Entscheidungsvorlage - FB 68/0084/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bezirksvertretung Kornelimünster/Walheim nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Mobilitätsausschuss, die Verwaltung mit der weiteren Planung einer barrierefreien Zuwegung zur Haltestelle Kohlshof zu beauftragen.

 

 

 

Der Mobilitätsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der weiteren Planung einer barrierefreien Zuwegung zur Haltestelle Kohlshof.

 

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Erläuterungen

Die Vorlage wurde aufgrund der Beratungsfolge in Allris 4 nochmals angelegt. Die ursprüngliche Vorlage hat die Nummer FB 68/0028/WP18 und wurde am 03.07. bereits in der Bezirksvertretung Aachen-Kornelimüster/ Walheim beraten.

 

Die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim hat einen Antrag für die Tagesordnung der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung zur Bushaltestelle „Kohlshof“ in der Raerener Straße gestellt, siehe Anlage 1. Die Bezirksvertretung bittet darin den Mobilitätsausschuss, die Verwaltung zu beauftragen, die Zuwegung zu dieser Haltestelle barrierefrei und sicher auszubauen.

 

 

 

Die betroffene stadteinwärtige Haltestelle befindet sich in der Raerener Straße in Lichtenbusch, ca. 40 m von der Monschauer Straße entfernt. Die Wartefläche dieser Haltestelle ist barrierefrei ausgebaut und verfügt über einen 16 m langen Hochbord, wie den beigefügten Fotos in Anlage 2 zu entnehmen ist. Die Zuwegung ist mangelhaft und gefährlich: Fahrgäste können den Wartebereich nur erreichen, indem sie die Fahrbahn des fließenden Verkehrs nutzen.

 

 

 

Die Haltestelle Kohlshof wird montags bis freitags halbstündlich von der Linie 11 angefahren. Die Haltestelle wird vordergründig von Mitarbeitenden der VIA Integration gGmbH am Gut Hebscheid, ca. 500 m Luftlinie entfernt, genutzt. Täglich steigen in Fahrtrichtung stadteinwärts durchschnittlich 5-6 Personen ein, gelegentlich aber auch Gruppen. Am Gut Hebscheid gibt es u.a. ein Hofverkauf, Mietgärten, eine Gastronomie sowie verschiedene Märkte.

 

 

 

Straßenbaulastträger für die Raerener Straße ist die StädteRegion Aachen. In 2020 konnte eine Straßenbaumaßnahme der StädteRegion genutzt werden, um zumindest ein sicheres Warten an dieser Haltestelle zu ermöglichen. Das Anlegen eines Gehweges war angesichts der Kurzfristigkeit damals nicht möglich. Der Zustand der Haltestelle vor 2020 ist in Anlage 3 dargestellt.

 

 

 

Weiteres Vorgehen

 

Wie im Antrag vorgeschlagen, wäre die einfachste Lösung zur Behebung der Defizite das Anlegen eines Fußweges von der Monschauer Straße aus bis zur Haltestelle, siehe Anlage 4. Für die Umsetzung ist eine Abstimmung mit dem Straßenbaulastträger notwendig. Über die StädteRegion Aachen hinaus wäre Straßen.NRW als Baulastträger für die übergeordnete Monschauer Straße ebenfalls einzubeziehen, da deren Baulast die Einmündungsbereiche der untergeordneten Straßen inkludiert.

 

 

 

Die Verwaltung wird im nächsten Schritt die erforderlichen Abstimmungen vornehmen. Zu klären wären auch die Kostenteilung und die damit verbundene Prüfung, ob ein Förderantrag gestellt werden kann.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Keine


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

x

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

x

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

x

 

nicht bekannt

 

Mit dem Ausbau von Haltestellen wird das Ziel verfolgt, den ÖPNV attraktiver zu gestalten und mehr Fahrgäste für den ÖPNV gewinnen zu können. Die Auswirkungen auf den Klimaschutz sind zum jetzigen Zeitpunkt nicht ermittelbar.

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Anlagen

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