Kenntnisnahme - FB 11/0257/WP18

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Beratungsfolge

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Erläuterungen

Mit Antrag vom 04.06.2024 bitten die Fraktionen um einen Bericht, welche Chancen für langzeitarbeitslose Menschen durch die Kooperationsprojekte mit sozialen Beschäftigungsträger*innen bei der Stadt Aachen bestehen.

Seitens der Stadtverwaltung Aachen besteht eine Vielzahl von dezentralen Kooperationsvereinbarungen mit sozialen Beschäftigungsträger*innen. Federführend in diesen Kooperationen sind die jeweiligen Fachdienststellen. Die Stadt Aachen tritt hier jedoch nicht als Arbeitgeberin auf. Arbeitgeber*in in diesen Fällen ist vielmehr die*der jeweilige soziale Beschäftigungsträger*in.

 

Fachdienststelle

Kooperationspartner*innen

Beschreibung

FB 45

Sozialwerk Aachener Christen

Arbeiterwohlfahrt

InVia

Sicherstellung der Übermittagsbetreuung sowie Gestaltung des außerunterrichtlichen Betreuungsangebotes

FB 56

Sozialwerk Aachener Christen

Durchführung des Projektes „Finqua“ zur Qualifizierung von Asylbewerber*innen und geduldeten Menschen zur späteren Integration in den Arbeitsmarkt

FB 36

Firma Adapta

 

Sozialwerk Aachener Christen

Verkehrssicherheit im Naturerlebnispark Drei-Länder-Eck

Einsatz eines Arbeitsteams im Bereich des Forstes

FB 15

Firma AfB, Arbeit für Behinderte

Durchführung von IT-Neuausstattungsprojekten an Schulen

FB02

Sozialwerk Aachener Christen & Low-tec Arbeitsmarktförderungsgesellschaft Düren mbH

Durchführung des Projektes „Förderprojekt BIWAQV – SolAixQ – Solar lernen im Quartier

FB 68

Sozialwerk Aachener Christen

Betrieb der Radstation am Hauptbahnhof

FB 61 und FB 36

Sozialwerk Aachener Christen

Unterhaltung des Weißen Weges zwischen Aachen, Herzogenrath und Kerkrade

E 18

Sozialwerk Aachener Christen

Pflege des Lousbergs

 

Da die Kooperationsvereinbarungen über konkrete Dienstleistungen mit den sozialen Träger*innen geschlossen werden, hat die Stadt Aachen als Auftraggeberin keinen Einfluss auf die Personalgestellung. Auch sind die Qualifikationen und Lebensläufe der eingesetzten Langzeitarbeitslosen nicht bekannt. Mangels direkter Arbeitsbeziehungen mit Wahrnehmung der Dienst- und Fachaufsicht sind die individuellen Leistungen oder Förderbedarfe der im Rahmen der Kooperationsprojekte tätigen Personen normalerweise nicht beurteilbar.

 

Die Fachdienststellen können als Auftraggeber lediglich feststellen, ob der insgesamt vertraglich geschuldete Aufgabenbereich vertragsgerecht bearbeitet wird. Die Kooperationspartner*innen stehen ferner zur weiteren Perspektive der betreffenden Personen in der Regel nicht im Austausch zu den beteiligten Fachdienststellen oder gar dem Fachbereich Personal. Aus diesen Gründen ist es derzeit auch nicht möglich, potentiell geeignete Personen gezielt auf in Frage kommende Stellenausschreibungen bei der Stadt Aachen aufmerksam zu machen.

Ob durch die projektbezogene Förderung die Wiedereingliederung der Beschäftigten der Kooperationspartner*innen in den Arbeitsmarkt erfolgreich verläuft oder zumindest unterstützt wird, kann insofern ebenfalls nicht beurteilt werden. FB 11 wird die Fachdienststellen sensibilisieren, künftig bei Abschluss von Kooperationsvereinbarungen darauf zu achten, dass ein regelhafter Austausch zwischen den Vertragspartner*innen zur weiteren Perspektive der eingesetzten Personen festgesetzt wird.

 

Neben diesen Kooperationsvereinbarungen beschäftigt die Stadt Aachen - wie bekannt - im Rahmen des Teilhabenchancengesetzes langzeitarbeitslose Personen. In diesen Fällen tritt die Stadt Aachen als Arbeitgeberin auf und hat somit unmittelbar Einfluss auf eine weitere Beschäftigung der Mitarbeitenden im Anschluss an den Förderungszeitraum, abhängig von Qualifikation, Leistung und den zur Verfügung stehenden, vakanten Planstellen. Zudem ermöglicht die Stadt als Arbeitgeberin Praktika bei anderen Arbeitgeber*innen, wenn eine Übernahme nach Ablauf des Vertrages nicht möglich ist.

Von den elf Mitarbeitenden, deren Vertrag im o. g. Sinne im Jahr 2024 ausläuft, sind bzw. werden bisher fünf Personen bei der Stadt Aachen übernommen, drei haben eine Festanstellung bei einem*r anderen Arbeitgeber*in gefunden und eine Person ist wegen Bezug von Altersruhegeld aus dem Beschäftigungsverhältnis ausgeschieden. Eine weitere Person absolviert derzeit ein Praktikum bei einem anderen Arbeitgeber, hier steht die Entscheidung zur Übernahme noch aus. Lediglich eine Person konnte bisher noch nicht für den weiteren Arbeitsmarkt vermittelt werden. Derzeit laufen hier noch Gespräche zwischen dem Fachbereich 45 sowie dem Fachbereich 11. Das Jobcenter ist ebenfalls involviert. Gemeinsam wird hier an einer Lösung gearbeitet.

 

Zur Vollständigkeit wird darauf hingewiesen, dass die Stadt Aachen zudem Kooperationsvereinbarungen zur Einrichtung betriebsintegrierter Arbeitsplätze mit der Lebenshilfe Aachen, Werkstätten & Service GmbH (Lewac) geschlossen hat. Die Lewac verfolgt das Ziel, schwerbehinderte Menschen in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Die Beschäftigungsvereinbarung wird zwischen der Lewac und der Stadt Aachen für die jeweilige Person geschlossen. Arbeitgeberin ist die Lewac.

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Anlagen

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