Entscheidungsvorlage - FB 36/0508/WP18

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Aachen nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und beschließt die zur Ratssitzung vorgelegte endgültige Fassung des Lärmaktionsplans Aachen 2024, 4. Runde.

 

Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt die Umsetzung der im LAP 2024 dargelegten Maßnahmen durch die jeweils zuständigen Fachbereiche der Stadt bzw. in Abstimmung mit den externen Handlungstragenden schrittweise voranzutreiben. Das bedeutet die fachliche Umsetzbarkeit genauer zu prüfen und vorzubereiten, erforderliche Finanzmittel einzuwerben und die Maßnahmen in die Umsetzung zu bringen. Soweit erforderlich, sind für einzelne Maßnahmen konkretisierende Beschlüsse auch mit Blick auf Zuständigkeiten, Kosten und Mittelbereitstellung von den für die jeweilige Maßnahme verantwortlichen Fachbereichen einzuholen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, fortlaufend über den Sachstand der Umsetzung zu berichten.

 

Reduzieren

Erläuterungen

Mit der Vorlage Nr. „FB 36/0386/WP18“ (ALLRIS 3) wurde am 04.06.2024 im Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz und am 13.06.2024 im Mobilitätsausschuss die Entwurfsfassung zum Aachener Lärmaktionsplan (kurz: LAP, Stand 14.05.2024) beraten. Die Ausschüsse sind beide dem Beschlussentwurf gefolgt und empfehlen dem Rat der Stadt, die endgültige Fassung des LAP am 04.09.24 zu beschließen, sofern sich aus der Beteiligung von Öffentlichkeit (zweite Runde) und Träger öffentlicher Belange (TÖB) sowie dem damit einhergehenden Abwägungsprozess keine wesentlichen inhaltlichen Änderungen ergeben.

 

Mit der jetzigen Vorlage wird dem Rat die endgültige Fassung des Aachener Lärmaktionsplans – 4. Runde (2024), Stand: 18. Juli 2024 vorgelegt. Textliche Änderungen zur Entwurfsfassung vom 14.05.2024 sind hellgelb unterlegt. Kleiner redaktionelle und sprachliche Anpassungen wurden nicht besonders hervorgehoben. Im Bereich der Maßnahmenblätter wurden zu einzelnen Maßnahmen Sachstand und Planung durch die jeweils ausführenden städtischen Bereiche auf den aktuellsten Stand gebracht.

 

Durch die Ergebnisse der zweiten Öffentlichkeitsbeteiligung und die Einbindung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange haben sich an den Zielsetzungen des LAP und den Maßnahmenblättern keine wesentlichen inhaltlichen Änderungen ergeben.

 

Die Eingaben aus der Bürgerschaft bestätigen einige in der Lärmkartierung ermittelten Belastungsschwerpunkte und zeigen, dass nach wie vor weitere Maßnahmen zum Schutz vor Lärm erforderlich sind, um  gesundes Wohnen für die gesamte Bevölkerung zu erreichen. Durch die TÖB wurde insbes. auf die jeweiligen Zuständigkeiten der Straßenbaulast und die verkehrsrechtlichen Vorschriften im Zusammenhang mit Geschwindigkeitsbeschränkungen hingewiesen. Genauere Ausführungen können den Kapiteln 6.2 bis 6.4 des LAP entnommen werden. Die Abwägung der Eingaben ist im LAP-Bericht im Anhang 3, Tabelle A 3.1. (ab Seite 67 des pdf.-Dokuments) zu finden.

 

Der Bezirksregierung Köln wurde per E-Mail mitgeteilt, dass die vorläufige Endfassung des Aachener Lärmaktionsplan 2024 für die Ratssitzung am 04.09.2024 im Ratsinformationssystem hochgeladen wird und diese unter Vorbehalt des noch ausstehenden Ratsbeschlusses steht. Auf der Homepage der Stadt Aachen wird nach Freigabe im Ratsinfosystem unter der Rubrik Lärmschutz ein entsprechender Hinweis veröffentlicht. Der endgültige, vom Rat der Stadt Aachen verabschiedete Lärmaktionsplan muss gegenüber Land (MUNV), Bezirksregierung und LANUV spätestens bis 18.10.2024 gemeldet und über die dafür vorgesehenen Datenserver hochgeladen werden.

 

 

Reduzieren

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

JA

NEIN

 

 

 

 

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Für den Prozess der Fortschreibung des Lärmaktionsplans (LAP) als solchen, sind keine finanziellen Auswirkungen erkennbar.

 

Der LAP 2024 stellt eine Fortschreibung des LAP 2020 dar und definiert damit den weiteren strategischen Rahmen zur Lärmminderung im Stadtgebiet Aachen im Sinne der rechtlichen Vorgaben der EU-Umgebungslärmrichtlinie. Soweit im laufenden Haushalts- und Finanzplan nicht bereits Mittel enthalten sind, muss der erforderliche Finanzbedarf für die in den Maßnahmenblättern dargelegten (Einzel-)Vorhaben nach Bedarf durch die für die Umsetzung verantwortlichen Handlungsträger / Fachbereiche ermittelt und im Rahmen der jährlichen Haushaltsplanungen bei den zutreffenden Produkten eingebracht werden. Sollten maßnahmenbezogen – auch für die Finanzierung – weitere politische Beschlüsse erforderlich sein, sind diese entsprechend einzuholen.


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

 

Der Lärmaktionsplan steht im Kontext verschiedener Planwerke der Stadt, die insgesamt das Ziel verfolgen Aachen zukunftsfähig und lebenswerter zu machen. Zahlreiche Maßnahmen der Verkehrsentwicklungsplanung, der Luftreinhalteplanung, der Stadtentwicklung (Masterplan 2030) und des Klimaschutzes (Integriertes Klimaschutzkonzept, IKSK) können gleichzeitig einen wichtigen Beitrag zur Lärmminderung leisten. So tragen die Verringerung des motorisierten Individualverkehrs und die nachhaltige Stärkung des Umweltverbundes (ÖPNV, Rad, Zu-Fuß-Gehen) nicht nur dazu bei, eine Änderung des Mobilitätsverhaltens und Modal Splits anzustoßen und dabei das Klima zu entlasten, sondern auch einen Beitrag zur Minderung der Lärmbelastung zu leisten. Der Aachener Lärmaktionsplan verfolgt insoweit einen integrierten Planungsansatz und nutzt Synergieeffekte. Einzelne Maßnahmen wirken sich insoweit auch positiv für den Klimaschutz aus. Relevanz und Größenordnung können je nach Maßnahme variieren.

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...