Entscheidungsvorlage - FB 36/0506/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz der Stadt Aachen empfiehlt dem Finanzausschuss, für die Maßnahme „Erweiterung des Verwaltungsgebäudes Forstamt Monschauerstraße“ unter der Haushaltsposition 5-130104-900-04200-300-1-78650000 überplanmäßige Mittel im Haushaltsjahr 2024 in Höhe von 595.572 Euro bereitzustellen.

 

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen für die Maßnahme „Erweiterung des Verwaltungsgebäudes Forstamt Monschauerstraße“ unter der Haushaltsposition 5-130104-900-04200-300-1-78650000 überplanmäßige Mittel im Haushaltsjahr 2024 in Höhe von 595.572 Euro bereitzustellen.

 

Der Rat der Stadt Aachen beschließt für die Maßnahme „Erweiterung des Verwaltungsgebäudes Forstamt Monschauerstraße“ unter der 5-130104-900-04200-300-1-78650000 überplanmäßige Mittel im Haushaltsjahr 2024 in Höhe von 595.572 Euro bereitzustellen.

 

 

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Erläuterungen

Im Fachbereich Umwelt - Abteilung Gemeindeforstamt (Monschauer Straße 6) sind der Umbau bzw. die Erweiterung und Anpassung des Betriebshofes sowie des vorhandenen Verwaltungsgebäudes unerlässlich. Hierfür ist die Bereitstellung von überplanmäßigen Mittel erforderlich.

 

Hintergrund

Im Jahr 2017 äußerte der Fachbereich Personal (FB11) erstmals den Wunsch, wieder in die Forstwirtausbildung einzusteigen. Dieser Wunsch stand nicht nur im Zusammenhang mit der Ausweitung und Diversifizierung des Ausbildungsangebots der Stadt, es ging und geht bis heute um eine wirksame Präventionsmaßnahme in Bezug auf die absehbaren bevorstehenden Demographieprobleme dieser Berufsgruppe im Fachbereich. Der Ausbildungsbetrieb ruht seit dem Jahr 2003. Die Ausbildung erfolgte seinerzeit meist überplanmäßig und musste aufgrund von Konsolidierungsvorgaben eingestellt werden.
Der FB 36 unterstützt die Wiederaufnahme der Ausbildung ausdrücklich. Der Fachkräftemangel im Lehrberuf „Forstwirt/Forstwirtin“ sowie „Forstwirtschaftsmeister/Forstwirtschaftsmeisterin“ war vorhersehbar und stellt den Betrieb zunehmend vor Probleme, wie mehrfache erfolglose Stellenausschreibungen belegen. In den kommenden zehn Jahren werden fünf von neun Forstwirten des FB36/600 das Rentenalter erreichen, so dass sich diese Situation in Zukunft verschärft. Zu berücksichtigen ist dabei zusätzlich, dass mit diesem Beruf harte körperliche Arbeit bei nahezu jedem Wetter verbunden ist, die nicht in jedem Falle bis zum Erreichen der Altersgrenze vollumfänglich geleistet werden kann.

 

Forstwirtinnen und Forstwirte werden von der Stadt Aachen nicht nur im Gemeindeforstamt, sondern auch bei der Berufsfeuerwehr und im Aachener Stadtbetrieb eingesetzt, so dass die Wiederaufnahme der Ausbildung auch fachbereichsübergreifend von Nutzen wäre.

 

Die Notwenigkeit zur Ausbildung wurde bereits vor Jahren erkannt, scheiterte jedoch überwiegend an den räumlichen Gegebenheiten. Die heutigen Voraussetzungen und Anforderungen an die Beschaffenheit der Räumlichkeiten (z.B. Sozialräume, Werkstätten etc.) gehen wesentlich weiter, als dass das in den früheren Ausbildungsperioden der Fall war.

