Flächennutzungsplan Aachen*2030 in der vorliegenden Fassung, einschließlich der Begründung, dem Umweltbericht, der zusammenfassenden Erklärung und allen Anlagen sowie der redaktionellen Anpassungen zu beschließen.

 

Die Bezirksvertretung Haaren empfiehlt dem Planungsausschuss darüber hinaus, die Steuerung der Windenergie mit Wirkungen nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB fortzuführen und insoweit an dem Aufstellungsbeschluss vom 04.04.2019 und den Inhalten des Beschlusses vom 19.12.2019 ausdrücklich festzuhalten. Sie empfiehlt dem Planungsausschuss, die Verwaltung damit zu beauftragen, die auf Grundlage eines gesamträumlichen Planungskonzeptes darzustellenden Konzentrationszonen und die Bereiche, in denen nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB öffentliche Belange der Errichtung von Windenergieanlagen entgegenstehen sollen, in einem sachlichen Teilflächennutzungsplan Windenergie darzustellen.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/public/to020?TOLFDNR=99476&selfaction=print