Entscheidungsvorlage - FB 11/0253/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1.  Der Personal- und Verwaltungsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Auf Vorschlag der Oberbürgermeisterin empfiehlt er dem Rat der Stadt Aachen die Veränderung des Stellenplans 2024 durch Einrichtung von vier halben Stellen für Erzieher*innen (auszuweisen nach EG S 8a TVöD-SuE).

 

2. Auf Vorschlag der Oberbürgermeisterin und Empfehlung des Personal- und Verwaltungsausschusses beschließt der Rat der Stadt Aachen die Veränderung des Stellenplans 2024 durch Einrichtung von vier halben Stellen für Erzieher*innen (auszuweisen nach EG S 8a TVöD-SuE).

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Erläuterungen

Die Verwaltung hat dem Kinder- und Jugendausschuss und dem Ausschuss für Schule und Weiterbildung in der gemeinsamen Sitzung am 14. Mai 2024 den Ausbau der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich im Stadtgebiet Aachen empfohlen.

Unter Berücksichtigung des in der Vorlage dargestellten Ausbaus sind insgesamt drei Grundschulen/ Offene Ganztagsschulen in städtischer Trägerschaft betroffen.

 

Mit der Ausweitung der Gruppen geht ein Mehrbedarf an Personal einher, der sich wie folgt zusammensetzt:

 

 

Gruppenstruktur/ Ausweitung

 

Schule

 

Regelgruppe (30,50 Std./ Gruppe)

Gruppe mit

sonderpäd­.

Förderbedarf (39,00 Std./

Gruppe)

Gruppe in Brennpunkt-

einrichtung

(39,00 Std./

Gruppe)

Personal-mehr­-

bedarf in Stunden

Erhö­hung Plan-stellen-bedarf

Am Römerhof

+ 0,5 Gruppe

 

 

+ 15,25 Std.

0,50

Annaschule

 

 

+ 1,0 Gruppe

+ 39,00 Std.

1,00

Schönforst

 

 

+ 0,5 Gruppe

+ 19,50 Std.

0,50

Gesamt

+ 0,5 Gruppe

 

+ 1,5 Gruppe

+ 73,75 Std.

2,00

 

Da die Eltern bis Oktober (Stichtag nach den Herbstferien) noch die Möglichkeit haben, ihre Kinder in der OGS an- bzw. abzumelden, kann es grundsätzlich zu Abweichungen zum geplanten Gesamtbedarf (Mehr- bzw. Minderbedarf) oder zu Verschiebungen hinsichtlich der Bedarfe zwischen verschiedenen Schulen kommen. Aufgrund dessen kann der tatsächliche bzw. endgültige Bedarf erst nach den Herbstferien festgestellt werden.

Die Kinder können jedoch bereits vorab in die OGS aufgenommen werden, sodass das hierfür notwendige Personal schnellstmöglich zur Verfügung stehen muss.

Daher ist die Ausweitung des zu bewirtschaftenden Stundenkontingents für den Bereich der Offenen Ganztagsschulen im Primarbereich in städtischer Trägerschaft unterjährig um insgesamt 73,75 Wochenstunden erforderlich. Unter Berücksichtigung der Verteilung der Wochenstundenkontingente auf die einzelnen Offenen Ganztagsschulen ist mit der Bewirtschaftung der v.g. Stundenkontingente die Einrichtung von insgesamt vier halben Planstellen verbunden.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

JA

NEIN

 

 

X

 

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf): sind der Anlage zu entnehmen


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

X

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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