Kenntnisnahme - FB 45/0605/WP18

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Beratungsfolge

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Erläuterungen

 

  1. Ausgangslage

 

Am 24.08.2021 beschloss der Kinder- und Jugendausschuss – vorbehaltlich eventuell zusätzlich zur Verfügung zu stellenden Haushaltsmitteln – die Übernahme des Trägeranteils inklusive des gesetzlichen Zuschusses für insgesamt bis zu 70 „optionale“ und „unterjährige, anlassbezogene“ und darüber hinaus „strukturelle“ Überbelegungsplätze in Kindertagesstätten in freier Trägerschaft pro KiTa-Jahr ab dem KiTa-Jahr 2022/23 für zwei Jahre – d.h. zunächst bis einschließlich des KiTa-Jahres 2023/2024.

Darüber hinaus bat er die Verwaltung, jährlich eine Auswertung vorzulegen (siehe KJA-Vorlage: FB 45/FB 45/0108/WP18-1, in dieser Vorlage werden die drei o.g. Überbelegungsarten erläutert).

Am 24.10.2023 beschloss er sodann die Fortsetzung der Trägeranteilübernahme ab dem KiTa-Jahr 2024/2025.

 

Mit dieser Vorlage wird dem Ausschuss die Auswertung der Überbelegungen, die im Laufe des KiTa-Jahres 2023/2024 tatsächlich in Anspruch genommen und belegt worden sind, zur Kenntnis vorgelegt.

 

Für das KiTa-Jahr 2024/2025 kann zum jetzigen Zeitpunkt zunächst nur ausgewertet werden, wie viele Überbelegungsplätze im Rahmen der Bedarfsplanung gemeldet worden sind. Der Abgleich der Planzahlen mit den tatsächlichen Belegungen ist noch nicht möglich.

 

 

  1. Anzahl der gemeldeten, strukturellen Überbelegungen im Rahmen der Bedarfsplanung bei freien Trägern

 

Die Anzahl der gemeldeten, strukturellen Überbelegungen im Rahmen der Bedarfsplanung bei freien Trägern – sowie der Vergleich zum neuen KiTa-Jahr 2024/2025 – kann der Anlage zur Vorlage entnommen werden.

 

Für beide KiTa-Jahre wurde eine wesentlich höhere Anzahl an strukturellen Überbelegungen im ü3-Bereich eingeplant als im U3-Bereich: Bei den Einrichtungen in freier Trägerschaft wurden ca. 75 % der strukturellen Überbelegungen im ü3-Bereich vorgesehen.

  1. Abgleich der gemeldeten Plätze mit den tatsächlichen Belegungen für das KiTa-Jahr 2023/2024

 

Für das zum 31.07.2024 beendete KiTa-Jahr 2023/2024 wurde über KiBiz Web ein Abgleich der Planzahlen mit den tatsächlichen Platzbelegungen vorgenommen. In KiBiz Web tragen die Einrichtungen monatlich die belegten Plätze ein. Die Daten bilden die Grundlage für die KiBiz-Förderung.

 

Die Auswertung ergab folgendes Bild:

 

  • Von den insgesamt 89 Einrichtungen in freier Trägerschaft waren in 32 Einrichtungen zum Ende des KiTa-Jahres weniger Plätze belegt als gemeldet.

 

  • Für 47 Einrichtungen wurden vorab über die KiTa-Bedarfsplanung strukturelle Überbelegungen angemeldet. In Anspruch genommen wurden diese tatsächlich in 29 Einrichtungen, so dass von den 130 gemeldeten, strukturellen Überbelegungen 94 Plätze und damit rund 72 % zum Ende des KiTa-Jahres belegt waren.

 

  • Die Option von anlassbezogenen, unterjährigen Überbelegungen, in der Regel 1-3 Plätze/Einrichtung, wurde von 14 Einrichtungen in Anspruch genommen.
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Anlagen

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