Entscheidungsvorlage - FB 52/0526/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderung vereinseigener Baumaßnahmen
- Antrag des Tennis-Klubs Blau-Weiss Aachen 1962 e.V. auf Gewährung eines Zuschusses für die Installationskosten einer 2-Feld-Traglufthalle
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 52 - Fachbereich Sport
- Verfasst von:
- Dez V/FB 52/200
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Sportausschuss
|
Entscheidung
|
|
|
27.08.2024
|
Beschlussvorschlag
Der Sportausschuss erkennt den sportfachlichen Bedarf der Baumaßnahme an und beschließt, vorbehaltlich der Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel im Jahr 2025, dem Verein Tennis-Klub Blau-Weiss Aachen 1962 e.V. für die Installation einer 2-Feld-Traglufthalle einen städtischen Zuschuss in Höhe von 16.592,50 € zur Verfügung zu stellen.
Erläuterungen
Der Tennissport boomt wieder in ganz Deutschland. Alleine im letzten Jahr verzeichnete der Deutsche
Tennisbund DTB einen Mitgliederzuwachs über alle Vereine von 4,5%. Tennis ist Volkssport und für jeden zugänglich. Blau-Weiss hat sich kontinuierlich weiterentwickelt und ist seit April 2023 der größte Tennisverein im Tennisbezirk Aachen-Düren.
Aktuell hat der Verein 984 Mitglieder (Stand Oktober 2023), davon 320 Jugendliche bis 18 Jahre.
Die steigende Mitgliederentwicklung ist das Ergebnis einer langjährigen Jugendförderung und eines
kontinuierlich auf die Mitglieder abgestimmten Sportangebotes. Insgesamt gehen 44 Mannschaften im Sommer und Winter an den Start, davon alleine 21 Jugendteams in allen Altersklassen. Im Vergleich zu anderen Vereinen ist Blau-Weiss - nach eigener Aussage - jedoch deutlich benachteiligt, aufgrund der geringen Anzahl an Außenplätzen und Hallenplätzen, sowohl im Sommer, als auch im Winter.
Mit Schreiben vom 25.10.2023 hat der Verein Tennis-Klub Blau-Weiss Aachen 1962 e.V. einen Antrag auf Zuschuss für die Installationskosten einer 2-Feld-Traglufthalle gestellt. Das Pachtverhältnis für das Grundstück hat eine Laufzeit bis zum 30.09.2040. Die allgemeinen Fördervoraussetzungen gemäß Abschnitt I Nr. 1 der Sportförderrichtlinien der Stadt Aachen werden erfüllt.
Der TK Blau-Weiss Aachen muss dringend seine Wintertrainingskapazitäten erhöhen, um den Spiel- und Trainingsbetrieb in dem notwendigen Umfang durchführen zu können. Seit vielen Jahren versucht der Verein eine Halle zu bauen, doch alle Versuche (z.B. Reaktivierung Tennishalle Schweizerhof, Neubau Sportplatz Siegel) waren nicht erfolgreich. Die Stadt Aachen kann aktuell kein entsprechendes Grundstück zur Verfügung stellen und ein vollständiger Neubau ist aufgrund der aktuellen Zinsen und Baukosten finanziell nicht umsetzbar. Seit 7 Jahren nutzt der Verein bereits eine 2-Feldtraglufthalle auf eigener Klubanlage mit tollem Erfolg. Die bestehende Infrastruktur auf der eigenen Anlage wird mit genutzt und es kommt zu keinem weiteren Flächenverbrauch, da die Halle auf bestehende Sommerplätze installiert wird.
Es liegt nun seit dem 06.10.2023 eine weitere Baugenehmigung für den Bau einer zweiten Traglufthalle (3. und 4. Hallenplatz) auf den Plätzen 6 und 7 vor.
Für die Maßnahme hat der Verein Kosten in Höhe von insgesamt 387.500,00 € veranschlagt.
Das Gebäudemanagement hat bestätigt, dass die vorgelegte Planung mit der dazugehörigen Kostenaufstellung aus baufachlicher Sicht plausibel und angemessen ist.
