Entscheidungsvorlage - FB 45/0610/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, den Anträgen der Katholischen Pfarrgemeinde Sankt Jakob auf Gewährung eines Zuschusses in Höhe von 10.765,53 Euro stattzugeben.

 

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Erläuterungen

  1. Ausgangslage

Das Kinder- und Jugendzentrum St. Hubertus ist seit mehr als 50 Jahren eine beliebte Anlaufstelle im Sozialraum des Kronenbergs. Die Einrichtung ist für den Stadtteil unverzichtbar und erreicht mit seinen zahlreichen Angeboten in normalen Zeiten täglich bis zu 80 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene.

 

Seit mittlerweile 10 Jahren hat der Außenbereich eine große Aufwertung durch die Errichtung einer Calisthenics Anlage und des Pumptracks erfahren. In der dazugehörigen Fahrradwerkstatt werden hauseigene Leihräder, aber auch mitgebrachte Räder gewartet. Zudem lernen die Jugendlichen unter fachkundiger Anleitung das eigene Rad Instand zu halten.

 

Dem Fachamt liegen aktuell zwei Anträge der oben genannten Einrichtung zu Position 40 des Stadtjugendplans vor.

 

Der erste Antrag vom 22.05.2024 beinhaltet Installationsmaßnahmen am und im Gebäude sowie der Asphaltierung der Pumptrackbahn vor dem Gebäude mit einem Gesamtvolumen von 10.564,40 Euro. 

 

Der zweite Antrag vom 19.07.204 bezieht sich auf eine Prüfung der Versammlungsstätte gem. § 10 Abs. 1 Ziffer 1b PrüfVO durch die Bauaufsichtsbehörde (FB 63) am 28.05.2024, Schreiben vom 10.06.2024 (s. Anlage II).

Aufgrund der Beanstandungen entstehen für die Pfarrgemeinde Sanierungsarbeiten mit einem weiteren Kostenvolumen in der Höhe von 10.966,66 Euro.

 

Die Gemeinde St. Jakob ist finanziell nicht alleine in der Lage, die beantragten Maßnahmen vollständig zu finanzieren. Zur Aufrechterhaltung des Betriebes müssen mindestens die aus dem zweiten Antrag beschriebenen Mängel und Beanstandungen umgehend behoben werden. 

 

  1. Antragstellung

Der Antrag 1 vom 22.05.2024 enthält:

  • die Anschaffung einer Sonnenmarkise für das Bürofenster
  • das Asphaltieren des Eingangsbereichs des Pumptracks
  • die Umrüstung der Leuchtmittel auf energiesparende LEDs

 

Die Fenster der Büroräume an der vorderen Seite sind extrem der Sonneneinstrahlung ausgesetzt. An heißen Tagen erhöht sich die Temperatur in den Räumen so sehr, dass die Arbeit bei dieser Hitze nicht mehr verantwortbar ist, zumal dort auch Gespräche mit den Kindern und Jugendlichen stattfinden.

 

Es wurde bereits begonnen, die Beleuchtung im Haus auf energiesparende LED Leuchtmittel umzurüsten. Um dies im gesamten Haus umsetzen zu können, wird finanzielle Unterstützung benötigt. Mit der Sanierung der Beleuchtungsanlage können in Zukunft Energiekosten gesenkt werden.

 

Da der Pumptrack stark genutzt wird, hat der Einfahrtsbereich der Anlage stark gelitten. Aus Kostengründen wurde bei der Errichtung der Anlage auf das Asphaltieren verzichtet. In den trockenen Sommermonaten findet dort eine hohe Staubentwicklung statt. Bei Nässe ist der Bereich kaum befahrbar. Aus diesem Grund ist es erforderlich, diesen Bereich zu asphaltieren.

 

Nach Vorlage der Kostenvoranschläge liegt der Gesamtbetrag der Arbeiten bei 10.564,40 Euro. Hiervon kann der Eigenanteil von 50% aus Gemeindemitteln geleistet werden.

