Entscheidungsvorlage - FB 45/0612/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Die Bezirksverwaltung Aachen-Eilendorf nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, die Schenkung des Fördervereins der GGS Brühlstraße anzunehmen.

 

  1. Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, die Schenkung des Fördervereins der GGS Brühlstraße anzunehmen.

 

  1. Der Rat der Stadt Aachen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und beschließt die Annahme der Schenkung.

 

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Erläuterungen

1. Ausgangslage

Die Schule soll mit einer Fahrradabstellanlage ausgestattet werden. Diese soll auf einer gepflasterten Fläche installiert werden.

 

2. Vorgehen der Verwaltung

Im Vorfeld wurden mögliche Standorte auf dem Schulgelände eruiert. Von der Schule wurde ein Standort hinter der Turnhalle bevorzugt, bei dem es sich jedoch um eine Rasenfläche handelt.

Der Förderverein hat sich daraufhin bereiterklärt, die Pflasterfläche für die Fahrradabstellanlage selbst und deren Zuwegung erstellen zu lassen. Die Kosten hierfür betragen laut dem beigefügten Angebot 16.113,79 €.

Mit Schreiben vom 15.07.2024 beantragten die Schulleitung sowie der Fördervereinsvorsitzende der GGS Brühlstraße die Annahme der Schenkung.

 

Die Maßnahme wurde mit dem Gebäudemanagement abgestimmt, welches auch die spätere Unterhaltung der Fläche übernimmt. Um eine ordnungsgemäße Ausführung sicherzustellen, wird zwischen dem Förderverein und dem Gebäudemanagement ein Bauausführungsvertrag abgeschlossen. Da das Gebäudemanagement Grundstückseigentümer ist, wird das Eigentum der Pflasterfläche anschließend neutral an das Gebäudemanagement übertragen.

Die Fahrradabstellanlage wird anschließend durch den FB 45 beschafft und installiert.

 

3. Empfehlung der Verwaltung

Die Verwaltung empfiehlt, die Schenkung des Fördervereins anzunehmen.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Keine


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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