Die Finanzierung der Gesamtmaßnahme muss im Wesentlichen durch eine Darlehensfinanzierung vorgenommen werden. Eine erste Prüfung hat ergeben, dass die Nutzung von öffentlichen Darlehensprogrammen (NRW Bank Sportstättenförderung) ausscheidet. Die Finanzierung erfolgt über ein normales Hausbankdarlehen. Eine Finanzierungszusage der Sparkasse Aachen liegt vor.
Der TK Blau-Weiss kann einen kleinen Betrag als Eigenmittel beisteuern. Der größere Teil der Eigenmittel wird über Eigenleistungen/Darlehen und die Mithilfe der Mitglieder (laut Hersteller 15 Personen an 2 Tagen ca. 8-10 Stunden) beim Erstaufbau erbracht.
Damit der TK Blau-Weiss in die Lage versetzt wird die Halle in Kürze bestellen zu können, liegen dem Vorstand ergänzend Darlehenszusagen von Privatpersonen vor, die sich bereit erklärt haben dem Verein in dieser Situation die entsprechenden Mittel zur Verfügung zu stellen. Dies schließt ebenso die ggfs. notwendige Vorfinanzierung eines evtl. Zuschusses mit ein.
Gemäß Abschnitt III Nr. 2.3 der Sportförderrichtlinien der Stadt Aachen können Zuschüsse von bis zu 30 % der als förderungsfähig anerkannten Kosten gewährt werden. 30% der geplanten Gesamtkosten i.H.v. 387.500,00 € würden 116.250,00 € betragen. Der Zuschuss ist jedoch ebenfalls gemäß Abschnitt III Nr. 2.1 der Sportförderrichtlinien der Stadt durch die Restlaufzeit des Pachtverhältnisses begrenzt. Beim vorliegenden Antrag begrenzt sich dadurch der maximal mögliche Zuschuss auf 25.000,00 €.
Da jedoch, vorbehaltlich der Haushaltsgenehmigung, im investiven Bereich für das Haushaltsjahr 2025 beim Produkt 080202, PSP-Element 5-080202-900-00100-900-1 – Zuschuss zum Bau vereinseigener Sportstätten / 78180000 lediglich 25.000,00 € zur Verfügung stehen und darüber hinaus ein weiterer Antrag auf Förderung eines Bauvorhabens vorliegt, werden die Mittel prozentual, anhand des individuellen potentiellen Höchstzuschusses (d.h. hier 25.000,00 €), aufgeteilt, sodass sich für den Tennis-Klubs Blau-Weiss Aachen 1962 e.V. ein Zuschuss in Höhe von 16.592,50 € ergeben würde.
Mit Schreiben vom 08.11.2023 hat der Verein eine Genehmigung zum vorzeitigen Baubeginn erhalten.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
|
JA |
NEIN |
|
|
X |
|
|
5-080202-900-00100-900-1 /78180000
|
|||||||
Investive Auswirkungen |
Ansatz 2024 |
Fortgeschriebener Ansatz 2024 |
Ansatz 2025 ff. |
Fortgeschriebener Ansatz 2025 ff. |
Gesamtbedarf (alt) |
Gesamtbedarf (neu) |
|
Einzahlungen |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
Auszahlungen |
25.000,00 |
52.735,35 |
75.000,00 |
75.000,00 |
0 |
0 |
|
Ergebnis |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
+ Verbesserung / - Verschlechterung |
0 |
0 |
|
||||
|
|
Deckung ist gegeben |
|||||
|
|||||||
konsumtive Auswirkungen |
Ansatz 20xx |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx |
Ansatz 20xx ff. |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. |
Folge-kosten (alt) |
Folge-kosten (neu) |
|
Ertrag |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
Personal-/ Sachaufwand |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
Abschreibungen |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
Ergebnis |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
+ Verbesserung / - Verschlechterung |
0 |
0 |
|
||||
|
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
|||||
Klimarelevanz:
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv |
negativ |
nicht eindeutig |
|
|
|
|
x |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering |
mittel |
groß |
nicht ermittelbar |
|
|
|
x |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine |
positiv |
negativ |
nicht eindeutig |
|
|
|
x |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
|
|
unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
|
|
80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
|
mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
|
|
unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
|
mittel |
|
|
80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
|
mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
|
|
|
vollständig |
|
|
|
überwiegend (50% - 99%) |
|
|
|
teilweise (1% - 49 %) |
|
|
|
nicht |
|
x |
|
nicht bekannt |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
11,9 MB
|