Voraussetzungen für die Wiederaufnahme des Ausbildungsbetriebs sind also u.a. die Bereitstellung von ausbildungskonformen Räumlichkeiten/Werkstätten/Arbeitsmitteln sowie das Vorhandensein eines Ausbilders/einer Ausbilderin (Meisterqualifikation). Bereits heute sind die Einrichtungen im Betriebshof des Gemeindeforstamtes (der Sozialraum, die sanitären Einrichtungen, Werkhalle und Lagerräume) nicht mehr zeitgemäß (z.B. geschlechtsgetrennte Umkleiden/Duschen) und knapp bemessen, so dass in absehbarer Zeit – auch unabhängig vom Ausbildungsbetrieb - Instandhaltungs- und Erweiterungsmaßnahmen auf die Stadt Aachen zukommen.

 

Der Bedarf für die Errichtung/Erweiterung eines Verwaltungsgebäudes ergibt sich aus einem Personalzugang im Verwaltungsbereich (der Mitarbeiter sitzt zurzeit in einem gemieteten Bürocontainer), dem Wegfall eines Büroarbeitsplatzes im Forstbetriebshof (Baumkontrolleur, Verkehrssicherung) sowie der Neuanstellung eines Forstwirtschaftsmeisters/einer Forstwirtschaftsmeisterin, der u.a. für die Ausbildung erforderlich und verantwortlich ist. Für diese Personen stehen momentan keine bzw. nur improvisierte Arbeitsplätze zur Verfügung. Diese Arbeitsbedingungen sind für die Personalgewinnung und Personalbindung hinderlich und für die Mitarbeitenden herausfordernd bei der Bewältigung Ihrer täglichen Arbeit und zudem wenig wertschätzend. Zudem fehlen Lagerflächen im Bestandsgebäude.

Hinsichtlich der beschriebenen Erfordernisse gibt es seit mehreren Jahren Gespräche zwischen FB 36 und dem Gebäudemanagement. Im Ergebnis erhielt der FB36 am 03.08.2020 eine Kostenschätzung für den Betriebshofumbau in Höhe von 1.280.000 Euro. Der Ansatz 2022 betrug 80.000 Euro. Die Anmeldung des FB 36 zur Planung 2023 sah für 2023 einen Ansatz in Höhe von 1.200.000 Euro vor. Daraufhin wurden 120.000 Euro Planungskosten in den Haushalt 2023 eingestellt, die Baukosten aufgrund der fehlenden Planungstiefe in die § 13-Liste aufgenommen.

Da in 2023 noch keine Planung der Gesamtmaßnahme erfolgte, wurden die Planungsmittel im Wege der Ermächtigungsübertragung nach 2024 verschoben, die genannten Baukosten erneut in die §-13-Liste gemeldet.

 

 

Zeitliche Trennung der Bauvorhaben

In Anbetracht der Personalsituation ergibt sich für die Errichtung des Verwaltungsgebäudes zeitlich und sachlich die höchste Dringlichkeit. Somit wurde im November 2023 entschieden, das Bauprojekt in zwei Abschnitte zu unterteilen und mit dem Bau des dringend benötigten Verwaltungsgebäudes zu beginnen. Geplant ist nun zunächst die Spiegelung des jetzigen Bürogebäudes in Holzbauweise.

Nach Aktualisierung des Kostenrahmens durch E26/45 belaufen sich die Gesamtkosten auf 710.000 Euro (Planung und Bau).

Der Umbau des Betriebshofes soll planmäßig erst im Jahre 2028 abgeschlossen sein, der des Verwaltungsgebäudes bereits im Jahr 2025. Das neue Verwaltungsgebäude ermöglicht es, den Start des Ausbildungsbetriebs endlich für das Jahr 2026 avisieren zu können (Ausschreibungen in 2025), auch wenn die ausbildungsbedingten Anforderungen damit noch nicht vollumfänglich erfüllt sind, jedoch für die Anerkennung als Ausbildungsstätte ausreichen. Die durch den Ausbilder bzw. die Ausbilderin erforderlichen Vorarbeiten zur Wiederaufnahme der Ausbildung (Planung von Materialbeschaffungen, Gespräche mit der Landwirtschaftskammer und der Berufsgenossenschaft, Erstellung von Ausbildungsrahmenplänen usw.) könnten nach der Umsetzung des Bauvorhabens beginnen. Zudem wäre mit der Einstellung des Forstwirtschaftsmeisters bzw. der -meisterin die für den Betrieb essentielle Funktion der bzw. der Sicherheitsbeauftragten wieder ausgefüllt.

