24.06.2020 - 9 Neuaufstellung des Flächennutzungsplans Aachen*...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Herr Bezirksbürgermeister Tillmanns begrüßt Herrn Günther vom Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen sowie Herrn Simon von der Fa. BKR.

 

Herr Günther nimmt Bezug auf die Vorlage und erklärt anhand einer Power-Point-Präsentation den Flächennutzungsplan. Im März 2010 wurde unter dem Titel „Aachen*2030“ mit der Arbeit am Masterplan und dem neuen Flächennutzungsplan für Aachen begonnen. Der Rat hatte am 19.12.2012 beschlossen, den im Rahmen eines umfangreichen Beteiligungskonzeptes erstellten Masterplan als städtebauliche Entwicklungskonzeption für die Bauleitplanung zu berücksichtigen und die räumlichen Zielaussagen in den neu aufzustellenden Flächennutzungsplan Aachen*2030 zu überführen.

Am 15.05.2014 fasste der Planungsausschuss den Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden an der Bauleitplanung zum Vorentwurf des Flächennutzungsplanes. Die Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte vom 23.06. bis 01.08.2014. Die Träger Öffentlicher Belange (TÖB) wurden in der Zeit vom 16.07. bis 29.08.2014 beteiligt. Eine Bürgeranhörung hat in den einzelnen Stadtbezirken stattgefunden. Da während der öffentlichen Auslegung nicht alle Unterlagen gleichzeitig auch digital zur Verfügung standen, wurde die Offenlage aus Rechtssicherheitsgründen mit unverändertem Entwurfsinhalt wiederholt. Da der Flächennutzungsplan von der Bezirksregierung Köln genehmigt werden musste, wurden frühzeitig und regelmäßig Abstimmungen mit der Regionalplanungsbehörde durchgeführt.

Die 340 Eingaben von Bürgern, Bürgerinitiativen und TÖB wurden abgewogen. Es haben sich redaktionelle Anpassungen ergeben, jedoch keine Änderung im Entwurf. Für den Bezirk Brand war ein Kriterium der Umgang mit Natur- und Landschaftsschutzgebieten während der parallel laufenden Neuaufstellung des Landschaftsplanes. Bezüglich der Windenergie gibt es einen Aufstellungsbeschluss zur Konzentration von Windenergieanlagen. Es besteht der politische Wunsch, ausdrücklich auch die Steuerung der Windenergienutzung mit Wirkung nach dem Baugesetzbuch zu beachten. Dem wird in der Darstellung eines sachlichen Teilflächennutzungsplanes Windenergie in einem eigenen Verfahren Rechnung getragen. Herr Günther geht weiter auf die Offenlage ein und erklärt, dass insgesamt im Bezirk Brand 44 Verfahrensaspekte eingegangen seien, die hätten allerdings alle nicht zu einer Änderung des Flächennutzungsplanes geführt. Herr Günther berichtet intensiver über die Abwägungsaspekte.

Nach Beschlussfassung durch die Bezirksvertretung Brand gehe die Empfehlung zum Beschluss der Abwägung und des FNP mit allen Anlagen und redaktionellen Anpassung sowie dem Beschluss zur Steuerung der Windkraft im Teilflächennutzungsplan Windenergie am 20.08.2020 in den Planungsausschuss und am 26.08.2020 in den Rat. Danach werde der Plan zur Genehmigung bei der Bezirksregierung Köln vorgelegt. Im I. Quartal 2021 werde der Flächennutzungsplan dann wirksam.

 

Ratsfrau Lürken von der CDU-BF bedankt sich bei Herrn Günther für den Vortrag und die gute Verständlichkeit des Planes. Faszinierend an dem Plan sei für sie, dass bereits 2008 der erste Aufschlag gemacht worden sei und man sich jetzt auf der Zielgeraden befinde. Während der ganzen Zeit habe sie sich durch den Fachbereich gut informiert gefühlt. Es sei in hervorragender Art und Weise gelungen, Vorveranstaltungen in den Stadtbezirk Brand zu holen, um Erklärungen und Erläuterungen abzugeben und gleichzeitig dafür zu sorgen, dass die Anregungen der Bürger in den Plan eingearbeitet werden. Der FNP schaffe kein eigenes Baurecht; vielmehr sei es ein Rahmenplan, aus dem Baurecht entwickelt werden könne. Es handele sich um schwierige Flächen im gesamten Stadtgebiet Aachen, wozu auch die Brander Flächen zählen. Die Flächen seien abgewogen und teilweise reduziert worden. Da sie die neuen Eingaben aus der Bürgerschaft nachvollziehen könne, sei der Abwägungsprozess besonders wichtig gewesen. Ihre Fraktion werde für den Beschlussvorschlag der Verwaltung stimmen.

