Entscheidungsvorlage - E 18/0252/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
4. Änderungssatzung der Friedhofssatzung der Stadt Aachen vom
01.01.2011
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- E 18 - Aachener Stadtbetrieb
- Verfasst von:
- E 18
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Bereit
|
|
Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb
|
Anhörung/Empfehlung
|
|
●
Bereit
|
|
Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg
|
Anhörung/Empfehlung
|
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Aachen
|
Entscheidung
|
|
|
04.09.2024
|
Beschlussvorschlag
Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb
1. Der Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb nimmt die Ausführungen der
Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, die
4. Änderungssatzung der Friedhofssatzung der Stadt Aachen vom 01.01.2011
zu beschließen.
Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg
2. Der Bezirksausschuss Aachen-Laurensberg nimmt die Ausführungen der
Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, die
4. Änderungssatzung der Friedhofssatzung der Stadt Aachen vom
01.01.2011 zu beschließen.
Rat der Stadt Aachen
3. Der Rat der Stadt Aachen beschließt auf Empfehlung des
Betriebsausschusses Aachener Stadtbetrieb und der Bezirksvertretung
Aachen-Laurensberg, die 4. Änderungssatzung der Friedhofssatzung der
Stadt Aachen vom 01.01.2011 zu beschließen.
Erläuterungen
Die Vorlage wurde bereits unter der Nummer E 18/0202/WP18 in Allris 3 beraten.
Der älteste Teil des Friedhofs an der Kirche St. Laurentius wird seit mehreren hundert Jahren für
Beisetzungen genutzt. Zu diesem Zweck wurde er in der Vergangenheit mit einer Mauer eingefasst
und das Gelände bis zum Kircheneingangsniveau mit ortsfremdem Erdreich aufgefüllt.
Bei den dort 2-3-mal jährlich stattfindenden Sargbeisetzungen treten zunehmend Probleme auf. Diese
Probleme bestehen darin, dass die Verwesung nicht mehr im fachlich notwendigen Zeitraum von
25 Jahren abgeschlossen ist und daher in den zu öffnenden Gräbern eine hohe Anzahl von Knochen
oder sogar komplette Särge nach Ablauf der Ruhefrist vorgefunden werden. Diese Funde werden
sodann in der Regel tiefer gebettet, so dass der neue Sarg darüber Platz finden kann. Dies ist eine
sehr aufwändige und unangenehme Arbeit für die Mitarbeitenden, die das Grab in diesen Fällen von
Hand ausheben müssen.
Bereits vor etwa 25 Jahren, im Jahr 2000, fasste die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg deshalb
den Beschluss, auf dem Grabfeld in den folgenden 20 Jahren keine neuen Nutzungsrechte mehr zu
vergeben. Nur Rechte an bestehenden Gräbern konnten noch verlängert werden. Seinerzeit ging man
davon aus, dass im Laufe von 20 Jahren die Nachfrage nach Sargbestattungen auf dem Grabfeld
völlig zurückgehen würde, was jedoch derzeit nicht zutrifft.
Es liegt seit 2020 ein geologisches Bodengutachten vor, welches auf diesem Grabfeld für
Sargbeisetzungen ungeeignete Bodenverhältnisse nachweist.
Darüber hinaus ist durch die dichte Belegung der Aufwand zur Herrichtung einer Grabstätte ungleich
höher, als bei einer herkömmlichen Beisetzung auf jedem anderen Friedhof. Da das Grabfeld für
technisches Gerät nicht zugänglich ist, muss jedes Grab zudem von Hand ausgehoben werden. Aus
Arbeitsschutzgründen muss dafür nicht nur das betroffene Grab komplett abgeräumt werden, somit
Grabstein und Einfassung entfernt werden, sondern zum Teil ebenfalls angrenzende Gräber. In der
Vergangenheit war die Standfestigkeit der Grabmale in dem schon mehrfach umgegrabenen Boden
nicht mehr zu gewährleisten, daher wurden vor einigen Jahrzehnten in einigen Grabreihen massive,
stahlarmierte Streifenfundamente verbaut, worauf die Grabmale standsicher befestigt werden konnten
(s. Anlage 1). Der Abstand zwischen den Fundamenten ist geringer als zwei Meter. Um ein
Nachrutschen des Erdreichs von den Seiten her zu verhindern, muss das ausgehobene Grab mit
Blechen und Spreizen verbaut werden. Durch diesen Verbau gehen in der Länge nochmals 20 cm
verloren. Die Standardlänge von Särgen beträgt heutzutage mindestens zwei Meter. Deshalb muss
zum einen das Fundament an der Stirnseite des Grabes unterhöhlt werden, damit der Sarg überhaupt
in das Grab passt und zum anderen muss er kopfüber in das Grab hineingeschwenkt werden, da für
ein gerades Absenken kein Platz gegeben ist. Neben dem ungeeigneten Boden, dem enormen
technischen und manuellen Aufwand ist es letztendlich auch eine Frage von Pietät und Würde, ob hier
eine Sargbeisetzung vertretbar ist. Bei einer Beschränkung auf Urnenbeisetzungen könnten nicht nur
die vorhandenen Grabstätten weiter genutzt werden, sondern auch freie Plätze neu vergeben werden.
Aus vorgenannten Gründen empfiehlt der Aachener Stadtbetrieb die Beschränkung auf
Urnenbeisetzungen im Flur 1 des Friedhofes St. Laurentius. Ein Verweis auf diese Beschränkung soll
in die Friedhofssatzung der Stadt Aachen unter § 14 Abs. 5 aufgenommen werden. Eine
entsprechende Synopse und Änderungssatzung sind beigefügt (s. Anlage 2 u. 3).
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Klimarelevanz:
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv |
negativ |
nicht eindeutig |
|
|
|
|
x |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering |
mittel |
groß |
nicht ermittelbar |
|
|
|
x |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine |
positiv |
negativ |
nicht eindeutig |
|
|
|
x |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
|
|
unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
|
|
80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
|
mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
|
|
unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
|
mittel |
|
|
80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
|
mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
|
|
|
vollständig |
|
|
|
überwiegend (50% - 99%) |
|
|
|
teilweise (1% - 49 %) |
|
|
|
nicht |
|
|
|
nicht bekannt |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
636 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
349,9 kB
|
|||
3
|
(wie Dokument)
|
515,4 kB
|
|||
4
|
(wie Dokument)
|
571,5 kB
|