Durch die vorhandenen Planungsmittel des FB 36 konnten bereits ein Bodengutachten und eine Schadstoffuntersuchung durchgeführt werden. Vermessungsarbeiten fanden ebenfalls statt.

 

 

Finanzen

Wie zuvor beschrieben, konnten die von FB 26 ermittelten Kosten nicht planmäßig in den Haushalt 2024 eingebracht werden. Dies wäre jedoch für die bevorstehende Ausschreibung erforderlich. Daher wird die Bereitstellung überplanmäßiger Mittel beantragt.

FB 68 hat sich jedoch bereit erklärt, die erforderlichen Deckungsmittel zur Verfügung zu stellen. Die Deckung der überplanmäßigen Mittel kann aus dem PSP-Element 5-120102-400-00100-300-1 „Albert-Einstein-Str., Umbau & Erneuerung“ erfolgen, da diese Mittel im laufenden Haushaltsjahr nicht in Anspruch genommen werden.

 

 

Planungsstand und weiteres Vorgehen

Ein Leistungsverzeichnis für die Erweiterung des Verwaltungsgebäudes wurde bereits durch E26 erstellt. Es handelt sich um eine Generalübernehmerausschreibung mit Leistungsbeschreibung, als Grundlage für eine Pauschalvergabe aller erforderlichen Planungs- und Bauleistungen zur schlüsselfertigen kompletten Erstellung des oben genannten Blockhauses als ergänzendes Bürogebäude des Gemeindeforstamtes in Aachen einschließlich der Wiederherstellung bzw. Anpassung der Außenanlagen.

Die Ausschreibungsunterlagen werden bis zum 04.09.2024 fertiggestellt, so dass die Ausschreibung zeitnah nach Ratsbeschluss veröffentlicht werden kann.

 

Der FB36 hat für den zweiten Bauabschnitt 120.000 Euro Planungsmittel im Haushalt 2025 angemeldet.

Bei den o.g. Baukosten in Höhe von 1.280.000 Euro handelt es sich um eine veraltete Kostenkalkulation aus 2020. Im Zuge der konkreten Planung des 2. Bauabschnittes muss die Höhe der tatsächlichen Baukosten durch E 26 aktualisiert werden.

Diese bisher bekannten Kosten wurden auf der §13-Liste von 2025 in das Haushaltsjahr 2026 verschoben.

 

Der Fachbereich Umwelt bittet daher um die Bereitstellung der überplanmäßigen Mittel im oben genannten Umfang.

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

5-130104-900-04200-300-1 / 78650000 „Umbau und Erweiterung Betriebshof“

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

2024*

Fortgeschriebener Ansatz 2024**

Ansatz 2024 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2024 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

114.428

710.000

0

0

114.428

770.000

Ergebnis

-114.428

710.000

0

0

114.428

770.000

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

+595.572 €

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

* fort. Ansatz 2024 beinhaltet 120.000,00€ Ermächtigungsübertragungen aus 2023, wovon auf Basis der Resteliste von E 26 bereits 5.571,38€ als Ist-Kosten für das Jahr 2023 geltend gemacht wurden und im Nachgang an E 26 ausgezahlt werden. Im Ergebnis stehen im Haushaltsjahr 2024 bei o.g. Position noch Mittel in Höhe von 114.428,62€ zur Verfügung.

** Deckung erfolgt aus der Haushaltsposition PSP-Element 5-120102-400-00100-300-1 Sachkonto 78520000 „Albert-Einstein-Str., Umbau & Erneuerung“.

 


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

x

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

x

 

nicht bekannt

 

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