Kenntnisnahme - FB 68/0100/WP18

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Beratungsfolge

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Erläuterungen

Anlass:

Am späten Nachmittag des 18.06.2024 kam es in der Ortslage Laurensberg zu einem Regenereignis, das insbesondere in der Roermonder Straße zwischen Walkmühlenstraße / Bereich der Wildbachquerung und dem Kreuzungsbereich Rathausstraße / Schlossparkstraße und Roermonder Straße zu einer Überflutung der Straßen und teilweise auch der privaten Grundstücke. Anlieger haben offenbar beobachtet, dass die Straßenabläufe nicht in der Lage waren, das Wasser aufzunehmen, und es wurde vermutet, dass diese verstopft sein könnten. Die Verwaltung wurde von Seiten der Bezirksbürgermeisterin angefragt, zu dem Ereignis Stellung zu beziehen und Fragen nach der Leistungsfähigkeit der Kanalisation und nach dem Unterhaltungsstatus der Straßenabläufe zu beantworten.

 

Hinweis: die Anfrage der Bezirksbürgermeisterin bezieht sich auf den 17.6.2024. Nach hier vorliegenden Unterlagen kam es an diesem Tag zu keinen nennenswerten Regenfällen. Allerdings ereignete sich am 18.6.2024 ein relevantes Regenereignis im angefragten Bereich.

 

Einordnung des Regenereignisses am 18.6.2024

 

Bei der Gewitterzelle mit starkem Regen und teilweise auch Hagel, die am frühen Abend des 18.06.2024 über die Soers und Laurensberg hinwegzog und Überflutungen zur Folge hatte, lässt sich nach Auskunft des Wasserverbandes Eifel-Rur (WVER) mit den vorliegenden Daten nicht genau eine bestimmte Jährlichkeit ermitteln. Die Gewitterzelle zog zwischen den zwei Messstationen Aachen-Soers und Aachen Orsbach durch, so dass die dortigen Messwerte nicht brauchbar sind für den Ort des Niederschlags. Aufgrund der Erfahrung der Hydrometriker wird die Jährlichkeit aber auf maximal 5 Jahre geschätzt.

 

Öffentliche Abwasseranlagen werden nach den einschlägigen technischen Regelwerken bemessen. Es gelten unterschiedliche Anforderungen: Kanäle müssen danach ausreichend leistungsfähig sein, um ein Regenereignis mit einer Intensität (der so genannten Regenspende in l / s*ha), welches, je nach Einzugsgebietsgröße, Fließzeit und Netzstruktur, statistisch nur einmal in 10 bzw. 20 Jahren vorkommt, ableiten zu können. Die abwasserbeseitigungspflichtige Gemeinde ist somit nicht angehalten, Kanäle zu bauen und vorzuhalten, die in der Lage sind, jeden Extremregen einwandfrei abzuleiten.

 

Im vorliegenden Fall hätte das Niederschlagswasser von den vorhandenen Kanälen aufgenommen und abgeleitet werden können. Offensichtlich waren die Straßenabläufe, die das Wasser der Kanalisation zuleiten sollen, verstopft. Dies ist ein bekanntes Phänomen bei starken Regenereignissen, die überwiegend im Sommer auftreten. Durch die Kraft des Regens wird Laub von den Gehölzen abgerissen. Dieses Laub verstopft die Schlammfangeimer der Abläufe und das Regenwasser kann nicht mehr ungehindert in die Kanalisation gelangen.

Die Reinigungsintervalle für die Reinigung der Abläufe in der Roermonder Straße wurden eingehalten. Zuletzt wurden die Abläufe im September 2023 und im März 2024 gereinigt.

 

Starkregengefährdung des am 18.6.2024 betroffenen Bereichs

 

Ausweislich der vorliegenden Starkregenhinweiskarten ist in diesem Bereich ab einem 30jährlichen Ereignis mit Überflutungen zu rechnen. Ab solchen intensiven Regenereignissen strömt also Niederschlagsabfluss über Straßen und Wiesen und kann dabei auch in Gebäude eindringen, wenn diese nicht gesichert sind. Entsprechend intensiver werden die Flächen bei einem 100jährlichen Ereignis überflutet.

