Entscheidungsvorlage - FB 68/0093/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und fasst auf Grundlage der vorliegenden Planung den Planungs- und Ausführungsbeschluss für den Endausbau der Stichstraße Raerener Straße Haus Nr. 35 bis 49.

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Erläuterungen

  

1. Anlass

Bei Ortsbegehungen durch den Aachener Stadtbetrieb (E 18) und die Regionetz GmbH wurde festgestellt, dass die Fahrbahnoberfläche der vorhanden Baustraße nicht mehr instandgesetzt werden kann und die Leitung des Regenwasserkanals aufgrund einer außergewöhnlich geringen Überdeckung stellenweise an die Oberfläche tritt. Dort, wo das der Fall ist, wurde das Kanalrohr durch die Verkehrslasten beschädigt.

 

2. Ausgangssituation

Die Raerener Straße Haus Nr. 35 bis 49 ist eine Stichstraße im Aachener Außenbereich, die als Sackgasse mit Wohnstraßenfunktion (Anliegerstraße) im Bereich der Bushaltestellen Lichtenbusch Broich innerhalb einer Kurve von der Raerener Straße (Hauptstraße) abzweigt. Südlich der Einmündung und nördlich der angrenzenden Bushaltestelle in Fahrtrichtung Aachen befinden sich entlang der Raerener Straße (Hauptstraße) große und durch die Baumschutzsatzung und den Landschaftsplan geschützte, vitale Linden im Bestand.

Ab dem Einmündungsbereich beträgt das Längsgefälle der Stichstraße auf den ersten 19 Metern zunächst ca. 12 % und sie ist mit lediglich 2,60 m Breite deutlich zu schmal für den Kfz-Verkehr und die Feuerwehr. Hier kann kein Begegnungsverkehr stattfinden. In diesem Teilstück wird die Fahrbahn auf der östlichen Seite von einem Seitengraben und auf der westlichen Seite von einer Hecke begrenzt, so dass selbst zu Fuß Gehende dem Kfz-Verkehr kaum ausweichen können. Im weiteren Verlauf reduziert sich das Längsgefälle und die heutige Fahrbahn verbreitert sich auf ca. 4,0 m. Erst nach ca. 80 Metern erreicht die befestigte Fahrbahn derzeit eine Breite von mehr als 4,75 m, die sich aus planerischer Sicht ab hier für die Begegnung zweier PKW´s eignet.

Die Stichstraße endet nach ca. 105 m unmittelbar vor der Fassade von Haus Nr. 43.

Dort befindet sich in den Nebenanlagen auf nordwestlicher Seite der Straße eine kleine dreiecksförmige Grünfläche sowie ein schmaler Gehweg zu Haus Nr. 41 im öffentlichen Bestand. Neben der Grünfläche und Haus Nr. 43 liegt der Anschlussschacht für den heutigen Regenwasserkanal, an den auch die durch die Regionetz GmbH neu herzustellende Niederschlagswasserentwässerung wieder anschließt. Die Entwässerung erfolgt von dort aus teilweise verrohrt in den Holzbach.


