Kenntnisnahme - FB 36/0510/WP18

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Beratungsfolge

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Erläuterungen

Die Kommune erstellt gemäß Landesforstgesetz NRW jährlich einen Forstwirtschaftsplan. Dieser setzt die jährlich aus dem 10-jährigen Betriebsplan (Forsteinrichtungswerk) abgeleiteten Einzelmaßnahmen zur Erfüllung der forstbetrieblichen Ziele fest.

Zentrale Ziele gemäß der Nachhaltigkeitsstrategie für den Kommunalwald der Stadt Aachen (Ratsbeschluss vom 23.08.2023) sind die Sicherung der ökologischen Wertigkeit des Waldes/die Steigerung der Biodiversität, der Aufbau naturnaher Waldgesellschaften, die Sicherung des Waldes als Erholungsraum, die Bereitstellung von qualitativ hochwertigem Holz, der Erhalt der Kaltluftproduktion, die Sicherung der Grundwasserneubildung und Regenwasserrückhaltung und Bindung von CO 2 im städtischen Wald. Im Grunde genommen Aspekte, die unter den Begriff Gemeinwohlleistung zusammengefasst werden können.

Das Forsteinrichtungswerk läuft zum 30.09.2025 aus und wird im kommenden Jahr aktualisiert.

Rückblick auf das Forstwirtschaftsjahr (FWJ) 2024

Das FWJ 2024 war geprägt von einem niederschlagsreichen Winter sowie von überdurchschnittlich hohen Regenmengen im Mai, Juni und Juli. Die Wassersituation in den Wäldern hat sich dadurch deutlich entspannt und die Bodenspeicher sind gut mit Wasser gefüllt.

Einhergehend mit der feucht-kühlen Witterung konnten sich Borkenkäfer nur gebremst vermehren. Im Gegenzug gewannen die Fichten an Vitalität und setzten sich gegen den Befall zur Wehr. Infolgedessen stagnierte im FWJ 2024 die Menge an Kalamitätsholz.

Mit dem Rückgang der außerplanmäßigen Nutzungen sinkt auch die Zahl der Freiflächen, die gemäß Landesforstgesetz innerhalb von zwei Jahren wiederaufzuforsten und zu pflegen sind. Der Forstbetrieb steuert nach langer Zeit wieder auf reguläre und damit planbare Verhältnisse zu.

Einige Laubbaumarten (v.a. Buche) zeigen nach wie vor deutlich Blattverluste in der Krone. Es handelt sich unter anderem um Spätfolgen der langanhaltenden Trockenheit und der Hitze aus den Jahren 2018-2020 und 2022. Bei der Esche wie auch bei anderen Laubbäumen kommen weitere Mortalitätsfaktor hinzu, bspw. das Eschentriebsterben (Pilzbefall).

Für die Holzbereitstellung waren die hohen Niederschlagsmengen eher hinderlich, da die aufgeweichten Rückegassen kaum zu befahren waren. Mit den für 2024 geplanten Fichtendurchforstungen wurde zeitnah im November 2023 begonnen mit dem Ziel, diese bis Ende März 2024 abzuschließen. Witterungsbedingt wurden die Arbeiten jedoch häufig unterbrochen, so dass sich zum Stichtag 31.07.2024 immer noch Stämme im Wald befanden. Mit den Durchforstungen westlich der Himmelsleiter wurde gar nicht erst begonnen; diese wurden komplett zurückgestellt. Je nach Witterung werden die Arbeiten im Spätsommer/Herbst fortgeführt. Dies erklärt die Plan-Ist-Abweichung in der nachfolgenden Übersicht.

 


Die nachfolgende Tabelle zeigt eine Gegenüberstellung der Planwerte und dem Vollzug für den Gesamtbetrieb mit Stichtag 31.07.2024.

Art der Tätigkeit

Einheit

Plan

Ist

Holzeinschlag

Laubholz

Festmeter

975

327

Nadelholz (Kalamität)

Festmeter

8.932

5.070

Pflanzung

Stück

15.560

15.720

Kulturpflege (tw. 2x pro Jahr)

Hektar

26

26

Jungbestandspflege

Hektar

17

9

Verbissschutz (tw. 2x pro Jahr)

Hektar

21

21

In der Gesamtschau wurde der Plan weitestgehend umgesetzt. Die Vorgaben im Bereich der Jungbestandspflege konnte nur in Teilen vollzogen werden. Die Arbeiten sind jedoch nicht zeitkritisch und werden nachgeholt.

Mit Beschluss vom 04.06.2024 wurden die von der Verwaltung vorgestellten Naturwaldentwicklungsflächen verabschiedet. Naturwaldentwicklungsflächen sind Waldgebiete, die nicht mehr forstwirtschaftlich genutzt werden und sich natürlich entwickeln dürfen. Insgesamt wurden knapp 137 Hektar ausgewählt. Das entspricht 5,8 Prozent der städtischen Gesamtwaldfläche. In Verbindung mit den bereits im Jahr 2003 ausgewiesenen Naturwaldentwicklungsflächen summieren sich die Waldflächen mit Nutzungsverzicht auf ca. 255 Hektar, entsprechend 10,8 Prozent.