 

100jährliche Starkregenereignisse mit einer statistischen Jährlichkeit von einmal in 100 Jahren hat es in den vergangenen Jahren mehrfach in Aachen gegeben. Hierzu muss erläutert werden, dass durch die Zunahme der Starkregenereignisse in den letzten 10 bis 15 Jahren in der Tat der Eindruck entsteht, dass 100jährliche Regenereignisse auch mehrmals in einem Jahrzehnt auftreten können. Tatsache ist, dass es sich bei der Wiederkehrzeit von einmal in 100 Jahren um einen statistischen Wert handelt, und dass er immer fokussiert auf ein eng eingegrenztes Einzugsgebiet betrachtet werden muss. So hat es in Aachen in den letzten 13 Jahren nach Kenntnisstand der Dienststelle FB 68 sechs Starkregenereignisse, die als 100jährliche Ereignisse eingestuft wurden, gegeben. Diese sind jedoch alle in verschiedenen Einzugsgebieten der Kanalisation bzw. in verschiedenen Bereichen im Stadtgebiet aufgetreten, während es in anderen Stadtteilen wenig oder gar nicht geregnet hat. Gebiete, in denen Abwassersammler verlaufen, die das Abwasser aus mehreren Abwassernetzen zusammengeführt ableiten, weisen insofern häufiger einen Volleinstau auf und sind daher auch häufiger von Überstauereignissen betroffen. So ist der subjektive Eindruck von Anliegern an Abwassersammlern, wo mehrere Einzugsgebiete zusammengeführt werden, wie z. B. in der Roermonder Straße mit den Einzugsgebieten „Rathausstraße“ und „Schlossparkstraße“, dass sie bereits bei mehreren so genannten 100-jährlichen Regenereignissen mehr oder weniger betroffen waren, nicht von der Hand zu weisen.

 

Besonders gefährdet sind in solchen Fällen Grundstücke, die auf nahezu gleichem Niveau wie die öffentlichen Verkehrsflächen liegen. Oftmals sind genau dort auch die Hauszugänge ebenerdig. Diese Höhensituation begünstigt ein ungehindertes Übertreten des sich auf der Straße bei Starkregen ansammelnden Wassers, das nicht von den Straßenabläufen aufgenommen werden kann, auf private Grundstücke.

 

Sofern Wasser über die Bodeneinläufe oder Abflüsse von Sanitäreinrichtungen in Kellerräume hineindrückt und dadurch Abwasser ins Gebäude gelangt, liegt die Ursache in einer fehlerhaften Installation der Dachentwäs-serung vor der Rückstausicherung begründet. Dann werden Kellerräume durch Niederschlagswasser vom eigenen Dach, das gegen die geschlossene Rückstauklappe fließt, geflutet. Das gleiche gilt für Lichtschächte an Kellerfenstern, deren Entwässerung ebenso vor der Rückstausicherung an die Grundstücksentwässerung angeschlossen ist, und unter Rückstau geraten kann. Bei einer ordnungsgemäßen, normgerechten und gewarteten Grundstücksentwässerung mit Rückstausicherung an der richtigen Stelle (hierfür ist der jeweilige Grundstückseigentümer verantwortlich) dürfte auch im Starkregenfall keine Überflutung durch Rückstau eintreten.

 

Den von einer in Bezug auf die Straßenoberfläche tiefen Lage betroffenen Anliegern ist zu empfehlen, präventiv Maßnahmen zum Objektschutz zu ergreifen. Dies kann z. B. eine Bevorratung von Sandsäcken sein, die bei starkem Regen vor tiefliegende Eingänge und Kellerfenster in Form eines schützenden Walls angeordnet werden. Ob ein ausreichender Schutz gegen Rückstau aus der Kanalisation besteht, können betroffene Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer durch ihre Sanitärinstallateure prüfen lassen. Zu der Frage, mit welchen geeigneten Maßnahmen Kellerlichtschächte gegen anströmendes Niederschlagswasser geschützt werden können, oder welche weiteren baulichen Maßnahmen hilfreich sein können, kann die Beratung des altbau plus e.V. und der Regionetz, Abteilung Grundstücksentwässerung, in Anspruch genommen werden.

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Anlagen

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