Entscheidungsvorlage - FB 52/0523/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Sportausschuss erkennt den sportfachlichen Bedarf der Sanierungsmaßnahmen an und beschließt, vorbehaltlich der Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel im Jahr 2025, dem Akademischen Yachtclub Aachen e.V. für die Sanierung des Jollenstegs sowie der Plattform an Land einen städtischen Zuschuss in Höhe von 3.675,54 € zur Verfügung zu stellen.

 

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Erläuterungen

Der Verein Akademischer Yachtclub Aachen e.V.  weist im Schnitt der letzten fünf Jahre über 95 Mitglieder auf. Seit seiner Gründung im Jahr 1959 ist der Verein ein fester Bestandteil der Aachener

Segelsportgemeinschaft. Dabei pflegt dieser eine enge Verbindung zur RWTH Aachen. Weiterhin zählen viele internationale Mitglieder zum Verein. Der Jugendanteil der Mitgliederzahlen beträgt aktuell ca. 20 %.

 

Mit Schreiben vom 30.03.2024 hat der Verein Akademischer Yachtclub Aachen e.V.  einen Antrag auf Zuschuss zur Sanierung des Jollenstegs sowie der Plattform an Land gestellt. Der Verein ist Pächter des Grundstücks. Der Pachtvertrag besteht seit 1971 und wird seitdem jährlich um ein weiteres Jahr verlängert. Unter Hinweis auf die Sportförderrichtlinien Abschnitt lll, Punkt 2, sind damit die Voraussetzungen eigentlich nicht erfüllt. Da der Pachtvertrag jedoch seit über 50 Jahren jährlich verlängert wird, ist davon auszugehen, dass sich dies auch fortsetzt, so dass die Sportverwaltung die Bezuschussung befürwortet.

 

Die allgemeinen Fördervoraussetzungen gemäß Abschnitt I Nr. 1 der Sportförderrichtlinien der Stadt Aachen werden erfüllt.

 

Teil 1: Sanierung des Jollenstegs

Der Jollensteg bietet Platz für Schiffe, die zur Ausbildung und Übung genutzt werden. Durch die Sanierung können passende Schiffe an den Rursee gelegt werden, die für jede Nutzer*innengruppe und jeden Zweck geeignet sind. Der Verein ist damit gleichzeitig in der Lage dessen Jugendarbeit zu intensivieren und dem Bedarf aller Altersgruppen gerecht zu werden.

 

Teil 2: Sanierung der Plattform an Land

Die Plattform ermöglicht die Weitergabe von Fachwissen an die nächste Generation im Bereich Arbeitstechniken und Umgang mit Menschen und Materialien. Also einerseits als Arbeitsplattform für Reparaturen an Riggteilen, Segeln, Stegteilen; andererseits als Raum für Einweisungen von Ausbildungsgruppen in die fachgerechte Nutzung von Ausrüstung, Sicherheitsanweisungen auf dem Wasser, Trockenübungen oder Manöverabläufen. Zusätzlich erhöht sich die Aufenthaltsqualität vor Ort und das Ökosystem Wald bleibt weiterhin geschützt.

 

Notwendig werden diese Arbeiten vor allem durch das hohe Alter von über 20 bzw. 25 Jahren der bestehenden Anlagen. Es ist eine gleichhohe Lebensdauer für die sanierten Anlagen geplant. Eine nachhaltige und langfristige Investition ist somit sichergestellt.

 

Das Gebäudemanagement hat bestätigt, dass die angesetzten Material- und Stundensätze im Antrag und im zugehörigen Nachtrag vom Verein "Akademischer Yacht Club Segeltechnische Arbeitsgruppe an der RWTH Aachen e.V." plausibel sind.

 

Für die Sanierungsarbeiten hat der Verein Kosten in Höhe von insgesamt 12.251,81 € im Finanzierungsplan einkalkuliert. Die Mittel sollen durch Eigenmittel und den städtischen Zuschuss finanziert werden.

 

Gemäß Abschnitt III Nr. 2.3 der Sportförderrichtlinien der Stadt Aachen können Zuschüsse von bis zu 30 % der als förderungsfähig anerkannten Kosten gewährt werden. Bei den geplanten Gesamtkosten in Höhe von 12.251,81 € ergibt sich somit eine Förderung von 3.675,54 €.

 

Vorbehaltlich der Haushaltsgenehmigung stehen im konsumtiven Bereich für das Haushaltsjahr 2025 beim Produkt 080202, PSP-Element 4-080202-912-1, PSK 73180000 – „Zuschuss zur Sanierung vereinseigener Sportstätten“ 25.000,00 € zur Verfügung. Somit kann dem Akademischen Yachtclub Aachen e.V. für die Sanierungsarbeiten der beantragte Zuschuss in Höhe von 3.675,54 € gewährt werden. Dies entspricht 30 % der Gesamtkosten.

 

Dem Verein wurde am 22.04.2024 aufgrund einer Antragstellung die Genehmigung zum vorzeitigen Baubeginn erteilt.

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

JA

NEIN

 

 

X

 

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

4-080202-912-1 / 73180000

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2024

Fortgeschriebener Ansatz 2024

Ansatz 2025 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2025 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

25.000,00

25.000,00

75.000,00

75.00,00

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

 

Deckung ist gegeben

 


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

x

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

x

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

X

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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