3. Planung

Der Einmündungsbereich der Stichstraße wird in nördliche Richtung, außerhalb des Kronentraufbereichs der durch den Landschaftsplan geschützten Linde, die auf der südlichen Seite der Fahrbahneinmündung wächst, erweitert. Die neue Linienführung ermöglicht auf den ersten zwanzig Metern eine Fahrbahnmindestbreite von 3,50 m, die der eines Wohnwegs entspricht und die Vorgaben der Feuerwehr erfüllt. Dieser Teil der Stichstraße hat ein starkes Längsgefälle von ca. 12 % und wird daher in Asphaltbauweise hergestellt. Auf diesem Abschnitt ist zukünftig eine Begegnung von PKW mit Fußgängern möglich. Entgegenkommende Fahrzeugführer müssen sich, wie bisher auch, über die Durchfahrt dieser Engstelle nach den Regeln der Straßenverkehrsordnung (StVO) einigen. Dieser Fahrbahnteil wird südöstlich von einem Entwässerungsgraben und nordwestlich durch eine Hecke begrenzt, die sich am Kopf einer niedrigen Böschung befindet. In diese Böschung unterhalb des angrenzenden Privatgrundstücks wird aufgrund der notwendigen Fahrbahnverbreiterung teilweise eingegriffen. Daher wird die Böschung mit Mauerscheiben unter Erhalt der im öffentlichen Bereich gepflanzten Hecke baulich gesichert. Nach dieser Engstelle weitet sich die Fahrbahn auf und die übrige Verkehrsfläche ist mit mindestens 5,30 m für den Begegnungsfall LKW/PKW bemessen. Dieser Teil der Wohnstraße wird in Pflasterbauweise hergestellt.

Da für das Gebiet bereits eine Begrenzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h eingerichtet ist und die mit 105 m relativ kurze Stichstraße vorwiegend durch Anwohnende befahren wird, die mit den beengten Gegebenheiten der Örtlichkeit vertraut sind, wird auf die Einrichtung einer Spielstraße verzichtet. Dadurch gelten für das Parken auch zukünftig die Regelungen der StVO bezüglich Fahrbahnrandparken innerhalb geschlossener Ortschaften.

 

4. Parkraumbilanz

In dieser kleinen Wohnstraße (ca. 12 Wohneinheiten) verfügt bis auf Haus Nr.37 jedes Haus über Stellplatzflächen auf dem eigenen Grundstück. Ein hoher Parkdruck im öffentlichen Raum konnte bei diversen Ortsbegehungen zu unterschiedlichen Zeiten nicht festgestellt werden, obwohl dies bei der Bürgerinformation am 15. November 2023 von den Anwohnenden ausdrücklich als Argument gegen die Einrichtung einer Spielstraße vorgebracht wurde. Durch die Planung, die den öffentlichen Raum komplett ausnutzt, wird der Straßenquerschnitt verbreitert und es ergibt sich dadurch Platz für ca. drei zusätzliche Parkplätze, die durch Fahrbahnrandparken genutzt werden können.

 

 

5. Ausbauelemente

In den Ausbaubereichen kommt Standardmaterial zum Einsatz

 

Mischverkehrsfläche                            Mischverkehrsfläche               
(Asphalt)                                              (Pflaster)

 

  4 cm   Asphaltdeckschicht                      8 cm Betonsteinpflaster10/20

  6 cm   Asphaltbinder                           3-5 cm  Brechsand-Splitt 0/5    

12 cm   Asphalttragschicht                    20 cm Drainbetontragschicht  

43 cm   Frostschutzschicht 0/45             33 cm Frostschutzschicht 0/45

65 cm   Gesamtaufbau                          65 cm Gesamtaufbau             

6. Entwässerung

Zuständig für die Planung der Entwässerung ist die Regionetz GmbH. Die Entwässerung der Mischverkehrsfläche erfolgt im ersten Abschnitt in den vorhandenen Seitengraben. Danach wird das Niederschlagswasser aufgrund der örtlichen Gegebenheiten in einer überfahrbaren Schwerlastrinne gesammelt, die bis zum Zulauf in den Holzbach geführt wird.

Die Schwerlastrinne wird den bisherigen, oberflächennahen Regenwasserkanal ersetzen. An sie werden zukünftig auch alle Dach- und Grundstücksentwässerungen angeschlossen.

Die Wasserführung in der Verkehrsfläche erfolgt unter Berücksichtigung der Zwangspunkte aus der Bestandssituation wechselweise mit Einseitneigung und umgekehrtem Dachprofil mit innenliegender Rinne.