 

Der Antrag 2 vom 19.07.2024 beinhaltet die dringend erforderliche Mängelbehebung nach einer Überprüfung des Gebäudes durch den Fachbereich Bauaufsicht. Es sind gemäß des vorliegenden Mängelberichtes folgende Gewerke in Auftrag zu geben:

  • brandschutztechnische Abschottung der Kunststoffrohre
  • Erneuerung und Reparatur diverser Türen, Dichtungen, Griffe und Oberlichter
  • Einbau eines Panikschlosses
  • Reaktivierung des Notausstiegsfensters
  • Erneuerung der Signalhupe der Lüftungsanlage
  • Beauftragung der DEKRA zur Überprüfung der technischen Anlagen mit der Bescheinigung eines staatlich anerkannten Sachverständigen

 

Die im Mängelbericht aufgeführten Gewerke dienen in erster Linie dem Brandschutz innerhalb des Gebäudes. Mängel, die ohne Beauftragung von Fachfirmen ausgeräumt werden konnten, sind bereits behoben.

Nach Vorlage der Kostenvoranschläge liegt der Gesamtbetrag der Arbeiten bei 10.966,66 Euro. Hiervon kann der Eigenanteil von 50% aus Gemeindemitteln geleistet werden.

 

  1. Bewertung des Antrags durch die Verwaltung

Der ursprünglich im Mai gestellte Antrag wird durch den am 19.07.2024 nachgereichten Antrag erweitert. Da Handwerker gefunden werden mussten, konnten Kostenvoranschläge nicht früher vorgelegt werden.

Mit der Sanierung des Hauses wurde während der Coronazeit begonnen.

Hierzu erfolgten in den letzten Jahren folgende Anträge nach Position 40 Stadtjugendplan:

 

Der Antrag vom 11.02.2021 auf Bezuschussung von Sanierungs- und Renovierungsarbeiten im Kinder- und Jugendzentrum St. Hubertus beinhaltete eine Sanierung im Außen- und Innenbereich des Gebäudes und es wurden insgesamt 15.878 Euro bewilligt zur

  • Sanierung einer Außenwand wegen Schimmelbefall,
  • Sanierung einer Holzdecke,
  • Neubau einer Theke,
  • Sanierung der Rigolen des Pumptracks)

 

Der Antrag vom 06.03.2023 auf Bezuschussung der Erneuerung der Wasser- und Abwasserleitungen im Kinder- und Jugendzentrum St. Hubertus wurde mit insgesamt 13.000 Euro bezuschusst.

 

Durch die aktuelle Überprüfung der Bauaufsicht des Hauses erwartet die Gemeinde eine sehr hohe finanzielle Belastung. Daher sieht die Verwaltung die Notwendigkeit für die durch die Bauaufsicht geforderten Sanierungen eine finanzielle Unterstützung zu leisten, um die Schließung des Hauses zu vermeiden.

 

Die Asphaltierung der Pumptrackanlage erhöht die Sicherheit und die Attraktivität des Freizeitangebotes für Kinder und Jugendliche.

 

  1. Förderung durch den Stadtjugendplan

Nach Vorlage der Kostenvoranschläge liegt der Gesamtbetrag des ersten Antrages bei 10.564,40 €.

Der zweite Antrag beläuft sich auf den Gesamtbetrag von 10.966,66 €.

Die Gesamtkosten beider Anträge subsummiert sich auf 21.531,06 Euro.

Aus Gemeindemitteln kann ein Eigenanteil in der Höhe von 50 % aufgebracht werden. Somit liegt der beantragte Förderbetrag bei 10.765,53 Euro.

 

  1. Vorschlag der Verwaltung

Die Verwaltung schlägt vor, dem Antrag der Gemeinde St. Jakob auf Gewährung eines Förderbetrages in Höhe von 10.765,53 Euro zu entsprechen.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

5-060201-800-00200-900-1, 78180000

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

2024

Fortgeschriebener Ansatz 2024

Ansatz 2025 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2025 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

10.000

10.000

30.000

30.000

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

4-060201-940-9, 53180000 > 5.000 Euro

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2024

Fortgeschriebener Ansatz 2024

Ansatz 2025 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2025 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

34.000

34.000

102.000

102.000

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Keine


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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