Entscheidungsvorlage - FB 45/0617/WP18

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

1.  Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Entwurfsplanung sowie die Kostenberechnung zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt dem Planungsausschuss, die Planung in den Leistungsphasen 4 (Genehmigungsplanung), 5 (Ausführungsplanung) und 6 (Vorbereitung der Vergabe) fortzuführen.

 

2. Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung nimmt die Entwurfsplanung sowie die Kostenberechnung zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt dem Planungsausschuss, die Planung in den Leistungsphasen 4 bis 6 fortzuführen.

 

3. Der Planungsausschuss nimmt die Entwurfsplanung sowie die Kostenberechnung zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die Planung in den Leistungsphasen 4 bis 6 fortzuführen.

 

Reduzieren

Erläuterungen

1. Ausgangslage:

Der Schulausschuss hat in seiner Sitzung am 20.08.2020 den Bedarf anerkannt, an der GGS Am Höfling einen Therapieraum und ein Büro für Schulsozialarbeit einzurichten. Es wurde ebenso der Bedarf anerkannt, einen der beiden Mehrzweckräume des abgängigen Pavillons zu ersetzen. Die Verwaltung wurde beauftragt, eine Entwurfsplanung (Leistungsphase 0) für einen Anbau an das bestehende OGS-Gebäude zu erstellen, in dem der festgestellte Raumbedarf sichergestellt wird.

Die Planung des vorgesehenen Anbaus an das OGS-Gebäude konnte wegen drohender Verschattung des Bestandsgebäudes und vorhandenem Baumbestand nicht an die Raumgrößen der Flächenraumorientierung angepasst werden. Daher wurde als Alternative der Ersatz des abgängigen Pavillons durch einen eingeschossigen Neubau an gleicher Stelle geprüft und für sinnvoll erachtet.

Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung hat in seiner Sitzung am 22.09.2022 die Verwaltung beauftragt, hierfür die Fortschreibung der Planung in den Leistungsphasen 1 bis 3 einschließlich der Kostenberechnung vorzunehmen.

 

2. Bauliche Maßnahme:

Das Gebäudemanagement hat nach erfolgter Ausschreibung das Architekturbüro Knapp & Knapp, Aachen, mit der Fortführung der Planung an der GGS Am Höfling beauftragt.

 

Im Zuge der weiteren Untersuchungen wurde festgestellt, dass der Ersatz des Pavillons an der vorgesehenen Stelle zwar umsetzbar ist, jedoch einige notwendige Anpassungen vorzunehmen sind. 

Die Bestandsfundamente sind nicht tragfähig, so dass die Gründung erneuert werden muss. Der Baukörper wird etwas größer als der bisherige Pavillon, die Feuerwehrzufahrt und der Kronentraufbereich der vorhandenen Esche begrenzen hierbei den Umriss.

In dem neuen Pavillon werden ausreichende Flächen für Logopädie und Bewegungstherapie, Büro für Schulsozialarbeit, Mehrzweckraum, Hausanschlussraum für Wärmepumpe, ein barrierefreies WC und einen Nebenraum geschaffen. Der Zugang zum Pavillon und die Bewegungsflächen sind rollstuhlgerecht. An dem Pavillon soll zudem ein Bereich für Außenspielgeräte angegliedert werden.

 

Der Bau wird in elementierter Holzbauweise gefertigt, was nachhaltig ist und eine kürzere Bauzeit ermöglicht. Es sollen zudem ökologische Materialien (Holzfasern, Lehm) verwendet werden, die ein gesundes Raumklima gewährleisten. Die Fassade greift optisch das vorhandene Schulgebäude auf, das Material Wellblech ist langlebig und pflegeleicht.

 

Die Planung wurde mit der Schule und der zu beteiligenden Stellen zur Einrichtung des Büros für  Schulsozialarbeit abgestimmt.

 

3. Kostenberechnung:

Die Gesamtkosten inkl. Varianz, Risikokosten ohne Betriebsausstattung betragen 1.954.000 €. Hiervon sind Mittel in Höhe von 1.211.480 € haushälterisch hinterlegt. Hierin enthalten sind Planungskosten in Höhe von   7.513,58 €, die von E 26 bereits abgerufen wurden. Die über die bereits bereitgestellten Mittel hinaus gehende investive Mittelbereitstellung in Höhe von 742.520,00 € muss mit der Haushaltsplanung 2025 ff. erfolgen.

 

Die Details zur Betriebsausstattung der Räume werden im weiteren Planungsprozess gemeinsam mit der Schule und therapeutischen Praxen abgestimmt. Entsprechende Mittel werden gesondert im Haushalt eingestellt.

 

4. Empfehlung der Verwaltung:

Die Verwaltung spricht sich für die Durchführung der Maßnahme, wie dargestellt, aus. Sie empfiehlt die Planung in den Leistungsphasen 4 – 6 fortzuführen.

Reduzieren

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

1) 5-030101-900-00100-990-7, 78650000 (Bau OGS-Maßnahmen)

2) 5-030302-900-00100-990-5, 78650000 (Inklusion)

 

Investive Auswirkungen

Teilansatz

2024

Fortgeschriebener Teilansatz 2024

Teilansatz 2025 ff.

Fortgeschriebener Teilansatz 2025 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

244.447,041

959.519,382

244.447,041

959.519,382

0

742.520,00

1.211.480

1.954.000

Ergebnis

-1.203.966,42

-1.203.966,42

0

-742.520,00

-1.211.480

-1.954.000

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

-742.520,00

 

 

Deckung ist gegeben

keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

In den Gesamtkosten in Höhe von 1.954.000 € (inkl. Varianz und Risiko, ohne Betriebsausstattung) sind bereits ausgezahlte 7.513,58 € Planungsmittel enthalten. Von den verbleibenden Kosten in Höhe von 1.946.486,42 € sind bereits 1.203.966,42 € haushälterisch aus Ermächtigungsübertragungen hinterlegt. Die darüber hinaus gehende investive Mittelbereitstellung in Höhe von 742.520,00 € in 2026 muss mit der Haushaltsplanung 2025 ff. erfolgen.


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...