Entscheidungsvorlage - FB 45/0617/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
GGS Am Höfling; Ersatz des Pavillons (Therapieflächen, Büro Schulsozialarbeit und Mehrzweckraum)
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Beteiligt:
- FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung; E 26 - Gebäudemanagement
- Verfasst von:
- FB 45/400.020
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Mitte
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Anhörung/Empfehlung
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28.08.2024
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●
Erledigt
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Ausschuss für Schule und Weiterbildung
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Anhörung/Empfehlung
|
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29.08.2024
| |||
●
Erledigt
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Planungsausschuss
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Entscheidung
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|
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29.08.2024
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Beschlussvorschlag
1. Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Entwurfsplanung sowie die Kostenberechnung zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt dem Planungsausschuss, die Planung in den Leistungsphasen 4 (Genehmigungsplanung), 5 (Ausführungsplanung) und 6 (Vorbereitung der Vergabe) fortzuführen.
2. Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung nimmt die Entwurfsplanung sowie die Kostenberechnung zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt dem Planungsausschuss, die Planung in den Leistungsphasen 4 bis 6 fortzuführen.
3. Der Planungsausschuss nimmt die Entwurfsplanung sowie die Kostenberechnung zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die Planung in den Leistungsphasen 4 bis 6 fortzuführen.
Erläuterungen
1. Ausgangslage:
Der Schulausschuss hat in seiner Sitzung am 20.08.2020 den Bedarf anerkannt, an der GGS Am Höfling einen Therapieraum und ein Büro für Schulsozialarbeit einzurichten. Es wurde ebenso der Bedarf anerkannt, einen der beiden Mehrzweckräume des abgängigen Pavillons zu ersetzen. Die Verwaltung wurde beauftragt, eine Entwurfsplanung (Leistungsphase 0) für einen Anbau an das bestehende OGS-Gebäude zu erstellen, in dem der festgestellte Raumbedarf sichergestellt wird.
Die Planung des vorgesehenen Anbaus an das OGS-Gebäude konnte wegen drohender Verschattung des Bestandsgebäudes und vorhandenem Baumbestand nicht an die Raumgrößen der Flächenraumorientierung angepasst werden. Daher wurde als Alternative der Ersatz des abgängigen Pavillons durch einen eingeschossigen Neubau an gleicher Stelle geprüft und für sinnvoll erachtet.
Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung hat in seiner Sitzung am 22.09.2022 die Verwaltung beauftragt, hierfür die Fortschreibung der Planung in den Leistungsphasen 1 bis 3 einschließlich der Kostenberechnung vorzunehmen.
2. Bauliche Maßnahme:
Das Gebäudemanagement hat nach erfolgter Ausschreibung das Architekturbüro Knapp & Knapp, Aachen, mit der Fortführung der Planung an der GGS Am Höfling beauftragt.
Im Zuge der weiteren Untersuchungen wurde festgestellt, dass der Ersatz des Pavillons an der vorgesehenen Stelle zwar umsetzbar ist, jedoch einige notwendige Anpassungen vorzunehmen sind.
Die Bestandsfundamente sind nicht tragfähig, so dass die Gründung erneuert werden muss. Der Baukörper wird etwas größer als der bisherige Pavillon, die Feuerwehrzufahrt und der Kronentraufbereich der vorhandenen Esche begrenzen hierbei den Umriss.
In dem neuen Pavillon werden ausreichende Flächen für Logopädie und Bewegungstherapie, Büro für Schulsozialarbeit, Mehrzweckraum, Hausanschlussraum für Wärmepumpe, ein barrierefreies WC und einen Nebenraum geschaffen. Der Zugang zum Pavillon und die Bewegungsflächen sind rollstuhlgerecht. An dem Pavillon soll zudem ein Bereich für Außenspielgeräte angegliedert werden.
