24.06.2020 - 13 Neuaufstellung des Flächennutzungsplans Aachen*...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Anhand einer Präsentation, die in ALLRIS einsehbar ist, erläutert Fr. Rohde, FB 61/100, was seit der Offenlage des FNP im Juni und Juli 2019 und der Wiederholung der Offenlage im Februar und März 2020 geschehen ist. Abschließend stellt sie fest, dass trotz zahlreicher neuer Eingaben der Öffentlichkeit sowie der Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange die Plandarstellungen und die Begründung des Entwurfs zum FNP beibehalten werden können. Vorgenommen wurden lediglich redaktionelle Anpassungen, die in der Vorlage bereits ausführlich dargestellt sind. Hierzu zählen auch Ergänzungen mit nur klarstellender Bedeutung, die u.a. das Thema Windkraft betreffen. Fr. Rohde weist hier nochmals darauf hin, dass die Windkraft und deren Konzentrationsflächen in einem gesonderten Verfahren behandelt werden und nicht Teil des FNP Aachen*2030 sind.

 

Frau Conradt bedankt sich bei Frau Rohde für den informativen, kompakten Vortrag und bei der Verwaltung für die tolle Arbeit.

 

Dem schließt sich Frau Gaube an. Trotzdem erwähnt sie, dass es weiterhin Flächen gibt, für deren Erhalt als Grünfläche sie sich einsetzten wollen.

 

Erfreut merkt Frau Conradt an, dass die Beschlüsse der Bezirksvertretung Aachen-Mitte aus der Sitzung am 20.03.2019 zu den einzelnen Prüfflächen bis auf eine Ausnahme alle durchgeganen sind.

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der

Offenlage und der Wiederholung der Offenlage zur Kenntnis.

Sie empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der

Öffentlichkeit sowie der Behörden, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen und den

Flächennutzungsplan Aachen*2030 in der vorliegenden Fassung, einschließlich der Begründung, dem Umweltbericht, der zusammenfassenden Erklärung und allen Anlagen sowie der redaktionellen Anpassungen zu beschließen.

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte empfiehlt dem Planungsausschuss darüber hinaus, die Steuerung der Windenergie mit Wirkungen nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB fortzuführen und insoweit an dem Aufstellungsbeschluss vom 04.04.2019 und den Inhalten des Beschlusses vom 19.12.2019 ausdrücklich festzuhalten. Sie empfiehlt dem Planungsausschuss, die Verwaltung damit zu beauftragen, die auf Grundlage eines gesamträumlichen Planungskonzeptes darzustellenden Konzentrationszonen und die Bereiche, in denen nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB öffentliche Belange der Errichtung von Windenergieanlagen entgegenstehen sollen, in einem sachlichen Teilflächennutzungsplan Windenergie darzustellen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/public/to020?TOLFDNR=99949&selfaction=print