Entscheidungsvorlage - FB 37/0052/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im öffentlichen Rettungsdienst
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 37 - Feuerwehr und Rettungsdienst
- Verfasst von:
- FB 37/006
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
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Anhörung/Empfehlung
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27.08.2024
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Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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04.09.2024
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Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen den Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im öffentlichen Rettungsdienst.
Der Rat der Stadt Aachen beschließt den Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im öffentlichen Rettungsdienst.
Erläuterungen
Die Stadt Aachen sowie die Kreise Aachen und Heinsberg haben am 1. März 2002 mit dem Geneeskundige GezondheidsDienst Zuid Limburg (GGD Zuid Limburg) eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im öffentlichen Rettungsdienst geschlossen, die bis heute gültig ist. Allerdings ist aus den im folgenden genannten Gründen eine Anpassung der Vereinbarung notwendig.
Der GGD Zuid Limburg hat sich von der RAV (Regionale Ambulancevoorziening) Zuid Limburg getrennt. Diese wurde ihrerseits mit der RAV Limburg-Noord zur
Stichting Regionale Ambulancevoorziening Limburg (RAV Limburg)
zusammengeschlossen.
Dieser Prozess ist rechtsgültig abgeschlossen. Niederländischer Vertragspartner der hier zu ändernden öffentlich-rechtlichen Vereinbarung muss folglich die RAV Limburg an Stelle des GGD Zuid Limburg werden.
Durch die Anpassung/Erweiterung um das Gebiet des vormaligen RAV Limburg-Noord ändert sich auf niederländischer Seite der Gültigkeitsbereich. Darüber hinaus erfolgt die Anpassung der Rechtsgrundlagen (Ergänzung Notfallsanitätergesetz – NotSanG) sowie – hierauf basierend - eine Konkretisierung der möglichen Hilfeleistungen/rettungsdienstlichen Maßnahmen, die das Personal (Notfallsanitäter*innen) der deutschen Rettungsdienste durchführen darf.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
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JA |
NEIN |
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x |
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Investive Auswirkungen |
Ansatz 20xx |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx |
Ansatz 20xx ff. |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. |
Gesamtbedarf (alt) |
Gesamtbedarf (neu) |
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Einzahlungen |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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Auszahlungen |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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Ergebnis |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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+ Verbesserung / - Verschlechterung |
0 |
0 |
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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
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konsumtive Auswirkungen |
Ansatz 20xx |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx |
Ansatz 20xx ff. |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. |
Folge-kosten (alt) |
Folge-kosten (neu) |
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Ertrag |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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Personal-/ Sachaufwand |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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Abschreibungen |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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Ergebnis |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
+ Verbesserung / - Verschlechterung |
0 |
0 |
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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
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Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Keine
Klimarelevanz:
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv |
negativ |
nicht eindeutig |
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x |
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Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering |
mittel |
groß |
nicht ermittelbar |
|
|
|
x |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine |
positiv |
negativ |
nicht eindeutig |
x |
|
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|
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
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80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
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mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
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|
unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
|
mittel |
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80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
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|
mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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vollständig |
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überwiegend (50% - 99%) |
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teilweise (1% - 49 %) |
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nicht |
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nicht bekannt |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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152,4 kB
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