 

Herr Hußmann von der GRÜNEN-BF bedankt sich ebenfalls bei Herrn Günther. Seine Fraktion habe Probleme mit dem Gewerbegebiet Im Ginster. Es sei nur eine Frage der Zeit, dass dort gebaut werde. Es handele sich um schützenswerte Flächen und seine Fraktion sei gegen eine Bebauung im Außenbereich. Insgesamt werde durch die Planung des Gewerbegebiets im „Landhausstil“ mit dem Flächenverbrauch nachlässig umgegangen. Der Autobahnanschluss sei seit langem geplant und solle darüber erschlossen werden. Die Vorhaben Pützgasse und Trierer Straße seien abgewogen worden, wobei die Auswirkungen von seiner Fraktion weniger kritisch gesehen würden. Da die öffentliche Auslegung für den Flächennutzungsplan diese Woche auslaufe fragt er nach, wie der Plan für Gewerbe im Landhausstil mit ein- und zweigeschossiger Bebauung an den FNP 1980 anknüpfe. Da allerdings bei 95 % der Flächen eine Verbesserung eingetreten sei, werde seine Fraktion dem Planungsausschuss eine entspechende Beschlussfassugn empfehlen.

Herr Hellmann von der SPD-BF stellt fest, dass über den FNP schon mehrfach diskutiert worden sei. Der Planungsausschuss sei allen Empfehlungsbeschlüssen gefolgt. Nicht alle Flächen seien strittig gewesen. Ihm sei wichtig, die Friedhofsflächen an der Kolpingstraße als „grüne Lunge“ von Brand zu erhalten, zumal im Stadtbezirk die Bebauung aktuell massiv verdichtet werde. Beim Gewerbegebiet Im Ginster habe man sich auf einen kleinen Kompromiss geeinigt, obwohl Bereitstellung als Reservefläche gut gewesen wäre. Aachen brauche Gewerbeflächen und sollte diese deshalb zur Verfügung stellen. Er bedankt sich bei Herrn Günther für seinen Vortrag. Er habe sich in all den Jahren immer gut informiert gefühlt; die Verwaltung habe Politik und Bürgerschaft stets mitgenommen.

 

Ratsherr Blum von der FDP kündigt seine Stimmenthaltung an, weil eine Fläche einem Anwohner aus seiner Nachbarschaft gehöre.

 

Ratsfrau Lürken von der CDU-BF erinnert daran, dass aktuell nur über den Abwägungsprozess diskutiert werde.

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Brand nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der

Offenlage und der Wiederholung der Offenlage zur Kenntnis.

Sie empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen und den Flächennutzungsplan Aachen*2030 in der vorliegenden Fassung, einschließlich der Begründung, dem Umweltbericht, der zusammenfassenden Erklärung und allen Anlagen sowie der redaktionellen Anpassungen zu beschließen.

 

Die Bezirksvertretung Brand empfiehlt dem Planungsausschuss darüber hinaus, die Steuerung der Windenergie mit Wirkungen nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB fortzuführen und insoweit an dem Aufstellungsbeschluss vom 04.04.2019 und den Inhalten des Beschlusses vom 19.12.2019 ausdrücklich festzuhalten. Sie empfiehlt dem Planungsausschuss, die Verwaltung damit zu beauftragen, die auf Grundlage eines gesamträumlichen Planungskonzeptes darzustellenden Konzentrationszonen und die Bereiche, in denen nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB öffentliche Belange der Errichtung von Windenergieanlagen entgegenstehen sollen, in einem sachlichen Teilflächennutzungsplan Windenergie darzustellen.

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Abstimmungsergebnis: Einstimmig mit 1 Enthaltung

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

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