Entscheidungsvorlage - FB 45/0619/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Aachen folgt der Empfehlung des Kinder- und Jugendausschusses und entscheidet vor dem Hintergrund der veränderten Finanzierungsgrundlagen des Modellprojektes Qik des Landes NRW eindringlich an die Landesregierung zu appellieren entsprechende Finanzmittel für die

Umsetzung von Programmen zum Quereinstieg in die Kinderbetreuung zur Verfügung zu stellen.

 

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Erläuterungen

Auf Grundlage des im Februar 2024 erfolgten Beschlusses im Kinder- und Jugendausschuss (Vorlage Nr. FB 45/0476/WP18, Fachkräftemangel in der frühkindlichen Bildung) bewarb sich die Stadt Aachen beim Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration NRW zur Teilnahme am Modellprojekt Qik und erhielt als eine von vier Kommunen eine Zusage. Im weiteren Verlauf stellte sich jedoch heraus, dass die von der Landesregierung bzw. der Bundesagentur für Arbeit avisierten Fördermittel bei weitem nicht die Refinanzierungsquote erreichen würden, die ursprünglich angenommen wurde, sodass das Projekt nicht wie angedacht zum Kita-Jahr 2024/2025 starten kann (Näheres s. Vorlage aus der Sitzung am 18.06.2024, Sachstandsbericht der Verwaltung zum Modellprojekt „Quereinstieg in die Kinderbetreuung“ („Qik“) des Landes NRW (Vorlage Nr. FB 45/0525/WP18) sowie mündl. Vortrag, s. Präsentation Anlage 3). Dies wurde im Rahmen einer Sondersitzung des Kinder- und Jugendausschusses am 04.07.2024 beschlossen (Vorlage Nr. FB 45/0528/WP18).

 

Der Kinder- und Jugendausschuss sieht durch den Quereinstieg nach wie vor eine gute Chance für viele Menschen, sich in dem Berufsfeld als Kinderpfleger*in oder Erzieher*in zu engagieren und in eine Berufsausbildung einsteigen zu können.

 

Daher empfiehlt der Kinder- und Jugendausschuss im Rahmen der Sondersitzung vom 04.07.2024 (s. Niederschrift der Sitzung, Anlage 5) dem Rat der Stadt Aachen eindringlich an die Landesregierung zu appellieren, vor dem Hintergrund der veränderten Finanzierungsgrundlagen, Finanzmittel für die Umsetzung von Programmen zum Quereinstieg in die Kinderbetreuung zur Verfügung zu stellen.

 

Seitens FB 45 wird ein entsprechender Brief für die Fraktionsvorsitzenden an die Landesregierung vorbereitet.

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Keine


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

x

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

x

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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