Der Bau wird in elementierter Holzbauweise gefertigt, was nachhaltig ist und eine kürzere Bauzeit ermöglicht. Es sollen zudem ökologische Materialien (Holzfasern, Lehm) verwendet werden, die ein gesundes Raumklima gewährleisten. Die Fassade greift optisch das vorhandene Schulgebäude auf, das Material Wellblech ist langlebig und pflegeleicht.
Die Planung wurde mit der Schule und der zu beteiligenden Stellen zur Einrichtung des Büros für Schulsozialarbeit abgestimmt.
3. Kostenberechnung:
Die Gesamtkosten inkl. Varianz, Risikokosten ohne Betriebsausstattung betragen 1.954.000 €. Hiervon sind Mittel in Höhe von 1.211.480 € haushälterisch hinterlegt. Hierin enthalten sind Planungskosten in Höhe von 7.513,58 €, die von E 26 bereits abgerufen wurden. Die über die bereits bereitgestellten Mittel hinaus gehende investive Mittelbereitstellung in Höhe von 742.520,00 € muss mit der Haushaltsplanung 2025 ff. erfolgen.
Die Details zur Betriebsausstattung der Räume werden im weiteren Planungsprozess gemeinsam mit der Schule und therapeutischen Praxen abgestimmt. Entsprechende Mittel werden gesondert im Haushalt eingestellt.
4. Empfehlung der Verwaltung:
Die Verwaltung spricht sich für die Durchführung der Maßnahme, wie dargestellt, aus. Sie empfiehlt die Planung in den Leistungsphasen 4 – 6 fortzuführen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
|
JA |
NEIN |
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|
x |
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1) 5-030101-900-00100-990-7, 78650000 (Bau OGS-Maßnahmen)
2) 5-030302-900-00100-990-5, 78650000 (Inklusion)
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Investive Auswirkungen |
Teilansatz 2024 |
Fortgeschriebener Teilansatz 2024 |
Teilansatz 2025 ff. |
Fortgeschriebener Teilansatz 2025 ff. |
Gesamtbedarf (alt) |
Gesamtbedarf (neu) |
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Einzahlungen |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
Auszahlungen |
244.447,041 959.519,382 |
244.447,041 959.519,382 |
0 |
742.520,00 |
1.211.480 |
1.954.000 |
|
Ergebnis |
-1.203.966,42 |
-1.203.966,42 |
0 |
-742.520,00 |
-1.211.480 |
-1.954.000 |
|
+ Verbesserung / - Verschlechterung |
0 |
-742.520,00 |
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Deckung ist gegeben |
keine ausreichende Deckung vorhanden |
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konsumtive Auswirkungen |
Ansatz 20xx |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx |
Ansatz 20xx ff. |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. |
Folge-kosten (alt) |
Folge-kosten (neu) |
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Ertrag |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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Personal-/ Sachaufwand |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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Abschreibungen |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
Ergebnis |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
+ Verbesserung / - Verschlechterung |
0 |
0 |
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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
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Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
In den Gesamtkosten in Höhe von 1.954.000 € (inkl. Varianz und Risiko, ohne Betriebsausstattung) sind bereits ausgezahlte 7.513,58 € Planungsmittel enthalten. Von den verbleibenden Kosten in Höhe von 1.946.486,42 € sind bereits 1.203.966,42 € haushälterisch aus Ermächtigungsübertragungen hinterlegt. Die darüber hinaus gehende investive Mittelbereitstellung in Höhe von 742.520,00 € in 2026 muss mit der Haushaltsplanung 2025 ff. erfolgen.
Klimarelevanz:
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv |
negativ |
nicht eindeutig |
|
x |
|
|
|
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering |
mittel |
groß |
nicht ermittelbar |
|
|
|
|
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine |
positiv |
negativ |
nicht eindeutig |
x |
|
|
|
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
|
|
unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
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|
80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
|
mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
|
|
unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
|
mittel |
|
|
80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
|
mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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|
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vollständig |
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überwiegend (50% - 99%) |
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|
teilweise (1% - 49 %) |
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|
|
nicht |
|
|
|
nicht bekannt |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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432 kB
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2
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(wie Dokument)
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3,6 MB
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