Forstwirtschaftsplan 2025

a) Holzbereitstellung und Waldentwicklung

 

Baumartengruppen (Angaben in Festmeter)

 

 

Eiche

Buche/Alh*)

Aln*)

Kiefer/
Lärche

Fichte**)/
Douglasie

Summe

a)

jährl. Hiebssatz Forsteinrichtung 2015

         338  

          602 

         301  

        452 

      4.434  

    6.127  

b)

abgeglichener Hiebssatz 2025
Stand 31.07.2024

      2.341  

        3.996 

      2.553  

      1.867  

     14.026  

    24.783  

c)

Planung 2025

            0  

             0  

           0  

        0  

      2.110  

      2.110  

*) Alh = andere Laubbäume mit hoher Umtriebszeit (Esche, Bergahorn, Kirsche)
Aln = andere Laubbäume mit niedriger Umtriebszeit (Roteiche, Birke, Roterle, Eberesche, Robinie,
 Rosskastanie)

zu a) Der jährl.Hiebssatz beschreibt die nachhaltig nutzbare Holzmenge je Jahr, getrennt nach Holzartengruppen

zu b) Der abgeglichene Hiebssatz summiert sämtliche Mehr- oder Mindernutzungen der Vorjahre seit Inkrafttreten
 des Forsteinrichtungswerkes (01.10.2015) auf. Diese Holzmenge wäre theoretisch nutzbar, ohne die Kriterien
 der Nachhaltigkeit zu verletzen

 

Zeile a) stellt die laut Forsteinrichtung 2015 mögliche jährliche Nutzungsmenge aufgeschlüsselt nach Baumartengruppen dar. Diese Aufstellung ist teilweise überholt, da aufgrund der Schadereignisse Fichtenwälder verlorengingen und auf den entstandenen Freiflächen noch kein nutzbares Holz anfällt. Dennoch sind Pflegerückstände in den verbliebenen Fichtenwäldern zu verzeichnen, die nun nachgeholt werden. Geplant ist die Nutzung von 2.110 Erntefestmeter Fichte und Douglasie.

Gemäß dem Waldbewirtschaftungskonzept der Stadt Aachen werden in den Laubwäldern, bedingt durch eine gedrosselte Holznutzung, weitere Holzvorräte aufgebaut. Im FWJ 2025 sollen keine Laubbäume genutzt werden. Zum einen wurden diverse Eichenwälder und ein Buchenwald als Naturwaldentwicklungsflächen (Nutzungsverzicht) deklariert, zum anderen sollen Buchenwälder zukünftig nach dem sogenannten „Lübecker Modell“ bewirtschaftet werden. Nach diesem Waldbewirtschaftungskonzept erfolgen Durchforstungen erst ab einem Brusthöhendurchmesser von 20 cm. Dieses Kriterium erfüllt nur ein Teil der im Münsterwald vorhandenen Buchenwälder.

 

 

b) Kultur-, Wege- und Erholungsplanung

Kulturbegründung

Mit dem Rückgang der Schadflächen sinkt auch die Zahl der neu zu begründenden Kulturen.

Sofern nicht von Natur aus die im Fokus stehenden klimaresilienteren Baum- und Straucharten auflaufen, werden diese durch den Forstbetrieb gepflanzt.

Im kommenden Forstwirtschaftsjahr sollen im Münsterwald 1.575 Bäume gepflanzt werden. Es handelt sich dabei überwiegend um Eichen und Mischbaumarten sowie um einige Straucharten zur Waldrandgestaltung.

 

Strauch-/Baumart

Stück

Stieleiche

1.175

Hainbuche

130

Winterlinde

40

Flatterulme

80

Weißdorn

50

Schlehe

50

Wildrose

50

Summe

1.575

Kulturpflege/Waldschutz

Die Pflicht zur Wiederaufforstung geht mit der Verpflichtung einher, diese Investitionen zu pflegen und zu schützen (§ 44 (2) LFoG). In diesem Zusammenhang werden Forstkulturen manuell mit Sense oder Freischneider i.d.R. zweimal jährlich freigeschnitten, sofern die Konkurrenzvegetation (meist Adlerfarn und Brombeere) dominiert und die Kultur gefährdet. Geplant ist ein zweimaliger Freischnitt auf
1,5 Hektar.

Laubbäume außerhalb von Wildschutzgattern sind eine begehrte Wildäsung. Zum Schutz vor Wildverbiss werden sie daher mit einem Verbissschutzmittel geschützt. Dieses wird auf die Terminalknospe von jungen Bäumen aufgebracht. Geplant ist die Ausbringung auf 1,1 Hektar, in der Regel zweimal jährlich (Sommer- und Winterverbissschutz).

Jungbestandspflege

Die einzelnen Baumarten weisen im jungen Alter eine sehr unterschiedliche Wuchsdynamik auf. Ohne oder mit falscher Jungbestandspflege können konkurrenzschwächere aber als klimaresilient(er) geltende Baumarten verloren gehen. Andere Baumarten (z. B. Fichten) bauen ihre Dominanz dagegen weiter aus. Die Eingriffe erfolgen punktuell und zielen auf einen artenreichen Mischwald ab. Bei einer günstigen Ausgangssituation sollen die Prozesse ungestört ablaufen.

Die Jungbestandspflege erfolgt auf rund 4,3 Hektar.

 

Wegeunterhaltung sowie Instandsetzung von Erholungseinrichtungen

Der Schwerpunkt liegt im FWJ 2025 bei der Wegeinstandsetzung sowie dem Austausch defekter Bänke.

Alle weiteren Instandhaltungsarbeiten an Orientierungstafeln, Hütten usw. bewegen sich im üblichen Rahmen.

 

 

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