Entscheidungsvorlage - FB 20/0301/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Stiftung Broudlet-Startz – Verwendung von Stiftungsmitteln
hier: Förderung der Betreuung von bedürftigen Aachener Kindern
am Freitagnachmittag durch TABALINGO Sport & Kultur integrativ
e.V.
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung
- Verfasst von:
- Frau Gudzinski
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Kinder- und Jugendausschuss
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Entscheidung
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27.08.2024
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Erläuterungen
TABALINGOSport & Kultur integrativ e.V. bietet eine integrative Betreuung mit Sport und Kunst für Kinder und Jugendliche am Freitagnachmittag in Stolberg an. Neben der Acrylmalerei werden 8 verschiedene Sportarten (Bouldern, Ninja-Warrior, Bogenschießen, Fußball, Darts, Tanzen, Sitz-Tischkicker, Ball Spaß) angeboten. Die Kinder werden an den Förderschulen abgeholt. Aus diesem Grunde nehmen auch viele Kinder aus Aachen (ca. 50 %) an dem Angebot teil. Eine Förderung aus Stiftungsmitteln der Stadt Aachen setzt voraus, dass das Angebot in Aachen stattfindet oder die Teilnehmenden aus dem Stadtgebiet Aachen kommen. In den vergangenen Jahren wurden die Aachener Kinder bereits aus den gemeinnützigen Stiftungen Kinder- und Jugendfonds und dem Elisabethspitalfonds gefördert. Da in diesem Jahr bei diesen Stiftungen jedoch keine hinreichenden Fördermittel zur Verfügung stehen, wird vorgeschlagen, den Verein unter den vorgenannten Voraussetzungen aus der Familienstiftung Broudlet-Startz zu fördern.
Gemäß § 2 der Stiftungssatzung sind vorrangig die bedürftigen Nachkommen der Stifterin Maria Anna Startz zu fördern. Die Nachkommen müssen bedürftig im Sinne von § 53 der Abgabenordnung (AO) sein und dürfen maximal im 12. Grad mit der Stifterin verwandt sein. Da insbesondere durch die Beschränkung des Verwandtschaftsgrades der Kreis der berechtigten Nachkommen immer kleiner wird, werden nicht alle zur Verfügung stehenden Fördermittel der Stiftung Broudlet-Startz verwendet. Nach § 2 Abs. 4 der Stiftungssatzung können die nicht für Stipendien an Nachkommen verwendeten Stiftungsmittel zur Förderung bedürftiger Aachener Kinder verwendet werden. Entsprechend der Richtlinie über die Vergabe von Mitteln aus der Stiftung Broudlet-Startz können nur Maßnahmen oder Einrichtungen gefördert werden, die der Ausbildung, Betreuung oder Unterbringung bedürftiger Aachener Kinder und Jugendlichen dienen. Die Förderung einzelner Kinder ist nicht zulässig.
Der Förderantrag von TABALINGOSport & Kultur integrativ e.V. ist ausschließlich auf die Förderung der bedürftigen Kinder aus dem Aachener Stadtgebiet beschränkt, so dass die Voraussetzungen zur Förderung aus der Stiftung Broudlet-Startz vorliegen. Somit kann der Förderbetrag durch die Stiftung im Rahmen der im Haushaltsplan zur Verfügung stehenden Mittel als Zuschuss gewährt werden.
Der Fachbereich Kinder, Jugend und Schule befürwortet dieses Projekt aus fachlicher Sicht.
Gemäß § 2 Absatz 4 Satz 3 der Stiftungssatzung entscheidet der zuständige Fachausschuss der Stadt Aachen über die Vergabe der Stiftungsmittel an bedürftige Aachener Kinder.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
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JA |
NEIN |
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x |
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Investive Auswirkungen |
Ansatz 20xx |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx |
Ansatz 20xx ff. |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. |
Gesamtbedarf (alt) |
Gesamtbedarf (neu) |
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Einzahlungen |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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Auszahlungen |
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0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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Ergebnis |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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+ Verbesserung / - Verschlechterung |
0 |
0 |
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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
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konsumtive Auswirkungen |
Ansatz 20xx |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx |
Ansatz 20xx ff. |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. |
Folge-kosten (alt) |
Folge-kosten (neu) |
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Ertrag |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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Personal-/ Sachaufwand |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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Abschreibungen |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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Ergebnis |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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+ Verbesserung / - Verschlechterung |
0 |
0 |
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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
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Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Die Förderung wird aus dem Haushaltsansatz 2024 für Zuschüsse an übrige Bereiche der Stiftung Broudlet-Startz zur Verfügung gestellt.
Klimarelevanz:
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv |
negativ |
nicht eindeutig |
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x |
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Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering |
mittel |
groß |
nicht ermittelbar |
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x |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine |
positiv |
negativ |
nicht eindeutig |
x |
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Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
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80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
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mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
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unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
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mittel |
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80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
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mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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vollständig |
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überwiegend (50% - 99%) |
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teilweise (1% - 49 %) |
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nicht |
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nicht bekannt |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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395,2 kB
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