Entscheidungsvorlage - FB 45/0612/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Annahme einer Schenkung des Fördervereins der GGS Brühlstraße;
hier: Erstellen einer Pflasterfläche für eine Fahrradabstellanlage
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Verfasst von:
- FB 45/400
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf
|
Anhörung/Empfehlung
|
|
|
28.08.2024
| |||
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Schule und Weiterbildung
|
Anhörung/Empfehlung
|
|
|
29.08.2024
| |||
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Aachen
|
Entscheidung
|
|
|
04.09.2024
|
Beschlussvorschlag
- Die Bezirksverwaltung Aachen-Eilendorf nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, die Schenkung des Fördervereins der GGS Brühlstraße anzunehmen.
- Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, die Schenkung des Fördervereins der GGS Brühlstraße anzunehmen.
- Der Rat der Stadt Aachen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und beschließt die Annahme der Schenkung.
Erläuterungen
1. Ausgangslage
Die Schule soll mit einer Fahrradabstellanlage ausgestattet werden. Diese soll auf einer gepflasterten Fläche installiert werden.
2. Vorgehen der Verwaltung
Im Vorfeld wurden mögliche Standorte auf dem Schulgelände eruiert. Von der Schule wurde ein Standort hinter der Turnhalle bevorzugt, bei dem es sich jedoch um eine Rasenfläche handelt.
Der Förderverein hat sich daraufhin bereiterklärt, die Pflasterfläche für die Fahrradabstellanlage selbst und deren Zuwegung erstellen zu lassen. Die Kosten hierfür betragen laut dem beigefügten Angebot 16.113,79 €.
Mit Schreiben vom 15.07.2024 beantragten die Schulleitung sowie der Fördervereinsvorsitzende der GGS Brühlstraße die Annahme der Schenkung.
Die Maßnahme wurde mit dem Gebäudemanagement abgestimmt, welches auch die spätere Unterhaltung der Fläche übernimmt. Um eine ordnungsgemäße Ausführung sicherzustellen, wird zwischen dem Förderverein und dem Gebäudemanagement ein Bauausführungsvertrag abgeschlossen. Da das Gebäudemanagement Grundstückseigentümer ist, wird das Eigentum der Pflasterfläche anschließend neutral an das Gebäudemanagement übertragen.
Die Fahrradabstellanlage wird anschließend durch den FB 45 beschafft und installiert.
3. Empfehlung der Verwaltung
Die Verwaltung empfiehlt, die Schenkung des Fördervereins anzunehmen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
|
JA |
NEIN |
|
|
|
x |
|
|
|||||||
Investive Auswirkungen |
Ansatz 20xx |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx |
Ansatz 20xx ff. |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. |
Gesamtbedarf (alt) |
Gesamtbedarf (neu) |
|
Einzahlungen |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
Auszahlungen |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
Ergebnis |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
+ Verbesserung / - Verschlechterung |
0 |
0 |
|
||||
|
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
|||||
|
|||||||
konsumtive Auswirkungen |
Ansatz 20xx |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx |
Ansatz 20xx ff. |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. |
Folge-kosten (alt) |
Folge-kosten (neu) |
|
Ertrag |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
Personal-/ Sachaufwand |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
Abschreibungen |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
Ergebnis |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
+ Verbesserung / - Verschlechterung |
0 |
0 |
|
||||
|
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
|||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Keine
Klimarelevanz:
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv |
negativ |
nicht eindeutig |
|
x |
|
|
|
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering |
mittel |
groß |
nicht ermittelbar |
|
|
|
|
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine |
positiv |
negativ |
nicht eindeutig |
x |
|
|
|
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
|
|
unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
|
|
80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
|
mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
|
|
unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
|
mittel |
|
|
80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
|
mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
|
|
|
vollständig |
|
|
|
überwiegend (50% - 99%) |
|
|
|
teilweise (1% - 49 %) |
|
|
|
nicht |
|
|
|
nicht bekannt |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
262,7 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
19 kB
|