Entscheidungsvorlage - FB 68/0088/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bezirksvertretung Eilendorf beschließt die Installation von Fahrbahnschwellen gemäß dem Lageplan (Anlage 3). Der Antrag gilt damit als behandelt.

 

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Erläuterungen

  1. Anlass

Mit dem vorliegenden Antrag der SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf vom 15.10.2021 wurden geeignete Maßnahmen zur Verringerung der Fahrgeschwindigkeiten im verkehrsberuhigten Bereich Bruchstraße angeregt (siehe Anlage 1). In der Sitzung am 24.11.2021 wurde dieser Antrag durch die Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf angenommen und um den Zusatz ergänzt, dass die Verwaltung prüfen möge, wie das Durchfahrtsverbot für Nicht-Anlieger durchgesetzt werden kann.

  1. Bestand

Die Bruchstraße bildet gemeinsam mit dem Müselterweg (ab Nr. 26) einen verkehrsberuhigten Bereich (siehe Anlage 2). Das Befahren ist daher nur mit Schrittgeschwindigkeit gestattet. Der Bereich zwischen Von-Coels-Straße und Brander Straße ist zudem mit Verkehrszeichen 250 (Verbot für Fahrzeuge aller Art) mit Zusatzzeichen 1020-30 („Anlieger frei“) beschildert.

Im April 2024 wurde für etwa eine Woche eine Geschwindigkeitsmessung durchgeführt. Werktäglich wurden durchschnittlich ca. 330 Fahrzeuge pro Tag erfasst. Eine wichtige Kenngröße für die Beurteilung des Ergebnisses ist die v85. Das ist die Geschwindigkeit, die von 85 Prozent der Verkehrsteilnehmer*innen nicht überschritten wird. Die v85 betrug 25 km/h und liegt damit im nicht akzeptablen Bereich. Geschwindigkeitsreduzierende Maßnahmen sind geboten. Bereits erfolgte Geschwindigkeitsüberwachungen (mit Ahndung) des Fachbereichs Sicherheit und Ordnung zeigten keinen nachhaltigen Erfolg. Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten ist die Messtechnik nur so positionierbar, dass sie von Autofahrenden bereits aus großer Entfernung erkannt wird.

In der Bruchstraße sind die Parkstände alternierend angeordnet, also abschnittsweise mal auf der einen, mal auf der anderen Straßenseite. Dies hilft im Grundsatz, die Fahrgeschwindigkeiten zu senken. Die Bruchstraße weist jedoch auch eine vergleichsweise breite Fahrgasse auf. Dies begünstigt zum einen grundsätzlich schnelleres Fahren und führt zum anderen dazu, dass Fahrzeuge stets relativ mittig im Straßenraum fahren können. Die alternierenden Parkstände können dadurch ihre geschwindigkeitsdämpfende Wirkung nicht voll entfalten.

  1. Planung

Um die Geschwindigkeiten der Fahrzeuge in der Bruchstraße zu senken, schlägt die Verwaltung vor, an drei Stellen Fahrbahnschwellen aus Plastik zu installieren (siehe Anlage 3): Auf Höhe der Hausnummern 18a, 36 und 56 werden die Schwellen auf das bestehende Pflaster aufgedübelt.

Dem Fuß- und Radverkehr wird an allen drei Stellen eine mindestens 1,50 m breite Gasse angeboten, auf der die Schwelle nicht begangen bzw. befahren werden muss. Es wird jedoch sichergestellt, dass zweispurige Kraftfahrzeuge stets mit mindestens einer Fahrzeugseite über die Schwellen fahren müssen.

Die Fahrbahnschwellen können nicht mit hohen Geschwindigkeiten befahren werden, wodurch die angestrebte Senkung der gefahrenen Geschwindigkeiten in der Bruchstraße zu erwarten ist. Die Schwellen bedeuten jedoch auch bei langsamer Fahrt Komforteinbußen für Autofahrende. Außerdem entstehen bei der Befahrung Geräusche, die von den Anwohnenden als störend empfunden werden könnten. Aufgrund der geringen Geschwindigkeiten im verkehrsberuhigten Bereich sind diese jedoch nicht in dem Maße zu erwarten wie bei Straßen mit höheren zulässigen Geschwindigkeiten.

Nach Abwägung der Vor- und Nachteile empfiehlt die Verwaltung die Installation der Schwellen.

  1. Verbot der Durchfahrt für Nicht-Anlieger

Durch die Installation der Schwellen ist davon auszugehen, dass die Bruchstraße für Durchgangsverkehr unattraktiver wird. Zum einen, da nur noch geringere Fahrgeschwindigkeiten möglich sind. Zum anderen, weil die Fahrt unkomfortabler wird.

Die Polizei wurde zudem auf die Stelle aufmerksam gemacht und gebeten, das Verbot verstärkt zu kontrollieren.

Daher und weil die gezählten Fahrzeugmengen keinen großen Anteil an Durchgangsverkehr erwarten lassen, wird die Situation nach Umsetzung der Maßnahme weiter beobachtet und erneut bewertet.

  1. Kostenschätzung

Für die Installation der Schwellen an den drei vorgeschlagenen Standorten werden Kosten von ca. 15.000 € kalkuliert. Hierfür stehen ausreichende Mittel im PSP-Element 5-120102-900-02400-300-1/4-120102-947-2 (Kleinmaßnahmen im Straßenraum) bereit.

  1. Weiteres Vorgehen

Die Installation der Schwellen wird in die Liste der Kleinmaßnahmen aufgenommen und bekommt eine Priorität zugewiesen. Nach der Umsetzung wird eine Vergleichsmessung vorgenommen, um die Wirkung der Maßnahme beurteilen zu können.

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

PSP-Element 5-120102-900-02400-300-1 Kleinmaßnahmen im Straßenraum

Investive Auswirkungen

Ansatz

2024

Fortgeschriebener Ansatz 2024

Ansatz 2025 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2025 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

318.953,94

318.953,94

510.000

510.000

0

0

Ergebnis

318.953,94

318.953,94

510.000

510.000

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

PSP-Element 4-120102-947-2 Kleinmaßnahmen im Straßenraum

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2024

Fortgeschriebener Ansatz 2024

Ansatz 2025 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2025 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

119.424,62**

119.424,62

210.000

210.000

0

0

Abschreibungen

79.776,28***

79.776,28

120.000

120.000

0

0

Ergebnis

199.200,90

199.200,90

330.000

330.000

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 

*Haushaltsansatz 2024 i.H.v. 210.000 € zzgl. Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2023 i.H.v. 108.953,94 €

**Haushaltsansatz 2024 i.H.v. 70.000 € zzgl. Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2023 i.H.v. 49.424,62 €

***Haushaltsansatz 2024 i.H.v. 60.000 € zzgl. Ermächtigungsübertragung aus dem Hausahltsjahr 2023 i.H.v. 19.776,28 €


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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