 

7. Straßenbeleuchtung

Die Regionetz GmbH (STAWAG) hat für die Stichstraße neue Straßenbeleuchtungsmaste vorgesehen. Statt der bisher vorhandenen zwei Beleuchtungsmaste sind jetzt vier neue Maststandorte geplant.

 

8. Bürger*innen Information

Am 15. November 2023 fand eine Bürger*innen Information im Bezirksamt Kornelimünster/Walheim statt. Es waren neben dem Bezirksbügermeister Herr von Thenen überwiegend die Eigentümer*innen oder deren Vertretungen anwesend. Größte Sorge wurde bzgl. der Frage nach Anliegerbeiträgen und den als zu gering eingeschätzten Parkplätzen im öffentlichen Raum geäußert. Es konnte den Eigentümer*innen mitgeteilt werden, dass von Seiten der Stadt Aachen keine Erschließungsbeiträge erhoben werden. Die Besorgnis der Bürger*innen, dass nach einer in der Planung zunächst vorgesehenen Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs nur unzureichend Parkplätze im öffentlichen Raum zur Verfügung stehen wurde intern noch einmal erörtert. Nach nochmaliger Abwägung wurde entschieden, auf die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs zu verzichten.

 

9. Kosten, Finanzierung

Die Gesamtkosten für die Maßnahme betragen nach aktueller Kostenberechnung 505.000,-€.

Die erforderlichen Mittel stehen im Haushalt unter dem PSP-Element 5-120102-400-02400-300-1/4-120102-415-1 „Raerener Straße“ zur Verfügung.

 

10. Erschließungsbeiträge

Die Raerener Straße (einschließlich unselbständiger Stichstraße) ist in dem Abschnitt von Raafstraße bis Monschauer Straße eine Außenbereichsstraße, für die keine Beiträge nach den Bestimmungen des Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit der städtischen Satzung zur Erhebung von Erschließungsbeiträgen erhoben werden können. Für Maßnahmen, deren Ausführung ab dem Jahr 2024 beschlossen werden, erfolgt keine Erhebung von Straßenbaubeiträge nach § 8 Kommunalabgabengesetz (KAG).

 

11. Weiteres Vorgehen

Nach Fassung des Ausführungsbeschlusses erfolgt die Vorbereitung und Vergabe der Bauleistungen. Der Baubeginn wird voraussichtlich im 4. Quartal 2024 erfolgen. Für den Endausbau der Raerener Straße 35-49 wird ohne Kanalbau der Regionetz mit einer Bauzeit von ungefähr drei Monaten gerechnet.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

JA

NEIN

 

 

 x

 

 

 

 

0

 

PSP-Element 5-120102-400-02400-300-1 Raerener Straße 

Investive Auswirkungen

Ansatz

2024

Fortgeschriebener Ansatz 2024

Ansatz 2025 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2025 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

904.000

904.000

0

0

0

0

Ergebnis

904.000

904.000

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

PSP-Element 4-120102-415-1 Raerener Straße

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2024

Fortgeschriebener Ansatz 2024

Ansatz 2025 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2025 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

21.000

21.000

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Abschreibungen

43.000

43.000

0

0

0

0

Ergebnis

64.000

64.000

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Keine


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 x

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 x

 

 

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

 x

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 X

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

 

Die Maßnahme sieht den Endausbau der Stichstraße Raerener Straße Haus Nr. 35 bis 49 vor. Die Umsetzung ist mit Bezug auf die Klimarelevanz als geringfügig negativ zu betrachten. Aufgrund der Bautätigkeiten und dem Einbau neuer Materialien entstehen unvermeidbare CO2-Emissionen und durch den Endausbau der Baustraße erfolgt eine teilweise Verbreiterung der versiegelten Fläche. Eine zusätzliche Begrünung ist nicht vorgesehen, da das Gebiet im städtischen Außenbereich bereits stark begrünt ist und aufgrund beengter Verhältnisse keinen Spielraum für zusätzliche Grünflächen bietet.

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Anlagen

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