Entscheidungsvorlage - FB 52/0525/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Sportausschuss erkennt den sportfachlichen Bedarf der Baumaßnahme an und beschließt, vorbehaltlich der Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel im Jahr 2025, dem Verein SV Eintracht 1912 Verlautenheide e.V. für den Bau einer Überdachung, angeschlossen an das Vereinsgebäude, einen städtischen Zuschuss in Höhe von 8.407,50 € zur Verfügung zu stellen.

 

 

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Erläuterungen

Der SV Eintracht 1912 Verlautenheide e.V. hat 2014 das Areal des Tennisclubs Verlautenheide im Heider-Hof-Weg 40, 52080 Aachen gekauft.

 

In Eigenleistung und mit Kreditmitteln hat der Verein dort ein Kleinspielfeld aus Kunstrasen errichtet. Diese Baumaßnahme erleichterte die Aufteilung des Trainings- und Spielbetriebes, da z.B. durch die Zeiten der Ganztagsschule die Kapazitäten der Spielfelder zunehmend auf einen kürzeren Zeitraum aufgeteilt werden müssen.

 

Mit 497 aktiven Mitgliedern, davon 220 Kindern, kann der Verein nur zusammen mit der privaten Anlage auf dem ehemaligen Tennisclub Gelände und dem städtischen Sportplatz, Heider-Hof-Weg 32, den Spielbetrieb reibungslos darstellen. Da das Kleinspielfeld im Heider-Hof-Weg 40 fast ausschließlich von der Jugend/ Bambinis genutzt wird, sind beim Trainingsbetrieb und Spielbetrieb sehr viele Eltern auf dem Trainingsgelände. Bisher gibt es bei schlechtem Wetter keinen Warte- und Aufenthaltsbereich für die Eltern und Erziehungsberechtigten, die ihre Kinder zum Training und zu den Spielen begleiten. Hier warten auch die Mannschaften, z.B. bei Turnieren. Es gibt lediglich eine Terrasse am derzeitigen Vereinsgebäude. Damit der vorgenannte Personenkreis bei schlechtem Wetter nicht im Regen steht, soll hier ein Unterstand unmittelbar am Aufenthaltsraum des Vereinsheims angebaut werden, um die Terrasse zu überdachen.

 

Die neu geplante Baumaßnahme unterstützt die Sportentwicklung in der Stadt Aachen nachhaltig und die bestehende Sportinfrastruktur wird ergänzt und verbessert. Die Sportanlage befindet sich im Stadtgebiet. Die allgemeinen Fördervoraussetzungen gemäß Abschnitt I Nr. 1 der Sportförderrichtlinien der Stadt Aachen werden erfüllt.

 

Durch die hier beantragte Förderung soll der überdachte Bereich teilweise gemäß Kostenermittlung finanziert werden. Die restlichen Baukosten werden durch Eigenleistung, Sponsoren und Eigenkapital des Vereins gestemmt.

 

Eine Baugenehmigung für die Maßnahme wurde am 11.07.2022 von der Stadt Aachen erteilt. Aufgrund der steigenden Kosten kann die Baumaßnahme nicht so ausgeführt werden, wie im Bauantrag gestellt. Nach Absprache mit dem Fachbereich Bauaufsicht (FB 63) hat der Verein für eine andere Alternative, in Form einer Glasüberdachung einen Bauänderungsantrag gestellt, für welchen mit Bescheid vom 11.12.2023 die Baugenehmigung erteilt wurde.

 

Die Förderung der Stadt Aachen würde den Verein enorm unterstützen, diese Baumaßnahme zu verwirklichen und den Fußball in der Stadt Aachen weiterhin attraktiv machen.

 

Die angesetzten Kosten im Angebot der Firma Sun24 B.V. vom 18.03.2024 für die Terrassenüberdachung für den Verein SV Eintracht 1912 Verlautenheide e.V. sind gemäß Gebäudemanagement plausibel.

 

Gemäß Abschnitt III Nr. 2.3 der Sportförderrichtlinien der Stadt Aachen können Zuschüsse von bis zu 30 % der als förderungsfähig anerkannten Kosten gewährt werden. Bei den geplanten Gesamtkosten i.H.v. 42.234,07 € würde sich eine maximal mögliche Förderung i.H.v. 12.670,22 € ergeben.

 

Da jedoch, vorbehaltlich der Haushaltsgenehmigung, im investiven Bereich für das Haushaltsjahr 2025 beim Produkt 080202, PSP-Element 5-080202-900-00100-900-1 – Zuschuss zum Bau vereinseigener Sportstätten / 78180000 lediglich 25.000,00 € zur Verfügung stehen und darüber hinaus ein weiterer Antrag auf Förderung eines Bauvorhabens vorliegt, werden die Mittel prozentual, anhand des individuellen potentiellen Höchstzuschusses (d.h. hier 12.670,22 €), aufgeteilt, sodass sich für den SV Eintracht 1912 Verlautenheide e.V. ein Zuschuss in Höhe von 8.407,50 € ergeben würde.

 

Mit Schreiben vom 16.04.2024 hat der Verein eine Genehmigung zum vorzeitigen Baubeginn erhalten.

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

JA

NEIN

 

 

X

 

 

 

  5-080202-900-00100-900-1 / 78180000

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

2024

Fortgeschriebener Ansatz 2024

Ansatz 2025 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2025 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

25.000,00

52.735,35

75.000,00

75.000,00

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

x

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

x

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

x

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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